Strafe warenbetrug Jugendamt?

1 Antwort

Das ist das übliche Vorgehen, wenn eine Anzeige gegen Minderjährige gestellt wird.

Die Minderjährigen und ihre Eltern werden von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Abteilung vom Jugendamt) eingeladen. Dann wird ein Gespräch geführt, um zu sehen, warum der Minderjährige die Straftat begangen hat.

Dann wird geguckt, ob die Straftat im sogenannten Diversionsverfahren erledigt werden kann - der Jugendliche macht z.B. freiwillig ein paar Sozialstunden und dafür stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Das könnte ich mir auch bei dir vorstellen.

Linlouuta 
Fragesteller
 13.04.2022, 20:56

Ich bin allerdings nicht minderjährig sondern schon volljährig

SkR1997  13.04.2022, 21:06
@Linlouuta

Relevant ist der Zeitpunkt der Straftat. Jugendstrafrecht wird bei allen U18-jährigen angewandt, kann aber auch bei U21-jährigen verwendet werden.