Dienstwohnung im Ausland? Was muss ich beachten?
Hallo, ich komme frisch aus dem Studium und habe meinen ersten Job im Ausland ergattert. Das Gehalt ist in Ordnung aber nicht allzu hoch. Dafür bekomme ich aber die Wohnung in einer großen Stadt in Dänemark gestellt. Es handelt sich um eine sehr großzügige Wohnung, deren Miete sehr hoch ist. Deutlich über 1000 Euro. Was wird davon versteuert? Stellt die Wohnung einen geldwerten Vorteil dar? Da die Ausstellung meines bachelorzeugnis erst im Mai erfolgt, bin ich noch bis Oktober 2017 als Student eingeschrieben. Spielt das eine Rolle?
Über antworten wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Wenn die Wohnung gestellt wird ist das Nichtvorhandensein Belang, du kannst pro Tag eine Aufwandsentschädigung absetzen, die Mietkosten sind nur abzugsfähig wenn das über deine Konten gehen würde.
Gehört nicht zu deinen Einkünften die Wohnung
Ein geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn (Arbeitsentgelt)
http://www.lohn-info.de/sachbezug_wohnung.html
Müsstest du daher in D voll versteuern. Wie es in DK aussieht weiß ich nicht, vermutlich ähnlich.
Das ist nur halb richtig. Genauso wie es den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand gibt (in Dänemarkk 60 Euro/Tag), gibt es auch eine Übernachtungspauschale. Im Ausland kann man die volle Übernachtungspauschale geltend machen, Stand 2013 waren das in Dänemark 150Euro pro Tag, was im internationalen Vergleich im oberen Viertel ist, also sehr hoch. Dafür (4500 Euro im Monat) kann man schon eine nette Wohnung bekommen.
60 Euro am Tag, das ist fein im Oktober arbeite ich in Italien.....da wird es ähnlich hoch sein, wie hoch ist das in D? Dachte 24,00......
in Deutschland ist es seit der Euroumstellung 24,00 Euro pro vollem Tag. Das ist ein Witz, wenn man bedenkt das alles teurer wird. Ich arbeite deshalb seit 2002 nicht mehr in Deuschland.
Hier ist die aktuelle Tabelle.
http://biztravel.fvw.de/spesen-neue-verpflegungspauschalen-fuer-2017-fuer-das-ausland/1/166887/13693
Dänemark ist immer noch 60 Euro pro Tag.
In italien gibt es in Rom 52, in Mailand 39 und im übrigen Italien 34 Euro pro tag steuerfrei. Das ist ziemlich wenig.
Wirst du weiterhin in Deutschland deinen ersten Wohnsitz haben?
Wenn ja, ist es für deine Steuer nicht relevant, da dein Arbeitgeber die Wohnung stellt.
Dir stehen dann außerdem ein steuerfreier Betrag von 60 Euro pro Tag zu als Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand. Der Betrag ist von 2013, könnte sich etwas geändert haben. Da mit Dänemark soviel ich weiss ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, könnte es sein, das du dich nach 183 Tagen in Dänemark versteuern musst. Das sollte allerdings die Lohnbuchhaltung deines Auftraggebers erledigen.
Wenn du dich aber komplett in Dänemark mit ersten Wohnsitz anmeldest, gelten die Steuergesetzte in Dänemark bezüglich der freien Wohnung und dem damit verbunden geldwerten Vorteil.
Bleib in D gemeldet, dann gibt es Tagespauschale für Montage, meldest du dich da an, könntest du gleich auch einen Behindertenausweis wegen erwiesener Doofheit beantragen
Es kommt ja darauf an, ob sein Arbeitgeber in Deutschland sitzt oder ob er direkt beim dänischen auftraggeber einen Festarbeitsvertrag bekommt. Dann gibt es leider keine Tagespauschale. Wir Monteure habens da besser.
Das ist arbeitsrechtlich gesehen eine doppelte wohnraumführung die voll abzugsfähig ist. Ich bin Montagearbeiter.
Habe mir grade ein Haus gemietet, kostet 650,00 Euro Monat. Verheize jeden Tag für 5 - 10 Euro Holz, (guck gern ins Feuer) ist voll abzugsfähig und glaube habe noch eine Tagespauschale von 24 ,00 Euro... also etwa ?..also etwa 1800 .... die ich steuerlich gelten machen kann, jeden Monat.
Würde der Arbeitgeber ihm symbolisch 1 Euro für die Wohnung als
Miete verlangen, wäre dieser abzugsfähig, der Wert der
Wohnung ist nicht von Belang nur was er dafür zahlt kann er bei
Montage zu 100% absetzen