Muss ich in der Wohnung als Mieter für vorherigen Schäden, die schon beim Einzug da waren, haften?

10 Antworten

Und wie das rechtlich ist in Deutschland. Türen gehen normalerweise nicht von allein kaputt und auch andere Sachen meist nur wenn von irgendwie Gewalt ausgeübt wird.

Zu unterscheiden ist natürlich die normale Abnutzung.

Mein Vorschlag zur Klärung: Melde die Ersatzansprüche Deiner Privathaftpflichtversicherung. Erkläre denen, dass Du das nicht warst und dass die vorhandenen Schäden dummerweise beim Einzug nicht dokumentiert waren.

Die Versicherung muss ggf. unberechtigte Ansprüche zurück weisen. Das ist deren Aufgabe. Erklärt sie sich bereit, die Schäden ganz oder teilweise zu übernehmen, kann es Dir wiederum egal sein. Jedenfalls kann der Vermieter keinen Schadensersatz von Dir verlangen, wenn die Versicherung schon berechtigterweise die Forderungen zurück gewiesen hat. Eigentlich ziemlich bequem!

Abnutzungen sind alle Spuren und Erscheinungen, die sich im Lauf der Zeit einstellen und immer vorkommen, wenn ein Gegenstand bestimmter Qualität laufend benutzt wird. Abnutzungsspuren findet man typischerweise an Fußböden und Wänden. Schrammen in Türen oder Zargen fallen nicht darunter. Lackschäden werden im Rahmen von Schönheitsreparaturen ausgebessert.

Was ist denn sonst noch kaputt?

In einer WG wohnen mehrere Personen, damit währe schon mal ein Zeuge vorhanden. Mit diesen WENN und ABER muss er sich nicht zufrieden geben, wenn es den Tatsachen entspricht. Versuch macht Klug.

@Kamihe
In einer WG wohnen mehrere Personen, damit währe schon mal ein Zeuge vorhanden.

Woher nimmst Du dieses Wissen? Vielleicht ist FrageHessen mittlerweile der am längsten dort Wohnende.

Und selbst wenn es einen Zeugen gibt: Wenn dieser aber sagt, nicht zu wissen, in welchem Zustand die beschädigten Teile waren, als FS eingezogen ist.

Und wo siehst Du "Wenns" und "Abers"? Zunächst der Vorschlag, das der Versicherung zu melden und dann ein paar Hinweise, was unter Abnutzung fällt und wirklich als Schäden zu sehen ist.

Ob die Antwort dem FS nützt, wird dieser wohl selbst wissen. Ärgert es Dich, weil ich Deine Antwort als "nicht hilfreich" gekennzeichnet habe?

@bwhoch2

Du weist es nicht und ich weis es auch nicht, ist aber nicht auszuschließen. Du bist bei deiner Antwort sicherlich nicht davon ausgegangen, dass es keinen Zeugen gibt, was aber auch nicht so wichtig ist, allein die Nachfrage einer Institution beim Vermieter, könnte bei ihm schon ein Umdenken bewirken, kann man auch in Frage stellen, aber wenn man Alles nur in Frage stellt, erreicht man gar nichts.

@Kamihe

Da wird nichts in Frage gestellt. Klare Handlungshinweise habe ich gegeben.

praktikabler Vorschlag !

Offensichtlich hat der Vermieter deine Unwissenheit für sich ausgenutzt. Das musst du, natürlich , nachweisen. Geh zu einer Verbraucherschutzzentrale, vielleicht geht das ja per E Mail. Es gibt so einige Portale im Netz, wo auch Anwälte Auskunft geben.

Die Auskunft wird immer gleich lauten: Kann man beweisen, dass die Schäden schon beim Einzug waren? Nein? Dann Pech gehabt.

Und dass der Vermieter hier Unwissenheit für sich ausnutzt, ist auch nur eine Behauptung, die auf gleiche Weise erst einmal zu beweisen wäre.

Wenn die Wohnung bei Einzug schon schadhaft war, dann ist das der vertragsgemäße Zustand der Wohnung. Exakt diesen vertragsgemäßen Zustand bist du dem Vermieter bei Rückgabe/Auszug schuldig - nicht mehr und nicht weniger.

q.e.d.

Wenn du einen separaten Mietvertrag für ein Zimmer in der Wohnung abgeschlossen hast, dann kann dein Vermieter dich nur für Schäden in deinem Zimmer verantwortlich machen. Das äußere Türblatt deiner Zimmertür ist auch nicht dein Verantwortungsbereich.

Grds. fallen Beschädigungen während der Mietzeit dem M an. Und es gilt Beweislastumkehr, dass dem nicht so war.
Wer also auf ein Übergabeprotokoll mit Mängelfeststellung, hilfsweise eigener Dokumentation mit Fotos und Zeugen bei Einzug verzichtet oder verdeckte Schäden nicht unverzüglich schriftlich zugangssicher dem VM anzeigt, muss sich Mängel und Schäden anrechnen lassen.