Das ist doch schon Freiheitsberaubung?

8 Antworten

Das wäre in der Tat nicht legitim, sie daran zu hindern zum Arzt zu gehen.

Sie soll ihren Kinderarzt anrufen und diesem mitteilen, dass sie trotz Schmerzen daran gehindert wird, zum Arzt zu gehen.

Sie kann auch ihren Sachbearbeiter beim Jugendamt anrufen und diesem die Situation schildern.

Und wenn es ganz schlimm wird - dann kann sie die Polizei rufen und den Sachverhalt schildern.

Freiheitsberaubung ist das allerdings keine oder wird sie eingeschlossen?

Möglicherweise wäre es das, unter normalen Umständen.

Schau: derzeit wird alles Mögliche beschlossen, was überhaupt keine gesetzliche Grundlage hat bzw. verfassungswidrig ist. Das stört aber niemanden. Wir sind in einer Zone von Ausnahmegesetz kurz vor dem Kriegsrecht.

Es gibt aber noch Naturgesetze. Die sehen z.B. so aus: wenn die Schmerzen oder sonstigen Probleme deiner Freundin einfach gross genug sind, wird sie einen Weg finden, ins Krankenhaus zu kommen. Mit oder ohne Betreuer, nach Anweisung oder dagegen.

Es ist eine Freiheitsberaubung. Da hats Du soweit mal völlig recht.

Aber es ist keine strafbare Freiheitsberaubung.

Das ist ein riesiger Unterschied.

Wenn sie schmerzen hat, soll sie einen Krankenwagen rufen. Dass sie nicht alleine zum Arzt darf, das hat den Grund, weil sie lügt wie gedruckt und nur raus will, dann ist ein Arztbesuch vergessen und sie geht wo anders hin. Glaub ja nicht, dass man das bei einem kleinen Früchtchen nicht erkennen kann, wenn sie die Welt ums ich herum veräppeln will.....

weil "das Ministerium" das so festgelegt hat

Exakt. Und nicht in "". Und ihre (und nebenher auch Deine) Aufgabe ist es, den Anweisungen ohne Wenn und Aber, ohne Mähh und Muhh und ohne Diskussion zu folgen.

Soweit klar so langsam?

Dustxx 
Fragesteller
 20.04.2020, 12:33

Also sie macht das nicht um sich mit jemandem zu treffen sonder weil das jetzt wirklich ernst ist weil sie wirklich Schmerzen hat...sie wohnt eh 1-2 Stunden von mir entfernt also treffen könnten wir uns dann eh nicht

feinerle  20.04.2020, 12:38
@Dustxx

Ja dann wie wärs, man rufe den Krankenwagen.

Nein! Das ist allerdings keine Freiheitsberaubung, sondern eher unterlassene Hilfeleistung.

Wenn es zu schlimm wird kann sie die 116117 wählen.