Was wird von Mietkaution abgezogen?
Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).
Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.
Lg =)
8 Antworten
Als Vermieter kann ich dir ganz klar sagen: Muß der Vermieter bezahlen. auch rate als Vermieter jedem neuen Mieter in den Mieterschutzbund zu gehen! Nur so entstehen erst gar keine Missverständnisse! Ach ja: Vermieter wissen auch nicht alles ;-)
Vielleicht hilft dir dieser Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Wir hatten in userer alten Wohnung auch das Problem mit der Spülung, der Vermieter hat die Reparatur anstandslos bezahlt. Vielleicht machst du dir umsonst Sorgen. Der Vermieter hat ja in deinem Fall gleich zu Anfang die Mängel beseitigen lassen, die du nicht zu verantworten hast. Deshalb wird er dir das nicht von der Kaution abziehen, wenn du einmal ausziehst.
Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben....
Das darf er nicht:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Die Mietkaution bekommt man i.d.R nach Auszug wieder, vorausgesetzt es sind keine Beschädigungen (nicht normaler Verschleiss) vorhanden.
bei Auszug kann die Mietkaution zum Decken von Mietforderungen oder Ne enkostennachzahlungen einbehalten werden. KLEINREPERATUREN werden da nicht von abgezogen
Ein Korerekter vermieter wird euch gar nichts von der mietkaution abziehen den ihr wart nicht für die Schäden verantwortlich sonder eher euer Vormieter oder die zeit.Nur wen ihr selber Schäden verursacht kann man diese von der Mietkaution Abziehn Das einziegste was euer vermieter abziehen könnte wäre das strreichen eurer wohnung wen ihr das nicht selber macht bei eurem auszug da er das vor eurem einzug hat machen lassen wen es nicht so war sonder ihr hat auch diese möglichkeit dan nicht.