Bafög bei jugendhilfe?

2 Antworten

nein das geld steht dir nicht zu das musst du dem jugendamt abdrücken. war bei mir damals auch so ich habs nicht gemacht hab das geld unterschlagen ende vom lied war ein gerichtstermin. dem jugendamt steht das geld rechtlich zu du darfst es nicht behalten

Danke für die schnelle Antwort erstmal. :) steht Ihnen das gesamte Geld zu oder lediglich Anspruch von 75% wie bei Nebenjobs z.b ?

Nabula hat (leider) recht. Das Bafög ist dazu da, um Dir einen Schulbesuch zu ermöglichen, wenn Du keinen finanziellen Rückhalt hast. Weil das Jugendamt aber Deinen Unterhalt und vermutlich auch den Schulbesuch finanziert, hast Du sogar die Pflicht zugunsten des Jugendamt einen Bafögantrag zu stellen.