Einwohnermeldeamt abmelden wenn bei Umzug ins Ausland?

5 Antworten

Mal ganz abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben: Du solltest dich schon allein deswegen abmelden, weil man in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, solange man gemeldet ist.

Auf jeden Fall abmelden, evtl. verlangt dann die Krankenkasse Geld oder du bist steuerpflichtig. Und wenn du z. B. dein Ausweis oder Pass verlierst musst du auch nach Deutschland, sonst kannst du einen neuen im Ausland bei der Botschaft beantragen.

..oder die Krake GEZ :-) verlangt Geld.

Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung

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(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Wenn du in D weiterhin gemeldet bleibst könnte es sein, dass du weiterhin in D steuerpflichtig bist, das kommt auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat an.

Könnte also nachteilig sein.