Muss ich bei Auszug streichen wenn ich bei Einzug gestrichen hab?
Hallo
Ich ziehe in 2 Monaten aus meiner Wohnung aus. Ich bin vor genau einem Jahr dort eingezogen und habe auch gestrichen.
Jetzt verlangt mein Vermieter das ich bei Auszug nochmal streiche.
Ist das zulässig?
In meinem Mietvertrag steht das ich bei Auszug streichen muss. Aber das hab ich schon bei Einzug gemacht da der Vormieter nur teilweise und sehr schlecht gestrichen hat.
6 Antworten

Wenn Du damals gestrichen hast, weil es notwendig war, hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen und kannst sie unrenoviert zurück geben.
War die Wohnung aber fix fertig weiß gestrichen und Dir haben Farben wie, dunkel-lila, krass-gelb und giftgrün-leuchtend besser gefallen, musst Du jetzt wieder streichen. Denn in so einem Fall gilt zweierlei:
- Solche Farben muss der Vermieter bei der Rückgabe nicht akzeptieren
- Die Wohnung war renoviert und der Vermieter hat das Recht, sie renoviert wieder zu bekommen.
War die Wohnung schön weiß und Du hast sie in blassen Farben, wie hellgelb, zartrosa, himmelchenblau gestrichen, musst Du nur dann wieder streichen, wenn die Wände nach einem Jahr bereits wieder erkennbar versifft sind.

Du hast die Räume bei Einzug gestrichen? Das reicht aus... denn du hast die Fristen "Wohnzimmer ca. alle drei Jahre" etc. ja noch gar nicht erreicht! Nur wenn du die Räume völlig abgewohnt hast, die Wand schwarz gemalt hast... bist du verpflichtet die Räume die es betrifft zu streichen. Mache die Dübellöcher dicht und fertig! Bad putzen und Küche, einmal durchsaugen...
Der Bundesgerichtshof hat im März 2015 die sogenannte „Quotenabgeltungsklausel“ gekippt: Mieter müssen deshalb auch keine anteiligen Renovierungskosten bezahlen, wenn sie vor einer eventuellen Renovierungsfrist ausziehen – das gilt auch, wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde. Der Grund: Dem Mieter sei bei Abschluss des Mietvertrages nicht klar, welche Kosten gegebenenfalls auf ihn zukommen. Überdies sei der auf ihn entfallene Kostenanteil nicht verlässlich zu ermitteln, was ihn unangemessen benachteiligen würde.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/schoenheitsreparaturen.html

oder so...:-)

Dann solltest du das am besten einmal mit deinem Vermieter besprechen.

Er besteht darauf das ich komplett streiche und sauber putze

Auch mit dem Hinweis das du bei dem Einzug selbst den Pinsel geschwungen hast? Da fürchte ich das du dann da schwerlich drum herum kommst. .... Ich wüßte jedenfalls gerade nicht wie ohne einen Riesenstreit vom Zaun zu brechen.....

Nur besenrein hinterlassen.

Wenn Du keinen angemessenen Ausgleich erhalten hast, dann musst Du nach aktuellem BGH-Urteil nicht streichen:

In meinem Mietvertrag steht das ich bei Auszug streichen muss.
Und wie genau !! lautet die Formulierung dazu in Deinem Vertrag?
Am besten stellst Du diesen Passus hier einmal ein.

Bei Auszug ist die Wohnung in gestrichenem Zustand zu übergeben.
So stehts in meinem Mietvertrag

Ja also steht da nicht, dass Deine Wohnung frisch gestrichen zu sein hat. Also hast Du Deine "Aufgabe" buchstabengetreu erfüllt.

Nein, das würde den Mieter einseitig benachteiligen. Er hat die Wohnung unrenoviert übernommen, also darf er sie unrenoviert zurück geben, egal, was im vor einem Jahr wohl schon veralteten Mietvertrag stand.

Etwas anderes steht auch nicht in meiner etwas ironischen Antwort.

Tut mir leid, aber da hat GF wieder den Streich gespielt und den falschen Adressaten meines Kommentars eingefügt. Dieser war an die starke Mutti gerichtet.
Noch einfacher: Unrenoviert übernommen, unrenoviert zurück!