Dienstwohnung im Ausland? Was muss ich beachten?

3 Antworten

Wenn die Wohnung gestellt wird ist das Nichtvorhandensein Belang, du kannst pro Tag eine Aufwandsentschädigung absetzen, die Mietkosten sind nur abzugsfähig wenn das über deine Konten gehen würde.

Gehört nicht zu deinen Einkünften die Wohnung

Ein geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn (Arbeitsentgelt)

http://www.lohn-info.de/sachbezug_wohnung.html

Müsstest du daher in D voll versteuern. Wie es in DK aussieht weiß ich nicht, vermutlich ähnlich.

MKausK  20.04.2017, 07:14

Das ist arbeitsrechtlich gesehen eine doppelte wohnraumführung die voll abzugsfähig ist. Ich bin Montagearbeiter.

Habe mir grade ein Haus gemietet, kostet 650,00 Euro Monat. Verheize jeden Tag für 5 - 10 Euro Holz, (guck gern ins Feuer) ist voll abzugsfähig und glaube habe noch eine Tagespauschale von 24 ,00 Euro... also etwa ?..also etwa 1800 .... die ich steuerlich gelten machen kann, jeden Monat.

Würde der Arbeitgeber ihm symbolisch 1 Euro für die Wohnung als 

Miete verlangen, wäre dieser abzugsfähig, der Wert der 

Wohnung ist nicht von Belang nur was er dafür zahlt kann er bei 

Montage zu 100% absetzen

janfred1401  20.04.2017, 07:28
@MKausK

Das ist nur halb richtig. Genauso wie es den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand gibt (in Dänemarkk 60 Euro/Tag), gibt es auch eine Übernachtungspauschale. Im Ausland kann man die volle Übernachtungspauschale geltend machen, Stand 2013 waren das in Dänemark 150Euro pro Tag, was im internationalen Vergleich im oberen Viertel ist, also sehr hoch. Dafür (4500 Euro im Monat) kann man schon eine nette Wohnung bekommen.

MKausK  20.04.2017, 07:31
@janfred1401

60 Euro am Tag, das ist fein im Oktober arbeite ich in Italien.....da wird es ähnlich hoch sein, wie hoch ist das in D? Dachte 24,00......

janfred1401  20.04.2017, 07:37
@MKausK

In italien gibt es in Rom 52, in Mailand 39 und im übrigen Italien 34 Euro pro tag steuerfrei. Das ist ziemlich wenig.

Wirst du weiterhin in Deutschland deinen ersten Wohnsitz haben?

Wenn ja, ist es für deine Steuer nicht relevant, da dein Arbeitgeber die Wohnung stellt.

Dir stehen dann außerdem ein steuerfreier Betrag von 60 Euro pro Tag zu als Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand. Der Betrag ist von 2013, könnte sich etwas geändert haben. Da mit Dänemark soviel ich weiss ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, könnte es sein, das du dich nach 183 Tagen in Dänemark versteuern musst. Das sollte allerdings die Lohnbuchhaltung deines Auftraggebers erledigen.

Wenn du dich aber komplett in Dänemark mit ersten Wohnsitz anmeldest, gelten die Steuergesetzte in Dänemark bezüglich der freien Wohnung und dem damit verbunden geldwerten Vorteil.

MKausK  20.04.2017, 07:33

Bleib in D gemeldet, dann gibt es Tagespauschale für Montage, meldest du dich da an, könntest du gleich auch einen Behindertenausweis wegen erwiesener Doofheit beantragen

janfred1401  20.04.2017, 07:40
@MKausK

Es kommt ja darauf an, ob sein Arbeitgeber in Deutschland sitzt oder ob er direkt beim dänischen auftraggeber einen Festarbeitsvertrag bekommt. Dann gibt es leider keine Tagespauschale. Wir Monteure habens da besser.