Muss bei "besenreiner" Wohnungsübergabe die Einbauküche entfernt werden?

9 Antworten

Natürlich ist das so zulässig. Die Vermieter können den Ausbau der von der Mieterin selbst eingebauten Küche verlangen. Sie könnten sogar verlangen, dass die Uralt-Küche wieder eingebaut wird, aber davon ist wohl nicht auszugehen.

Bei den Tapeten kommt es eigentlich nur darauf an, in welchem Zustand dieser Wandbehang ist. Ist nur eine ordentliche Lage auf den Wänden, die auch noch überstrichen werden kann, darf der Vermieter bei "besenrein" nicht verlangen, dass sie abgemacht werden. Sind es aber mehrere Lagen übereinander, ist das als Sachbeschädigung anzusehen und dann könnte er verlangen, dass dieser Schaden beseitigt wird. Ob es einfacher ist, Fliesen abzuschlagen oder ggf. mehrere Lagen Tapeten zu entfernen, musst Du im speziellen Fall selbst beurteilen. Mit dem richtigen Werkzeug sind die Fliesen in wenigen Minuten runter. Den Schutt zu entsorgen wäre wohl noch der größte Aufwand. Mehrere Lagen Tapeten zu entfernen kann jedoch Sträflingsarbeit sein.

In jedem Fall steht es Dir frei, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Vereinbarung darüber zu treffen, wie die Wohnung hinterlassen werden soll.

Wenn eine EBK bei Einzug drin war, hat normalerweise auch bei Auszug eine drin zu sein.

Tapeten abreißen bei besenrein?

Hm. Als Deal mit "Kacheln können bleiben" natürlich vorstellbar.

bwhoch2  23.10.2015, 09:08
Wenn eine EBK bei Einzug drin war, hat normalerweise auch bei Auszug eine drin zu sein.

Außer die Vermieter wollen nicht irgend eine Küche, sondern einfach nur die von der Mieterin selbst angeschaffte raus haben, weil diese zwischenzeitlich auch in die Jahre gekommen ist.

Hallo, meine Mutter hat ihre Wohnung gekündigt und braucht laut Mietvertrag die Wohnung nur besenrein übergeben.

so weit so gut.

Man verlangt aber, dass die gekaufte Einbauküche entfernt wird, obwohl bei damaligem Einzug vor 55 Jahren eine einfache vorhanden war.

Wenn Deine Mutter die Einbauküche gekauft hat ist es ihr Eigentum. Der Vermieter kann dann sehr wohl den Ausbau der Einbauküche verlangen und sogar die Wiederherstellung des Ursprungszustands. (Mit der besenreinen Übergabe hat dies nichts zu tun).

Außerdem sollen alle Tapeten entfernt werden, dann könnten die selbst angebrachten Fliesen im Bad und in der Küche verbleiben.Ist das so zulässig?

Grundsätzlich kann der Vermieter bei Mietvertragsende den Rückbau der baulichen Veränderungen und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes verlangen. Allerdings könnten die Fliesen im Bad und Küche, da sie fest mit der Mietsache verbunden sind, bereits ins Eigentum des Vermieters übergangen sein.

Bei besenreiner Übergabe kann der Vermieter eigentlich nicht verlangen, daß die Tapeten entfernt werden. Inzwischen wäre eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag laut BGH unwirksam.

imager761  22.10.2015, 16:35

Allerdings könnten die Fliesen im Bad und Küche, da sie fest mit der Mietsache verbunden sind, bereits ins Eigentum des Vermieters übergangen sein.

Unsinn. Das wären sie nur dann, wenn der VM eine entsprechende Duldung und Übernahme der entsprechenden baulichen Massnahme ausdrücklich (und nachweislich) erklärt hätte.

Verbaut der M während seiner Mietzeit hingegen ungefragt Fliesen, Deckenpaneele, oder Parkett, hat er die Wohnung so rückgebaut und mängelfrei zu übergeben, wie sie vermietet wurde.

Nemisis2010  23.10.2015, 10:22
@imager761

@Imager761

Da wir nicht wissen, ob der Vermieter die vom Mieter angebrachten Fliesen in Bad und Küche genehmigt hat oder nicht, schrieb ich ja "könnte" und nicht "sind".

bwhoch2  23.10.2015, 09:00
Bei besenreiner Übergabe kann der Vermieter eigentlich nicht verlangen, daß die Tapeten entfernt werden. Inzwischen wäre eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag laut BGH unwirksam.

Das würde ich anders sehen. Wenn nur eine Lage Tapeten verklebt wäre, könnte man das gerade noch nachvollziehen. Wenn aber während der langen Mietdauer eine zweite, dritte oder gar noch mehr Lagen übereinander geklebt wurden, ist das nichts anderes als Sachbeschädigung und der Schaden wäre in jedem Fall zu beseitigen. Man müßte also schon genaueres wissen über die Tapeten.

Wer ist Eigentümer der EBK? Wer hat sie also gekauft bzw. bezahlt?

Was steht zu Einbauten und zur malermäßigen Instandsetzung (Schönheitsreparaturen) im Mietvertrag? Das wäre auf Wirksamkeit gemäß geltendem Recht zu prüfen.

Grds. ist eine Wohnung nicht nur besenrein, sondern geräumt und rückgebaut zu übergeben.

Die Rückbaupflicht der M bestimmt daher, dass er seine verbaute Einbauküche auszubauen und die selbst angebrachten Fliesen zu entfernen und die Wand tapezierfertig beizuputzen hat, so wie sie vermietet wurde.

Die Tapeten dann, wenn sie verblichen wären und eine wirksame Renovierungspflicht vereinbart wäre,  sie dann aber sogar ersetzen muss.

Wenn der VM weder Neutapezieren noch Entfernen und Sanieren der Wände verlangt, würde ich dem Vorschlag, lediglich Tapeten und Küche zu entfernen, aus Kostengründen zustimmen wollen, mir aber ordnungsgemäß erfolgte Rückgabe unter diesen Voraussetzungen bescheinigen lassen, bevor er es sich der VM dann doch anders überlegt :-)

G imager761