Dreischicht?

3 Antworten

Hat mein Freund da das Recht sich zu beschweren und es zu verweigern nur die Spät und Nachtschicht zu arbeiten oder nicht.

Das kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Dein Freund im Wechsel in allen drei Schichten arbeiten wird hat er Anspruch, auch in die Frühschicht eingeteilt zu werden.

Ich bezweifle allerdings, dass das so formuliert ist.

Meist steht in den Arbeitsverträgen dass der AN bereit ist in Früh-, Spät- und Nachtschicht zu arbeiten. Oft sogar mit dem Zusatz dass er bereit ist bei betrieblicher Notwendigkeit auch Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten.

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, soll Dein Freund dort mal hingehen. Der Betriebsrat hat nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht auch bei (Abs. 1 Ziffer 2):

"Beginn und Ende der täglichen Arbeitzeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"

Der Betriebsrat hat also auch ein Mitspracherecht bei der Erstellung von Schichtplänen.

Gibt es für die Veränderung nur die Begründung, dass Dein Kollege nur noch Frühschicht machen will oder kann es sein, dass diese Arbeitseinteilung einen anderen Grund hat?

Es gibt in vielen Betrieben MA, die aus gesundheitlichen Gründen z.B. keine Nachtschicht mehr arbeiten können/dürfen und die ein entsprechendes Attest vom Arzt haben.

Ohne alle Fakten zu kennen, kann ich Dir nicht sagen, ob Dein Freund ein "Recht" auf die bisherigen drei Schichten hat oder nicht.

mgdcq 
Fragesteller
 13.08.2020, 13:24

Der grund dafür ist das der neue Material Chef die letzten 30(?keine Ahnung) Jahre in einem anderen Betreib gearbeitet hat und dort nur Frühschicht gearbeitet hat. Nun möchte er den Anspruch darauf wieder erheben da er es ja “gewohnt ist” was ich absoluten quatsch finde die restlichen Materialarbeiter nun Abends und Nachts arbeiten zu lassen oder sehe ich das als Freundin wieder falsch.

Hexle2  13.08.2020, 13:55
@mgdcq

Ich verstehe Dich, ich wollte auch nicht, dass mein Freund/Mann nur Spät- und Nachtschicht arbeitet.

Das ändert aber leider nichts daran, dass es auf die vertraglichen Vereinbarungen ankommt. Daraus leitet sich der Anspruch, auch in Tagschicht zu arbeiten, ab oder eben nicht.

Vielleicht hat der neue Mitarbeiter auch ein vertragliches Recht, nur Tagschicht zu arbeiten. Wir kennen seinen Arbeitsvertrag nicht.

Sollte sich aus dem Arbeitsvertrag kein Recht auf die bisherigen drei Schichten ableiten lassen und es auch keinen Betriebsrat geben, wird Dein Freund wohl leider so arbeiten müssen, wie der Arbeitgeber das bestimmt.

Hat Dein Freund denn schon einmal mit dem Arbeitgeber gesprochen? Was ist mit den anderen Kollegen? Es gibt dort doch bestimmt noch mindestens einen MA, der jetzt auch keine Tagschicht mehr hat.

Familiengerd  14.08.2020, 08:57
@Hexle2

Es ist nur die Frage, ob der Arbeitgeber das zwingend zu beachtende "billige Ermessen" berücksichtigt, zu dem ihn die Gewerbeordnung GewO § 106 bei seinen Anordnungen verpflichtet!

Was steht in seinem Vertrag?

Der Arbeitgeber kann nicht einseitig den Vertrag ändern, weil ein anderer Mitarbeiter keine Lust mehr hat, seinen Vertrag zu erfüllen.

Vertrauensmann der Gewerkschaft ansprechen oder den Betriebsrat