Laminat bei Auszug entfernen?

10 Antworten

Ich fürchte ja. Wer will schon dieses Giftzeugs in seiner Bude haben und bei Entsorgung die hohen Kosten, weil Sondermüll, tragen.

Der Vermieter wird es nicht vermietet haben, siehe ggf. die mietvertraglichen Vereinbarungen, und wenn doch, bleibt es eben drin. Geschenke der Vormieter gehen einen Vermieter nichts an. Es sei denn, er wurde beschenkt. Viel Glück.

Wenn der Vormieter das Laminat verlegt hat und die Wohnung bereits leer stand, als ihr dort eingezogen seid, ist das Laminat ins Eigentum des Vermieters übergegangen. Dann braucht ihr nichts zu machen. Was steht im Übergabeprotokoll des Vermieters?

Wenn Du das in Deinem Übergabeprotokoll stehen hast, musst Du es nicht entfernen. Ebenso wenn Du hieb und stichfest nachweisen kannst, dass der Laminatfussboden schon VOR Einzug dagewesen ist. Als Mieter ist man im übrigen IMMER gut beim Mieterschutzbund aufgehoben. Bei Rechtsstreitigkeiten rund um Miete und Mietwohnung sowie bei Erteilen von Rat vor Unterzeichnung eines Mietvertrages ist der Mieterschutzbund der beste Partner. Es kostet nicht viel und man ist immer auf der richtigen Seite. http://www.mieterschutzbund.de/

Michael4000 
Fragesteller
 22.08.2012, 21:13

Es gab nie eine ordendliche Übernahme. Wärend des Einzug wurden noch Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Handwerker und wir nutzten die Räume zeitgleich.

Das muss genau im Übergabeprotokoll von Ihrem Einzug drin stehen. Wenn dort drin steht, dass das Laminat vorhanden war und das dies nicht Eigentum des Vormieters war, dann können Sie es drin lassen. Haben sie jedoch mit dem Vormieter eine Vereinbarung getroffen, dass dieser sein Laminat drin lässt, dann müssen Sie dieses entfernen.

Auf welche Rechtsgrundlage stützt der Vermieter sein Verlangen? Wenn Ihr das Laminat selbst verlegt hättet, könnte er von Euch verlangen, den alten Zustand wieder herzustellen, aber wenn es schon drin war, dann nicht.

Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen kann, ist, dass Ihr das Laminat über den üblichen Gebrauch hinaus abgenutzt habt. Normale Abnutzung müsst Ihr nicht ersetzen.

Michael4000 
Fragesteller
 22.08.2012, 21:15

Es gab vor einigen Jahren einen Wasserschaden durch Starkregen, dadurch wurde das Laminat im Balkonbereich beschädigt. Wurde dem Vermieter auch so mitgeteilt.