Ist es möglich die Kaution dem Vermieter zu überlassen und ohne Weiteres aus der Wohnung auszuziehen?

9 Antworten

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Nein, das geht so nicht.

Gemäß Mietvertrag habt Ihr bestimmte Pflichten, und die müsst Ihr auch erfüllen. Der beste Weg ist: Geht zusammen mit dem Vermieter durch die Wohnung und schreibt ein Protokoll über das, was gemacht werden muss.

Dann könnt Ihr den Vermieter bitten, die erforderlichen Handwerker zu beauftragen, die dann die Rechnungen an Euch senden. Über eine Verrechnung kann man mit dem Vermieter sicher auch reden. Allerdings könnt Ihr dann die Handwerkerausgaben nicht von der Steuer absetzen, wenn Ihr keine Rechnung auf Euern Namen bekommen habt.

Ihr müsst auf jeden Fall auch den Betrag zahlen, der über die Kaution hinausgeht.

Allerdings: Schaut Euch genau an, was zu zahlen ist, und lasst Euch ggf. beraten, wenn Ihr nicht sicher seid, ob Ihr für bestimmte Arbeiten überhaupt in Anspruch genommen werden dürft.

Alles klar, danke, super Antwort :)

Wenn man ohne zu kündigen auszieht werden die Ansprüche des Vermieters garantiert die Höhe der Kaution übersteigen.

Neben den Schäden kämen noch Mietrückstände, Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen und geschuldete Schönheitsreparaturen dazu.

Ach ja, Mietausfallentschädigung in Höhe von bis zu 3 MM, falls dem Mieter fristlos gekündigt wird, auch noch.

Die Schäden müsst ihr auf jeden Fall auf eure Kosten in fachmännischer Qualität beseitigen (lassen), sofern sie nicht durch normalen Verschleiß einstanden sind. Und zwar in voller Höhe. Eine stillschweigende Aufrechnung mit der Mietsicherheit ist nicht statthaft.

wenn der Vermieter einfach die Kaution einbehält

Wenn der Vermieter sich darauf einlässt und übersteigende Schäden freiwillig selbst trägt, geht das. Das muss aber ausgehandelt werden und die Erfolgschancen sind bei Null.

Einfach verduften ist nicht.

Das wäre das Dümmste was ein Mieter machen kann. Denn wenn du so einfach ausziehst wird deine hinterlegte Kautionssumme nicht ausreichen. Der Vermieter kann theoretisch die ganze Wohnung sanieren lassen und die Kosten auf dich heben und sagen der Vermieter hat alles kaputt gemacht du hast ja keine Beweise du bist ja einfach ausgezogen. Und das kann leicht über 10.000€ hinausgehen.

Du würdest damit deinem Vermieter sogar einen Gefallen tun.

Eine Aufrechnung der Miete mit der Mietsicherung während der Mietzeit ist nicht rechtskonform. Die K. darf erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Begleichung von Forderungen hinzugezogen werden. Die/der Mieter sind/ist verpflichtet, die volle vereinbarte Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen. Der V. dürfte ansonsten auf Zahlung klagen.

Wenn Mängel in der Wohnung sind, diese schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung anzeigen und bei Verzug selbst d. Bes. beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Mierte aufrechnen.

Wenn du als Mieter den Schaden ursächlich herbeigeführt hast (nachweisbar?!) geht das so natürlich nicht. Da könntest du mit deiner priv. Haftpflichtversicherung wegen Regulierung verhandeln. Da gilt dann der Grundsatz Alt für Neu.