Darf unser Vermieter uns wegen Katzenhaltung rauswerfen?

9 Antworten

Der Vermieter darf eure Wohnung nicht betreten, wann er will und schon garnicht unangemeldet. Er kann eine Wohnungsbesichtigung anmelden und einen Termin vereinbaren, das aber auch nur, ich bin nicht ganz sicher, einmal jährlich.

Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, dürft ihr Katzen auch ohne Zustimmung halten.

Geht der Vermieter in seiner Unwissenheit wirklich so weit, die Kündigung zu schreiben, holt euch den Mieterbund ins Boot. Das kostet einmal den Beitrag, hilft aber enorm.

Alles Gute.

L. G. Lilly

Erstmal ein neues Türschloss einbauen, dass da Ruhe ist.

Dann bei einer Tasse Tee entspannen und gelassen der Dinge harren, die da kommen. Eine Kündigung dürfte ausgeschlossen sein.

Vielleicht ein paar Euros beiseite legen für Schäden, die Katzen gerne mal anrichten.

eine andere habe ich aktuell nur von unserem Hof mit zu uns genommen, da aktuell ein Rattenfänger auf dem Grundstück Gift verstreut

Bring dieses Tier wieder zurück. Kein Rattenfänger verstreut Gift und wenn er das tut, ist er kein Rattenfänger. Rattenfänger stellen Fallen auf, die so gebaut sind, dass keine anderen Tiere, wie Katzen, Hunde oder Kaninchen dadurch gefährdet werden. Die Ratten müssen also in die Falle reinkriechen, um an das Lockfutter zu kommen. Sie gehen dort zu Grunde und der Rattenfänger sieht, ob seine Arbeit erfolgreich war.

Alles andere wäre nicht nur für Tiere, sondern auch für spielende Kinder sehr gefährlich.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Katzen zählen zu Kleintieren (Hunde nicht). Über Kleintiere hat der Vermieter nicht zu entscheiden, ist alleine das Ding von Mietern. Das wäre genauso als wenn er dir einen Hamster verbieten würde.
Zweitens: Der Vermieter hat garkein Recht UNANGEMELDET in die WOhnung zu gehen. Lasst euch von dem doch nicht verarschen

schelm1  19.07.2021, 20:55

Vollkommener Unfug! Katzen zählen nicht zu Kleintieren!

Mit diese absolut falschen Auskunft bringen Sie die Fragesteller nur in Schwierigkeiten.

Tosh2033  19.07.2021, 21:00
@schelm1

Bitte hören Sie auf hier Falschmeldungen zu verbreiten. Eine einfach Google Anfrage ob Katzen zu Kleintieren gehören, wird Ihnen bestätigen, dass es allgemeine und akzeotierte Rechtsprechung sei, dass diese zu Kleintieren gehören. Also hören sie auf von DIngen zu reden von denen Sie keine Ahnung haben.

schelm1  19.07.2021, 21:02
@Tosh2033

Hunde und Katzen gehören in der Regel nicht zu den Kleintieren. (AG Spandau ZMR 2011,650) Aber auch hier machen einige Gerichte manchmal eine Ausnahme. Teilweise erfahren Hunde der Rasse Yorkshire Terrier eine Extrabehandlung und werden von den Gerichten aufgrund ihrer Statur und ihrer zurückhaltenden Art weniger zu den Hunden als zu den Kleintieren gezählt. (LG Kassel, Az.: 1 S 503/96; LG Düsseldorf Az.: A 24 S 90/93) Diese Betrachtungsweise ist jedoch sehr umstritten. Grundsätzlich gelten für Hunde und Katzen andere Regelungen.

In einem Rechtsstreit gehen die von Ihnen falsch orientierten Mieter gnadenlos unter!

Sie zahlen ja in Ihrer mangelhaften Kenntnis die Zeche nicht!

Glumandaxcl  09.12.2021, 13:08
@schelm1

Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten.

schelm1  09.12.2021, 13:13
@Glumandaxcl

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.

Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können jedoch im Mietvertrag enthalten sein.

Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.

Ein andere Rechtsprechung dazu ist nicht bekannt!

Grundsätzlich darf er euch unbegründet kein Haltungsverbot aussprechen, fristlos kündigen schon gar nicht.

Ich vermute aber, dass es gewisse Obergrenzen geben wird bzgl der Gesamtzahl - 10 Katzen werden wohl nicht ok gehen... 😉 Je nach Wohnungsgröße könnten womöglich auch 4 schon grenzwertig sein. Ihr solltet mal zusehen, dass der vorübergehende Besucher wieder ausquartiert wird.

Ich würde mir die unangekündigten Kontrollbesuche verbitten - da müsst ihr ihn auch gar nicht rein lassen.

Sonjavgs 
Fragesteller
 19.07.2021, 20:37

Das lustige ist das der Vermieter behauptet hat wir hätten Katzen im zweistelligen Bereich.. er ist wirklich davon überzeugt obwohl er gesehen hat dass es nur 3-4 sind

T3Fahrer  19.07.2021, 20:39
@Sonjavgs

Ach, nicht aufregen. Lass ihn am langen Arm verhungern... 😉 Mit den Vorwürfen und Vorhaben kommt er eh nicht weit. Seht nur zu, dass ihr ihm keine Ansatzpunkte bietet - Geruch vermeiden, keine schreienden Tiere etc...

T3Fahrer  19.07.2021, 20:41
@Sonjavgs

Ach so, und tauscht das Türschloss aus! Aber das alte verwahren und bei Auszug wieder einbauen...

Sonjavgs 
Fragesteller
 19.07.2021, 20:48
@T3Fahrer

Aber er will ja nun dass wir zwei der katzen abgeben. Müssen wir das?

T3Fahrer  19.07.2021, 20:50
@Sonjavgs

Natürlich nicht!

Sonjavgs 
Fragesteller
 19.07.2021, 20:54
@T3Fahrer

Während ich weg war hat er das verterinäramt und Ordnungsamt informiert. Droht mir irgendwas? Die Wohnung ist schließlich sauber und die Katzen sind auch gut ernährt.

T3Fahrer  19.07.2021, 20:57
@Sonjavgs

Wenn alle/alles sauber und gesund ist/sind, sollte da nichts passieren. Vermutlich schauen die mal vorbei, um die Vorwürfe zu überprüfen, aber wenn die haltlos sind, gibt es nichts zu tun. Wie groß ist denn die Wohnung etwa?

Sonjavgs 
Fragesteller
 19.07.2021, 21:37
@T3Fahrer

Sehr geräumig 3 Zimmer. Alle Räume sind sehr groß und hell beleuchtet. Reichlich Katzen Spielzeug und kratzbaum sind auch vorhanden

T3Fahrer  19.07.2021, 21:48
@Sonjavgs

Naja, ich würde versuchen die Anzahl zumindest bis zum nächsten Aufeinandertreffen wieder auf 3 zu reduzieren. Könnte mir vorstellen, dass ein viertes, zumal trächtiges Tier vielleicht auch ein Amt bzgl Überbesetzung aufhorchen lassen könnte... Wie gesagt, am besten gar nicht erst der Gegenseite Argumente liefern...

Sonjavgs 
Fragesteller
 19.07.2021, 21:50
@T3Fahrer

das Amt könnte ja vorbeikommen und sich meine Wohnung, mein Haus und mein Grundstück anschauen. Es ist wirklich sehr sehr schön und alles nur für unsere Tiere ausgerichtet. Ich finde es aufjedenfall verantwortungsvoller das Tier erstmal mitzunehmen als am Hof zu lassen wo ein rattenfänger arbeiten muss.

T3Fahrer  19.07.2021, 21:55
@Sonjavgs

Ich sage auch nicht, dass es nicht schön sein kann. Aber (ohne jetzt explizit die Größe zu kennen) kann ich dir allgemein zumindest sicher sagen, das „zu viel Tier“ auf zu wenig Platz Kritik hervorrufen wird. Und unter deiner Argumentation sagt das Amt dann, dass du halt dann ggf eine andere Unterbringung suchen musst. Problem ist halt, wenn du aus Sicht des Amtes erstmal „auffällig“ geworden bist im weitesten Sinne. Wann ist denn die Rattenfangorgie durch?