Einwohnermeldeamt abmelden wenn bei Umzug ins Ausland?
Ich ziehe bald ins Ausland (EU) für meinen ersten Job (befristeter Vertrag). Ich bin aber nach wie vor gemeldet in Deutschland, unter der Adresse meiner Eltern. Ich frage mich jetzt, ob ich einfach ins Ausland ziehen kann für meinen neuen. Job und mich im Ausland dann anmelde, wenn ich dann da eine Unterkunft gefunden habe, oder muss ich eine Abmeldung in Deutschland durchführen? Gäbe es sonst später Schwierigkeiten? Wie gesagt, ich habe in Deutschland keine eigene Wohnung und bin nur bei meinen Eltern gemeldet.
Ich möchte möglichst jeglichen bürokratischen Aufwand vermeiden, daher wäre es mir lieber wenn ich einfach ins Ausland ziehe könnte ohne damit mich aus Deutschland abzumelden.
5 Antworten
Mal ganz abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben: Du solltest dich schon allein deswegen abmelden, weil man in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, solange man gemeldet ist.
Auf jeden Fall abmelden, evtl. verlangt dann die Krankenkasse Geld oder du bist steuerpflichtig. Und wenn du z. B. dein Ausweis oder Pass verlierst musst du auch nach Deutschland, sonst kannst du einen neuen im Ausland bei der Botschaft beantragen.
..oder die Krake GEZ :-) verlangt Geld.
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(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Wenn du in D weiterhin gemeldet bleibst könnte es sein, dass du weiterhin in D steuerpflichtig bist, das kommt auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat an.
Könnte also nachteilig sein.
gucksu hier: