Darf der Vermieter Katzenhaltung verbieten?

15 Antworten

Das viel zitierte Urteil des BGH ist nur EIN Urteil, Katzen gehören definitiv nicht zu den Kleintieren.

Wenn der Vermieter Dir Böses will, wird er die Kündigung nicht an den Tieren sonders an etwas Anderem festmachen. Dann putzt Du plötzlich nicht sauber genug oder Du läßt die Wäsche zu lange im Keller hängen. Grundsätzlich kann er Dir die Haltung verbieten und kündigen.

Warum sprichst Du nicht mal ganz in Ruhe mit dem Vermieter, erzählst ihm etwas von der Katze, daß sie sich tierisch langweilt, daß es ihr dank dem Vermieter gut geht.... blabla eben. Dann wirst Du feststellen, ob Du ihn wegen einer 2. Katze ansprechen kannst. Wenn er ganz und gar abblockt, kannst Du natürlich eine 2. Katze anschaffen, wenn Du im Hinterkopf einen Umzug behältst.

Ich habe selbst 2 Katzen und bin im Mai umgezogen. Die Wohnung habe ich nur genommen, weil Tierhaltung genehmigt war (schriftlich), sonst hätte ich noch länger gesucht. Daß Du auf dem Land wohnst, will nichts heißen. Da stellen sich die Leute manchmal schlimmer an als in der Stadt. Viel Glück!

Dein Vermieter kann dir garnichts, so lange deine Miezen reine Wohnungskatzen sind und du deren Dreck (Katzenstreu) nicht im Treppenhaus verteilst ;) 

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Von reinen Wohnungskatzen gehen bei art- und verhaltensgerechter Haltung keine Belästigungen für andere aus. Der Vermieter kann daher die Katzenhaltung nicht verbieten, denn sie gehört auch in einer Großstadt zum Lebensbereich Wohnen und ist daher Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters. 
AG Hamburg, Az.: 40aC402/95 

Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98

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Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Verbot-fuer-den-Mieter-eine-zweite-Katze-zu-halten---f244884.html

auch mündliche Vereinbarungen gelten! Ihr hattet vor dem Einzug eine Katze, da war es ihr nicht langweilig, aber nun nach dem Umzug langweilt sie sich? Wie wäre es wenn ihr die eine Katze abgebt!

mündliche vereinbarungen sind so eine sache. gibt es keine zeugen für diese mündlichen vereinbarungen, ist der mietvertrag verbindlich geltend..

wie sie geschrieben hat, ist die katze gerade mal 4 wochen vor dem umzug zugelaufen. das heißt sie musste sich erstmal ein- und umgewöhnen, ist ja keine Maschine. es kann gut sein, dass das dauert bis man sieht ob ne katze allein klar kommt. Es wird bei Wohnungshaltung sowieso zu mindestens 2 katzen geraten weil katzen nur Einzeljäger sind und sonst schon Gesellschaft brauchen. und komischerweise gibt es auch Menschen mit Herz, die ein Tier nicht einfach so hergeben wollen.

Nur weil eine Katze ein kleines Tier ist, bedeutet das längst nicht, dass es sich um Kleintiere im rechtlichen Sinne handelt.

Kleintiere sind nur solche, die in Käfigen oder abgeschlossenen Behältnissen gehalten werden. Das dürfte bei einer Katze kaum der Fall sein.

Eine Katzenhaltung bedarf immer der Genehmigung des Vermieters, auch wenn diesbezüglich nichts im Mietvertrag steht. Eine Ausnahme wäre nur, wenn die Katzenhaltung vertraglich ausdrücklich erlaubt ist.

Was wäre denn nun, wenn ich mir eine zweite Katze ohne sein Einverständnis hole, und er es irgendwann bemerkt?

Dann kann er dich zur Abschaffung auffordern und das Mietverhältnis abmahnen, wenn Du seiner Forderung nicht nachkommst. Das kann im Zweifel auch die Kündigung zur Folge haben.

 Ist eine solche denn überhaupt geltend

Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn er einen guten Grund hat (der findet sich erfahrungsgemäß immer). Wenn er keinen guten Grund hat, bedeutet das aber nicht, dass Du Dir einfach die zweite Katze anschaffen kannst.

Vielmehr müsstest Du Dir die Zustimmung erklagen.

zum thema guter grund: Ich kann mich noch an seine begründung erinnern:

1. Es sind in dieser Gegend eh schon so viele Katzen

2. Die machen die Wohnung kaputt, indem sie überall hinmachen und alles zerkratzen

alle Möbel die sich in der wohnung befinden sind meine eigens gekauften, und die böden sind bis auf 3 zimmer (von denen 2 abstellraum und Schlafzimmer sind) Laminat, und sonst ist alles verfließt. Teppiche gibt es keine, somit kann sie auch nichts beschädigen was sich unter dem boden befände, abgesehen davon dass Katzen sowieso stubenrein sind! Allergien bestehen auch keine, also welchen triftigen grund hat sie, mir die Katzehaltung zu verbieten?

@mellyapp

Allergien bestehen auch keine

Auch nicht bei Vermieter oder Nachbarn? Grundsätzlich ist das aber immer schwierig, wenn der Vermieter nicht will.

Hier hilft dann nur die Klage auf Zustimmung. Ob man das will, ist eine andere Frage.

@mellyapp

Dann überlege Dir doch im Voraus schon gute Gegenargumente.

Z.B. dass Deine Katzen kastriert / sterilisiert sind und keine weitere Fortpflanzung zu erwarten ist. Dass sie sie Wohnung mit "abnutzen" stimmt natürlich in gewissem Maße - aber Du hast diesbezüglich ja schon einige Argumente aufgeschrieben. Zudem hast Du ja sicher auch irgendeine Form von Übergabeprotokoll und Maßgabe, in welchem Zustand Du die Wohnung bei Auszug hinterlassen musst. Mach dem Vermieter deutlich, dass auch eine zweite Katze daran nichts ändert (im Gegenteil, Katzen, die sich langweilen oder einsam fühlen neigen viel eher dazu, sich "zerstörerisch" zu engagieren oder zu Protestpinklern zu werden).

Du hast ja nun schon ein bisschen Erfahrung mit dem Vermieter - versuche, auf sie/ihn einzugehen und zum richtigen Zeitpunkt nach der Erlaubnis zu fragen. Aber fragen würde ich auf jeden Fall! Du tust Dir letztendlich keinen Gefallen, wenn Du es verheimlichst. Ich drücke die Daumen, dass Ihr Euch einigen könnt!

@ChristianLE

Wieso "Klage auf Zustimmung?" Viel einfacher wäre es, zu warten ob der Vermieter einen deswegen rausklagt, was meist wegen einer Katze eh nicht passiert.

@Deamonia

Viel einfacher wäre es, zu warten ob der Vermieter einen deswegen rausklagt, was meist wegen einer Katze eh nicht passiert.

Das wäre mir persönlich zu riskant. Grundsätzlich stellt die unerlaubte Katzenhaltung formell einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und kann schlimmstenfalls mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden. Ob dieses Verbot nun rechtmäßig ist, spielt dann erst einmal keine Rolle.

@ChristianLE

Wo stellt es einen Verstoß da, wenn nichts über Tierhaltung im Mietvertrag steht? Katzenhaltung gehört zur normalen Wohnungsnutzung, und darf nur aus gutem Grund verboten werden, wie z.B. eine Allergie des Vermieters, der im selben Haus wohnt. Da aber bereits eine Katze genehmigt wurde, gibt es keine Argumente mehr gegen eine zweite.

Eine Fristlose Kündigung wäre in dem Fall vollkommen unwirksam. Zudem könnte man bei einer Fristlosen Kündigung dennoch einfach dort wohnen bleiben, und dagegen klagen. Bis so etwas entschieden ist, kann es Jahre dauern, und so lange kann man dort Wohnen bleiben. (Ob die Kündigung rechtmäßig ist, spielt in dem Fall genauso wenig eine Rolle, wie ob das Verbot rechtmäßig ist ;) )

@Deamonia

Wo stellt es einen Verstoß da, wenn nichts über Tierhaltung im Mietvertrag steht?

Weil die Katzenhaltung laut BGH grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Das ist einfach geltendes Recht und muss nicht noch einmal vertraglich fixiert werden.

Genehmigungspflichtig heißt einfach, dass der Mieter eine Genehmigung (egal für was) benötigt und diese im Zweifel erstreiten muss.

Hier würde der Vermieter im Zweifel nicht wegen unerlaubter Katzenhaltung kündigen, sondern wegen eines Verstoßes gegen vertragliche Bestimmungen, bzw. wegen einer fehlenden Genehmigung. 

Zudem könnte man bei einer Fristlosen Kündigung dennoch einfach dort wohnen bleiben, und dagegen klagen

Warum muss der Mieter dagegen klagen?

 Bis so etwas entschieden ist, kann es Jahre dauern

Das sind eher Ausnahmen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass solche "Bagatell"-Klagen binnen weniger Monate erledigt sind.

Ich will gar nicht ausschließen, dass der Vermieter hier mit einer Kündigung gegen die Wand läuft, allerdings halte ich Tipps, wie "einfach anschaffen und warten für passiert" für äußerst unangemessen, da immer das Risiko besteht, dass der Fragesteller den Prozess verliert und auf der Straße landet.

So etwas steht nicht unbedingt im Mietvertrag sondern in der Hausordnung, auf die der Mietvertrag verweist.