Der Mieter verlangt vom Vermieter, dass dieser das Sofa repariert, da es sich nicht ausziehen lässt und mit der Wohnung vermietet wurde.?

7 Antworten

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Das Sofa ist mitvermietet und du hast, wenn es keine gegenteilige individuelle Vereinbarung gibt, auch für die ordnungsgemäße Funktion zu sorgen. So weit die Theorie. 

Die defekten Birnen gehen eindeutig auf das Konto des Mieters. Nach einem halben Jahr wird ihm keiner mehr abnehmen, die Birnen wären bereits bei Einzug kaputt gewesen. 

Praktisch wird der Mieter nicht viel machen können, da die nicht gangbare Ausziehfunktion wohl keine Mietkürzung rechtfertigt.

Ich stell mal folgende Frage an die Experten in den Raum:

Würde hier BGB §573a greifen? So einen Mieter würde ich so schnell wie möglich loswerden wollen.

Wenn das Sofa per Mietvertrag mitvermietet wurde, aber wirklich nur als Sofa, dann würde ich es gegen ein funktionierendes Sofa austauschen. Such dir auf dem Sperrmüll oder bei ebAy Kleinanzeigen das hässlichste Sofa mit "funktionierender Sofafunktion", dass du finden kannst. Damit bist du deiner Pflicht zur Instandhaltung der vermietenden Sache nachgekommen. 

(Meiner Meinung nach hast du ein Sofa vermietet und kein Schlafsofa. Wenn das Sofa diese Funktion ursprünglich hatte, aber jetzt eben defekt ist, kann man dieses Möbelstück immer noch als Sofa verwenden.) 

Dazu behauptet U, ich müsss das Sofa reparieren, weil die Ausziehfunktion kaputt ist.

Wenn das Sofa kaputt ist, dieses aber vermietet wurde, dann wärst Du für die Reparatur verantwortlich. Hier der Verweis auf § 535 BGB.

Die Tatsache, dass Du nicht wusstest, dass das Sofa ausziehbar ist, schützt dich nicht vor einer Reparatur.

Er schreibt auch, dass ich es innerhalb von dreißig Tagen reperieren muss, so stehe es im Gesetz.

Hier würde ich den Ball mal zurückspielen und nach dem Gesetz fragen.

Für Glühlampen innerhalb der Wohnung ist immer der Mieter verantwortlich.

Für kaputte Glühbirnen ist grundsätzlich der Mieter zuständig,das vom Vermieter zu fordern ist schon dreist.Wenn im Mietvertrag nich ausdrücklich ein Schlafsofa mit Ausziehfunktion festgehalten ist sondern nur ein Sofa dann hat der Mieter auch kein Anrecht auf Reparatur,nur das was im Mietvertrag wörtlich festgehalten wurde ist Bestandteil der Mietsache.Das mit den 30  Tagen ist Quatsch,und er müsste Abbsprachen beweisen,darum hält man so etwas auch schriftlich fest.

Für so etwas macht man einen Mietvertrag, in dem er Zustand der Mietsache festgehalten wird. Wenn er sagt, dass etwas vereinbart war, schaut man in den Mietvertrag und wenn es da nicht drin steht und mündliche Absprachen ausgeschlossen wurden: Nicht vereinbart.