Besenrein bei Auszug-was muss ich machen/was nicht?

13 Antworten

Sehr wenig.

Hier die Definition des Mieterbundes

Keine Renovierungsarbeiten

 (dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.

Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe
Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können
über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
 

Bunte Wände mit gellen Farben muss ein Vermieter nicht dulden, auch nicht wenn besenrein vereinbart ist oder man bei Einzug renovieren musste.

Mustertapete muss ebenfalls entfernt werden.

@johnnymcmuff

Ja, und genau das war meine Frage. Danke

Mein persönliches Verständnis ist: da wir bereits bei Einzug renoviert haben muss ich nichts von alldem tun.

Irrtum: Eure Wunschdekoration war keine Renovierung :-O

Gibt es hier (...) eine eindeutige Regelung?

Die gibt es: Auffällige Mustertapeten oder Farbstellungen, die dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten nicht entsprechen und deshalb den VM an der Weitervermietung hindern, dürfen als Mangel beseitigt verlangt werden, BGH VIII ZR 416/12 :-O

Nur weil ihr die Wohnung trotz der "kackbraunen Wände" des Vormieters angemietet habt und bereit wart, sie auf eure Kosten neu zu streichen, müssen eure Nachmieter das nicht genauso sehen, ein Arbeitszimmer mit Mickey Mouse oder Hello Kitty teilen oder sich der VM (wie in eurem Fall) gar auf denjenigen Interessenten beschränken lassen, der sie so nimmt, wie sie ist :-O

Muss ich die Mustertapete durch Raufaser ersetzen und streichen?

Ja, sofern dieser Zustand im Kinderzimmer bei Anmietung so verhanden war, wäre dies aus Rechtsgrund Rückgabepflicht beanspruchbar.

Muss ich Bohrlöcher zuspachteln?

Musst du nicht: Bohrlöcher in üblichem Umfang gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Allerdings sind eine Tube Feinspachtel und ein paar Minuten Arbeit gut investiert: Ein guter Eindruck bei der Wohznungsübergabe befördert Mängelfreiheitsbescheinigung und schnelle Kautionsrückzahlung :-)

Danke insbesondere der Bezug auf das Urteil. Ich möchte die Wohnung so zurückgeben dass niemand etwas zu beanstanden hat, aber natürlich auch nur so viel wie nötig tun. Bedeutet in meinem Fall ich muss die Tapeten abmachen und neu tapezieren. Darauf habe ich keine Lust, ist aber leider so. Danke!

@naseweis003

Bevor man sich vom VM dazu auffordern ließe: "Ein guter Eindruck bei der Wohnungsübergabe befördert Mängelfreiheitsbescheinigung und schnelle Kautionsrückzahlung :-)"

Wir haben als Vermieter es immer so gehalten, dass die Mieter beim Einzug renovieren.

Danke, aber das beantwortet nicht meine Frage

Tapezieren wäre eine Renovierungsmaßnahme. Die musst du bei dieser Vereinbarung nicht durchführen.

Löcher zuspachteln würde ich aber schon, zumindest größere von Dübeln oder großen Bohrlöchern. Sieht einfach ordentlicher aus, kostet nicht viel, ist schnell gemacht. Und es macht halt einen wesentlich besseren ersten Eindruck, was bei der Übergabe dafür sorgt, dass der Vermieter gnädiger gestimmt ist und weniger nach irgendwelchen Kleinigkeiten sucht ;).

Versetz dich einfach in die Lage des Vermieters und schau dich um, ob du bei dem Anblick der Wohnung das Gefühl hättest, dass dein Mieter sie pfleglich und vernünftig behandelt und genutzt hat - oder ob sich in dir der Gedanke "Boah, was ein Ferkel!" regen würde. Ersteres sollte der Fall sein, dann läuft das mit der Übergabe schon und passt zu "besenrein ohne Renovierung" :).

Ja, das ist auch mein Verständnis

Tapezieren wäre eine Renovierungsmaßnahme.

Nein, Mängelbeseitigung, wenn man die bei Mietbeginn vorhendenen helle Raufaser in dem Kinderzimmer mit auffälligen Muster- oder Motivtapeten dekoriert.

Renovierung meint Schönheitsreparatur durch Abnutzung, etwa Neuanstrich.

@imager761

Wenn bei Einzug bereits keine geweißelten Wände vorhanden waren, muss auch eine Mustertapete nicht weichen. Der Ursprungszustand war dann bereits unrenoviert - und mehr muss man halt auch bei Auszug nicht herstellen.

@HappyMe1984

Noch einmal: Farbige Wandanstriche in einer nicht "hellen, neutralen Farbstellung" oder schrille Muster- oder Motivtapeten sind ein Mangel, den der VM beseitigt verlangen darf, BGH VIII ZR 416/12. Mit Renovierung oder Rückgabe in den angemieteten Zustand hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit Schadensbehebung.

Das der FS kackbraune Wände akzeptiert hat bedeutet nun nicht, dass der VM oder sein Nachmieter diese Dekorationen hinnehmen, sich gar die notwendigen Schadensbehebungskosten ans Bein binden müssen - das ist ständige Rechtsprechung des BGH :-O

Besenrein bedeutet in Deinem Fall die Fenster, das Bad und die Küche ordentlich und sauber, nichts hinterlassen, ausgefegt. Renovierung ist nicht nötig, auch nicht das Spachteln von Bohrlöchern.

Danke...das sehe ich auch so