Muss ich eine von mir "umrenovierte" Wohnung wieder in den Urzustand versetzen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich muss nun aus der Wohnung ausziehen, weil das Haus verkauft werden soll.

Wer sagt, dass Sie ausziehen müssen?

Es gibt zwar eine Verwertungskündigung, aber nur weil das Haus verkauft werden soll, bedeutet nicht unbedingt das man ausziehen muss.

Zunächst einmal gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


Wenn dann der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, kann er wenn berechtigt, Eigenbedarf anmelden.

Je nach dem wie lange sie dort wohnen, haben Sie eine Kündigungsfrist zwischen 3 und 9 Monaten.

Wie anitari schon schrieb, ist es wichtig zu wissen, was für Renovierungsklauseln in Ihrem Vertrag stehen.

Unwirksame Kauseln können dazu führen, das man gar nicht renovieren muss.

Hier mal ein Link zu unwirksamen Klauseln:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp

MfG

Johnny

creativeshe 
Fragesteller
 05.06.2013, 13:27

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich habe nun schon einen Anwalt eingeschaltet. Weil ich nicht der Forderung nachgegeben habe, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben (Todesurteil!), wonach ich mit 2 Kindern alleine ohne Rechte auf der Strasse gestanden hätte, ist ein potentieller Käufer des Hauses angesprungen. Es gibt also momentan keinen Käufer. Aus Frust wurde mir "versucht" per Anwalt zu kündigen und mit Abgeltungsquote und anderen "Angeboten" mich aus der Wohnung zu locken.

MfG

johnnymcmuff  06.06.2013, 12:58
@creativeshe

Ich wünsche Ihnen viel Glück und alles Gute für die Zukunft.

Es wäre nett, wenn Sie später ein Urteil/Vergleich oder Ähnliches mal posten würden. Denn für die Community ist es auch interessant, wie sowas ausgeht.

MfG

Johnny

Hast Du etwa eine Kündigung erhalten, weil das Haus verkauft werden soll? Schick sie mit besten Grüßen zurück und teile der Vermieterin mit, dass Du zwar im Falle einer Eigenbedarfskündigung durch einen evt. neuen Käufer ausziehen würdest, aber nicht bevor dieser tatsächlich Eigentümer ist und eine berechtigte Eingebedarfskündigung ausgesprochen hat.

Über den Zustand der Wohnung bei Auszug wirst Du dann mit dem neuen Vermieter sprechen und nicht mit ihr.

Die Vermieterin kann Dir also auch nichts bezüglich Kaution drohen oder mit einer Abgeltungsquote.

Oder hast Du evt. schon eine Kündigung von der Vermieterin erhalten und dieser zugestimmt? Dann war das voreilig. Wenn Du zwar die Kündigung erhalten hast, aber noch nicht zugestimmt hast, dann hast Du jetzt eine sehr gute Verhandlungsposition. Verhandle mit der Vermieterin darüber, was es ihr wert wäre, wenn Du zum Zeitpunkt x ausziehen würdest. Vereinbare mit ihr, dass Du die Wohnung besenrein, aber ansonsten unrenoviert übergibst und dass sie Dir am Tag des ordentlichen Auszugs auch die Kaution auszahlt, sofern keine Schäden vorliegen, die Du verursacht hast.

Da sie die leere Wohnung vermutlich schneller und teurer, also ohne Preisabschläge verkaufen kann, sollte ihr das doch ein Entgegenkommen wert sein. Wenn nicht, hat sie eben Pech gehabt mit ihrer Kündigung.

creativeshe 
Fragesteller
 05.06.2013, 13:17

danke schon mal für deine antwort. ich habe schon einen anwalt eingeschaltet mit der forderung über schadensersatz für umzug etc., da ich nur 2 jahre dort gewohnt habe. meine vermieterin weigert sich, den geforderten betrag zu zahlen und bietet mir an: wenn ich ausziehe aus der wohnung bis XXX, bekomme ich einen kleinen betrag und da ICH JA NORMALERWEISE RENOVIEREN MUSS oder mir eine abgeltungsquote abverlangt wird, sei mir das gnädigerweise dann auch erlassen. ich bin da noch unschlüssig.

Wenn im Mietvertrag steht das bei Auszug die Wohnung wieder in seinen Ursprungszustand hergestellt werden muss. Dann mußt Du. Machst Du das nicht kann er eine Firma beauftragen die das für Dich erledigt. Für die Kosten wird dann Deine Kaution herhalten müssen.

Es ist egal ob das Haus verkauft, gesprengt oder sonst was wird. Heißt war bei Mietbeginn die Wände weiß gestrichen kann er von Dir verlangen das die bei Auszug wieder weiß sind. Gilt auch für Steckdosen, sanitäre Anlagen ect.

Klar verscheiß muß der Vermieter akzeptieren und kann dafür nix abziehen. Sollte aber z.B. das Waschbecken bei Einzug einwandfrei gewesen sein und Du ziehst aus und da ist ein Sprung drin weil Du hast was fallen lassen fällt das nicht unter Verschleiß.

anitari  31.05.2013, 19:54

Mieter die alles was im Mietvertrag steht für rechtens halten liebe ich;-)

fossil2000  31.05.2013, 20:00
@anitari

Ich weiß schon worauf Du hinaus willst. Habe aber selber 2 Häuser mit mehreren Mietern und ich hab schon wirklich alles durch...

creativeshe 
Fragesteller
 05.06.2013, 13:20
@anitari

Danke schön, für diese überaus freundliche Antwort. Ich habe dafür auch schon viele Probleme mit Vermietern gehabt! Allerdings bin ich auch schon mit Hauskäufern hereingefallen.Je nachdem, von welcher Seite man es sieht.

Kauf bricht nicht Miete! Also, nur wegen des Verkaufes verliert dein MV nicht seine Rechtskraft, er bleibt gültig, die Kündigung wäre unwirksam. Lass dir da nichts andres einreden. Damit wäre eigentlich das "Problem" Schönheitsrep. aus der Welt. Warte also ab, was passiert und schweige. Keinesfalls solltest du den Vermieter aufklären, wie er dich los werden könnte (s. bwhoch2).

Allgemein zu Schönheitsrep. kommt es drauf an, was dazu im MV steht. In Formularmietvertrg. ist vieles durch Rechtsprechung des BGH unwirksam.

Ja, das ist rechtens. Ob das Sinn ergibt, ist in diesem Fall unerheblich :)

anitari  31.05.2013, 19:56

Ob es wirklich rechtens ist, ist fraglich.