Kann mein Chef mir früher heimschicken, wenn ich noch nicht genügende Stunden gearbeitet habe

3 Antworten

Wenn du einen Vertrag über 20 Stunden wöchentlich hast, muss die Firma dich auch beschäftigen. Sonst würde ja das Betriebsrisiko auf die Mitarbeiter abgewälzt. Bereits vorhandene Überstunden können "abgefeiert" werden. Ins Minus kann ein Arbeitnehmer eigentlich nur rutschen, wenn er selbst unbezahlten Urlaub nimmt, oder unentschuldigt fehlt.

Dein Arbeitgeber hat Dich für die Arbeitszeit zu bezahlen, die ihr vertraglich vereinbart habt.

Wenn er Dich früher nach Hause schickt, weil er "unzufrieden" ist oder weil er nicht genug Arbeit für Dich hat, muss er Dich trotzdem so bezahlen, als wenn Du gearbeitet hättest!

Voraussetzung ist, dass Du ihm Deine Arbeitskraft angeboten, ihm also mitgeteilt hast, dass Du arbeiten willst; Dein Arbeitgeber gerät, wenn er Deine Arbeitskraft wegen Unzufriedenheit mit Deiner Arbeit nicht annehmen will, in "Annahmeverzug"; wenn er keine Arbeit für Dich hat, ist das auch sein Problem, das er nicht auf Dich abwälzen darf: sein "Betriebsrisiko".

Stützen kannst Du Dich dabei auf das Bürgerliche GEsetzbuch BGB § 615 ("Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko") Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Teile ihm mit (am besten auch schriftlich), dass Du die vereinbarten 20 Stunden arbeiten willst und verlange die entsprechende Bezahlung.

thommy59 
Fragesteller
 29.01.2014, 23:20

Soll ich ihm unbedingt mitteilen, dass ich die vereinbarte Arbeitszeit pro Stunde arbeiten will, oder muss er mich wie vereinbart bezahlen, ohne dass ich mich zu beschweren brauche? Ich habe ihm noch nichts gesagt, aber wenn er mir an den nächsten Tagen Abreitszeit verweigert, werde ich mich beschweren. Wir haben eine gewisse Arbeitszeit/Bezahlung vereinbart. Ich respektiere, was ich unterschrieben habe, und möchte, dass meine Firma es auch respektiert.

Familiengerd  29.01.2014, 23:39
@thommy59

oder muss er mich wie vereinbart bezahlen, ohne dass ich mich zu beschweren brauche

Er müsste Dich wie vereinbart bezahlen, aber vielleicht meint er, dass er es nicht muss oder er vertraut oder hofft darauf, dass Du Deine Rechte nicht kennst ...

Wenn er Dir weniger bezahlt, wirst Du das Dir zustehende Geld auch nicht bekommen, wenn Du ihn nicht aufforderst: Also teile ihm mit (so, dass Du es unter Umständen auch beweisen kannst, also mündlich mit Zeuge oder schriftlich - und ebenfalls mit Zeuge für den Inhalt und die Übergabe/Zusendung des Schreibens), dass Du mindestens 20 Stunden arbeiten und dafür bezahlt werden willst.

Aber vielleicht reicht es auch erst einmal, wenn Du ihn auf die Diskrepanz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Stundenzahl und der entsprechenden Bezahlung ansprichst.

Sollte es nach Arbeitsvertrag (oder eventuell einem Tarifvertrag?) ein Arbeitszeitkonto mit Saldo aus Plus- und Minusstunden geben: Hier dürfen Minusstunden nicht verbucht werden, wenn sie der Arbeitgeber dadurch verursacht, dass er Dich nach Hause schickt.

Was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit? Was bedeutet also: zumindest 20 Stunden?

Familiengerd  29.01.2014, 23:09

Was ist da unklar?

Zumindest 20 Stunden heißt ja wohl offensichtlich, dass die vertraglich vereinbarte Mindestarbeitszeit 20 Stunden beträgt, für die er auch zu entlohnen ist!

thommy59 
Fragesteller
 29.01.2014, 23:12

Auf meinem Vertrag steht 20 Stunden. Was ich damit meinte war: ich brauche 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Nicht weniger und nicht länger. Nur mit dem, was auf meinem Vertrag steht, bin ich zufrieden. Ich habe einen Vertrag für 20 Stunden unterschrieben und möchte nur, dass es von der Firma respektiert wird.

angy2001  30.01.2014, 08:21
@thommy59

Wenn in deinem Vertrag 20 Stunden stehen, dann hast du auch einen Anspruch darauf, dass er dich genau 20 Stunden beschäftigt. Hat er keine Arbeit für dich und schickt dich nach Hause, dann hast du trotzdem Anspruch auf Bezahlung. Denn du hast ja deine Arbeitskraft angeboten, er hat sie nicht genutzt. Das ist also nicht deine Schuld, sondern seine.

Rede also mit deinem Chef, erkläre ihm nochmal, dass du - wie im Vertrag geschrieben - 20 Stunden in der Woche zur Arbeit bereit bist. Sage ihm auch, dass du immer wieder deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und er damit arbeitsrechtlich in der Pflicht ist, dir diese 20 Stunden zu bezahlen. Macht er das dann doch nicht, musst du überlegen, wo du Hilfe herbekommst. Das kann ein Betriebsrat sein, falls ihr einen habt oder du kannst dir deinen Lohn auch vor Gericht erstreiten. Musst halt überlegen, ob es dir das Wert ist. So wie das dein Chef macht, geht es jedenfalls nicht.