Wie wäre da die Rechtslage?

3 Antworten

Also:

Wenn man einfach nur davon mitbekommt dann sind Polizei und Jugendamt zu informieren. Wenn sich das Kind in einer akuten Gefährdungslage befindet dann darf man auch im Rahmen der Nothilfe zugunsten des Kindes handeln und es aus der akuten Gefahr "retten".

Man darf ein Kind nicht einfach so mitnehmen und zu Hause versorgen (zumal das ohnehin ziemlich komisch wäre denn die wenigsten Leute sind Ärzte) und natürlich bleibt das Kind dann in der Regel nicht bei einem fremden dritten sondern wird der Obhut des Jugendamtes übergeben.

Ich würde nicht in ein fremdes Haus eindringen, das darf nur die Polizei.

Wenn ein verletztes Kind irgendwo im Haus liegt und schreit und niemand in der Nähe ist, würde ich schon versuchen Erste Hilfe zu leisten und den Rettungswagen rufen.

Dann passiert alles Weitere von automatisch - Polizei - Jugenamt - Krankenhaus - Information an Eltern...

Loka95 
Fragesteller
 27.10.2021, 08:33

Naja, wenn die Eltern das Problem sind ... 🤔

Volkerfant  27.10.2021, 10:27
@Loka95

Wenn du das Kind lange und heftig schreien hörst, informiere die Polizei.

Loka95 
Fragesteller
 27.10.2021, 10:28
@Volkerfant

Ist ja nur fiktiv :)

Das ist rechtlich heikel: Du musst dich zwischen dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung und Kindesentführung entscheiden. Einfach mitnehmen geht gar nicht.

Man darf das Kind dem Täter nur dann entreißen, wenn du ihn in Flagranti erwischt und er es gerade eindeutig so misshandelt, dass Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder das Leben des Kindes besteht. Aber wie willst du das machen, wenn es in der Wohnung passiert? Der Täter würde dir ja nicht öffnen.

Da bleibt nur, die Polizei zu alarmieren und zu hoffen, dass die nach dem Eintreffen noch etwas hören. Die würden aber auch klingeln und laut klopfen, wenn es schon vorbei ist, um eventuelle Gewaltspuren am Kind zu prüfen.

Wenn du ein verletztes Kind findest, das nicht mehr ansprechbar ist, musst du zuerst Erste Hilfe leisten (Herzschlag prüfen, beatmen etc.) und dem nächsten Passanten zurufen, er solle die 112 anrufen.

Nach Hause nehmen ist schon Kindesentführung, zum Krankenhaus bringen meines Erachtens auch, es sei denn du bist Arzt/Rettungssanitäter/Feuerwehrmann. Wenn das Kind Augenkontakt aufnehmen kann oder sonstwie noch bei Bewusstsein ist, ist abzuwägen, was zuerst gerufen werden sollte, Polizei oder RTW. Die treffen eh kurz nacheinander ein.

Nein, das Jugendamt entscheidet selbst, bei wem das Kind in Obhut kommt. Es würde eh erst mal in ein Heim zur Notunterkunft gebracht werden. Die würden dir das Kind erst anvertrauen, wenn sie deinen psycho-sozialen Status, Führungszeugnis und deine Loyalität geprüft haben.

Kein gutes Thema für Fanfictions, finde ich.🙁

Loka95 
Fragesteller
 26.10.2021, 23:56

Ich finde es gut, wenn es darauf aufmerksam macht das so etwas passiert und man nicht einfach wegsehen sollte. Aber ich finde es sehr heikel so eine Rettung zu romantisieren und so extrem zu vereinfachen.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)