Wohnungsbesichtigung, während wir noch drin sind?

6 Antworten

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  • Termin muss ausgemacht werden

  • Du musst andere Leute dafuer reinlassen, wenn der Termin steht

  • Du musst nicht mehr als eine Person gleichzeitig erlauben.

  • Du darfst immer dabei sein.

  • Der Kuendigungsgrund ist irrelevant.

Raimund1  05.07.2010, 14:22

das mit der einen Person ist zu relativieren, es kann auch durchaus ein Paar sein, aber nie zwei Interessenten gleichzeitig,

ansonsten stimmts

Onnlein  05.07.2010, 14:24
@Raimund1

Und muss man dann wirklich das Paar gleichzeitig reinlassen? Ist ja schon deutlich gefaehrlicher, einer verwickelt in ein Gespraech, der andere "bedient" sich.

Hast du dazu Quellen?

anitari  05.07.2010, 15:11
@Onnlein

"Und muss man dann wirklich das Paar gleichzeitig reinlassen?" Ja natürlich. Auch ein Paar + Kind(er).

Eine Besichtigung mit Miet- oder Kaufinterssenten ist erlaubt. Selbstverständlich nur nach Absprache. Die Termine sollten mindestens 2 - 3 Tage vorher angekündigt/vereinbart werden. Du mußt allerdings nicht unendlich viele Termine akzeptieren. 2 - 3 in der Woche sollten genügen.

Ohne Dein Einverständnis darf der Vermieter die Wohnung natürlich nicht betreten.

Aber Vorsicht, wenn Du Besichtigungen durch Mietinteressenten generell ablehnst und der Vermieter dadurch nicht rechtzeitig einen Nachmieter findet, kann er Dich Schadenersatzpflichtig machn.

Der VM hat mit Euch einen Termin zu vereinbaren.

Bei Berufstätigen setzt man 3-4 Tage Vorlaufszeit bis zur Besichtigung voraus.

Zur Besichtigung müßt ihr die künftigen Mieter in die Wohnung lassen. Allerdings sollte von Dir darauf geachtet werden, dass nie eine Person sich in einem Raum aufhält, wenn ihr nicht anwesend seid.

Der Vermieter darf nur mit eurem Einverständnis in die Wohnung.

grundsätzlich darf ein vermieter sein eigentum inspizieren. aber auch hier gilt: nicht um jeden preis. er/sie hat sich mindestens 2 wochen im voraus schriftlich anzukündigen! und um den reibungslosen ablauf von aus/einzug zu gestalten, darf er (allerdings nur mit absprache des mieters über uhrzeiten) nur einzelbesichtigungen vornehmen. alles was ausserhalb davon liegt, getrost an der haustür abwimmeln, gesetze sind auch für vermieter da. an eurer stelle hätte ich nicht gekündigt, sondern den vermieter in seine schranken gewiesen. hoffe ich konnte helfen