Darf unser Vermieter uns wegen Katzenhaltung rauswerfen?
Hallo, in unserem Mietvertrag stand damals nichts von Tierhaltung.
Heute hat unser Vermieter mitbekommen dass wir vier Katzen halten.
unsere Wohnung ist sehr hygienisch und auch die Katzen gesund und gut versorgt.
Unsere älteste ist 13 Jahre alt und sehr krank und eine andere habe ich aktuell nur von unserem Hof mit zu uns genommen, da aktuell ein Rattenfänger auf dem Grundstück Gift verstreut und die Maus trächtig ist.
Mein Mann hat ebenfalls zwei kleine Käzchen.
Theoretisch haben wir also 3 Katzen und eine die vorübergehend hier ist.
Unser Vermieter ist nun komplett ausgerastet und möchte uns fristlos kündigen.
Er sagt er würde wenn dann nur eine oder zwei Katzen dulden.
Wir möchten uns wirklich nicht von unseren Mäusen trennen und haben nun angst dass unser Vermieter nun zu unseren Katzen in die Wohnung geht während wir nicht da sind.
er meinte er wird absofort öfters unangemeldet in die Wohnung kommen um zu schauen ob unsere Tiere noch da sind
9 Antworten
Der Vermieter darf eure Wohnung nicht betreten, wann er will und schon garnicht unangemeldet. Er kann eine Wohnungsbesichtigung anmelden und einen Termin vereinbaren, das aber auch nur, ich bin nicht ganz sicher, einmal jährlich.
Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, dürft ihr Katzen auch ohne Zustimmung halten.
Geht der Vermieter in seiner Unwissenheit wirklich so weit, die Kündigung zu schreiben, holt euch den Mieterbund ins Boot. Das kostet einmal den Beitrag, hilft aber enorm.
Alles Gute.
L. G. Lilly
Erstmal ein neues Türschloss einbauen, dass da Ruhe ist.
Dann bei einer Tasse Tee entspannen und gelassen der Dinge harren, die da kommen. Eine Kündigung dürfte ausgeschlossen sein.
Vielleicht ein paar Euros beiseite legen für Schäden, die Katzen gerne mal anrichten.
eine andere habe ich aktuell nur von unserem Hof mit zu uns genommen, da aktuell ein Rattenfänger auf dem Grundstück Gift verstreut
Bring dieses Tier wieder zurück. Kein Rattenfänger verstreut Gift und wenn er das tut, ist er kein Rattenfänger. Rattenfänger stellen Fallen auf, die so gebaut sind, dass keine anderen Tiere, wie Katzen, Hunde oder Kaninchen dadurch gefährdet werden. Die Ratten müssen also in die Falle reinkriechen, um an das Lockfutter zu kommen. Sie gehen dort zu Grunde und der Rattenfänger sieht, ob seine Arbeit erfolgreich war.
Alles andere wäre nicht nur für Tiere, sondern auch für spielende Kinder sehr gefährlich.
Katzen zählen zu Kleintieren (Hunde nicht). Über Kleintiere hat der Vermieter nicht zu entscheiden, ist alleine das Ding von Mietern. Das wäre genauso als wenn er dir einen Hamster verbieten würde.
Zweitens: Der Vermieter hat garkein Recht UNANGEMELDET in die WOhnung zu gehen. Lasst euch von dem doch nicht verarschen
Bitte hören Sie auf hier Falschmeldungen zu verbreiten. Eine einfach Google Anfrage ob Katzen zu Kleintieren gehören, wird Ihnen bestätigen, dass es allgemeine und akzeotierte Rechtsprechung sei, dass diese zu Kleintieren gehören. Also hören sie auf von DIngen zu reden von denen Sie keine Ahnung haben.
Hunde und Katzen gehören in der Regel nicht zu den Kleintieren. (AG Spandau ZMR 2011,650) Aber auch hier machen einige Gerichte manchmal eine Ausnahme. Teilweise erfahren Hunde der Rasse Yorkshire Terrier eine Extrabehandlung und werden von den Gerichten aufgrund ihrer Statur und ihrer zurückhaltenden Art weniger zu den Hunden als zu den Kleintieren gezählt. (LG Kassel, Az.: 1 S 503/96; LG Düsseldorf Az.: A 24 S 90/93) Diese Betrachtungsweise ist jedoch sehr umstritten. Grundsätzlich gelten für Hunde und Katzen andere Regelungen.
In einem Rechtsstreit gehen die von Ihnen falsch orientierten Mieter gnadenlos unter!
Sie zahlen ja in Ihrer mangelhaften Kenntnis die Zeche nicht!
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten.
Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.
Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können jedoch im Mietvertrag enthalten sein.
Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.
Ein andere Rechtsprechung dazu ist nicht bekannt!
Grundsätzlich darf er euch unbegründet kein Haltungsverbot aussprechen, fristlos kündigen schon gar nicht.
Ich vermute aber, dass es gewisse Obergrenzen geben wird bzgl der Gesamtzahl - 10 Katzen werden wohl nicht ok gehen... 😉 Je nach Wohnungsgröße könnten womöglich auch 4 schon grenzwertig sein. Ihr solltet mal zusehen, dass der vorübergehende Besucher wieder ausquartiert wird.
Ich würde mir die unangekündigten Kontrollbesuche verbitten - da müsst ihr ihn auch gar nicht rein lassen.
Das lustige ist das der Vermieter behauptet hat wir hätten Katzen im zweistelligen Bereich.. er ist wirklich davon überzeugt obwohl er gesehen hat dass es nur 3-4 sind
Ach, nicht aufregen. Lass ihn am langen Arm verhungern... 😉 Mit den Vorwürfen und Vorhaben kommt er eh nicht weit. Seht nur zu, dass ihr ihm keine Ansatzpunkte bietet - Geruch vermeiden, keine schreienden Tiere etc...
Ach so, und tauscht das Türschloss aus! Aber das alte verwahren und bei Auszug wieder einbauen...
Aber er will ja nun dass wir zwei der katzen abgeben. Müssen wir das?
Natürlich nicht!
Während ich weg war hat er das verterinäramt und Ordnungsamt informiert. Droht mir irgendwas? Die Wohnung ist schließlich sauber und die Katzen sind auch gut ernährt.
Wenn alle/alles sauber und gesund ist/sind, sollte da nichts passieren. Vermutlich schauen die mal vorbei, um die Vorwürfe zu überprüfen, aber wenn die haltlos sind, gibt es nichts zu tun. Wie groß ist denn die Wohnung etwa?
Sehr geräumig 3 Zimmer. Alle Räume sind sehr groß und hell beleuchtet. Reichlich Katzen Spielzeug und kratzbaum sind auch vorhanden
Naja, ich würde versuchen die Anzahl zumindest bis zum nächsten Aufeinandertreffen wieder auf 3 zu reduzieren. Könnte mir vorstellen, dass ein viertes, zumal trächtiges Tier vielleicht auch ein Amt bzgl Überbesetzung aufhorchen lassen könnte... Wie gesagt, am besten gar nicht erst der Gegenseite Argumente liefern...
das Amt könnte ja vorbeikommen und sich meine Wohnung, mein Haus und mein Grundstück anschauen. Es ist wirklich sehr sehr schön und alles nur für unsere Tiere ausgerichtet. Ich finde es aufjedenfall verantwortungsvoller das Tier erstmal mitzunehmen als am Hof zu lassen wo ein rattenfänger arbeiten muss.
Ich sage auch nicht, dass es nicht schön sein kann. Aber (ohne jetzt explizit die Größe zu kennen) kann ich dir allgemein zumindest sicher sagen, das „zu viel Tier“ auf zu wenig Platz Kritik hervorrufen wird. Und unter deiner Argumentation sagt das Amt dann, dass du halt dann ggf eine andere Unterbringung suchen musst. Problem ist halt, wenn du aus Sicht des Amtes erstmal „auffällig“ geworden bist im weitesten Sinne. Wann ist denn die Rattenfangorgie durch?
Vollkommener Unfug! Katzen zählen nicht zu Kleintieren!
Mit diese absolut falschen Auskunft bringen Sie die Fragesteller nur in Schwierigkeiten.