Untermiete Schimmel Kündigungsöglichkeiten

4 Antworten

Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschließen, dass du jederzeit gehen kannst wenn kein schriftlicher vertrag besteht. Du hast ja einen Vertrag, wenn auch nur mündlich. Der gilt selbstverständlich. Schwierig wird es nur, wenn kein Zeuge dabei war. Wenn ein Zeuge dabei war habt ihr eine beidseitige Willenserklärung die rechtlich bindend ist. Dennoch, bei dieser Konstellation (Vermieter, Mieter, Untermieter) sind das immer wieder Fälle die die Gerichte jahrelang befassen können. Es geht dann los mit Beweisgutachten, wer wann was verursacht hat. Die Einzigsten die dieses Ding gewinnen, sind die Anwälte; alle anderen Beteiligten verlieren.

Wenn du nur eine mündliche Vereinbarung hast, kannst du jederzeit gehen.

Ich würde sofort eine andere Bleibe suchen , sogar solange in eine Pension oder ins Hotel ziehen.

Bei eurer mündlichen Vereinbarung gilt gar nichts. Du kannst ausziehen, drinbleiben, keine Miete zahlen, was auch immer. Allerdings hast du auch keine Rechte irgendwelcher Art.

Wenn Du keinen Mietvertrag unterschrieben hast, dann packe Deine Sachen und gehe!