Vermieter mischt sich ein

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beispielsweise sagt er uns, wie wir unsere neu eingebaute Einbauküche abdichten sollen

Das würde ich ignorieren. Lasst Euch die Küche von einem Fachbetrieb aufbauen und holt euch hierfür eine Bescheinigung ein. Das genügt als Nachweis im Schadenfall.

Apropos Schadenfall: Tritt dieser ein, muss der Vermieter ein schuldhaftes Verhalten durch Euch nachweisen.

dass wir im Badezimmer nicht bohren dürfen

Das kann er nicht verlangen. Laut BGH (WM 93,109) dürfen Bohrlöcher im "üblichen Rahmen" vorhanden sein. Was nun üblich ist, haben diverse Gerichte entschieden. Laut eines Urteiles des OLG Köln ( Az. 19 U 201/ 93) wären sogar noch 34 Bohrlöcher angemessen.

Das geht sogar so weit, dass er uns aufträgt regelmäßig die Solikonfugen an der Badewanne auf Schäden zu überprüfen, da wir bei einem Schaden die Kosten selbst tragen würden.

Je nach Interpretation des Begriffs "Regelmäßig" dürfte der Vermieter hier sogar Recht haben. Als Mieter habt Ihr eine Obhutspflicht über die Mietsache, so dass Ihr Mängel/Schäden an den Vermieter melden müsst. Tut Ihr das nachweislich nicht und es entsteht ein Schaden, haftet Ihr schlimmenfalls dafür.

Das bedeutet aber nicht, dass Ihr täglich die Fugen prüfen müsst, sondern nur in bestimmten Abständen. In der Regel entdeckt man eine undichte Fuge beim Putzen.

Bei einer undichten Fuge muss im Übrigen der Vermieter für eine Reparatur sorgen. Dahingehend der Verweis auf § 535 Abs 1. BGB.

Hat er wirklich das Recht, uns vorzuschreiben, wie wir unsere Küche einzubauen haben etc.?

Nö, kann er nicht. Ich würde die Ratschläge ignorieren. Wie Ihr die Küche aufbaut, kann er sowieso nicht kontrollieren, da er nicht einfach so Eure Wohnung betreten darf.

Da der Vermieter aber offensichtlich extrem penibel und in Angst um seine Wohnung lebt, empfehle ich jetzt schon, nach Einzug das Schloss der Wohnungstür zu wechseln (Bei Auszug wieder einbauen). Bei solchen Vermietern kann man sich fast sicher sein, dass irgendwo ein Ersatzschlüssel in der Schublade liegt.

Ist der Vermieter dabei in eurer Wohnung? Nachdem ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, hat er in eurer Wohnung nichts mehr verloren. Einen Besichtigungswunsch muß er anmelden.

Ob und wie ihr eure Küche abdichtet ist euch überlassen und ihr dürft im Bad bohren. Sogar in die Fliesen.

Silikonfugen sind VERmietersache. Da müßt ihr gar nichts machen. Außer den vom VERmieter bestellten und bezahlten Handwerker in die Wohnung lassen.

Wenn ihr unsicher seit -> Mieterschutzbund.

Ein gutes Klima zwischen Mieter und Vermieter sieht natürlich anders aus...

Ihr werdet kein Spaß an der Wohnung haben wenn es jetzt schon so anfängt. Der Vermieter wird weiter alles kontrollieren und euch Dinge vorschreiben, die ihn nichts angehen.

Ihr müsst ihm jetzt schon klar machen, dass ihr das nicht so akzeptiert aber das wird euer Verhältnis nicht gerade besser machen.

Nehmt es nicht so wichtig. Er hat eben Angst um sein Heiligtum. Sagt immer brav ja, ja, ja und macht dann das, was Euch für nötig erscheint oder gefällt.

Er sagt Euch ja nicht, wie die Küche auszusehen hat, sondern nur, wie sie abzudichten ist. Baut die Küche in fachmännischer Qualität ein, also so, wie es ein Küchenschreiner auch machen würde und gut ists.

Im Bad dürft ihr bohren. Das was nötig ist und wenn es nötig ist, auch in die Fliesen, wo immer möglich aber in die Fugen. Einen evt. Schadensersatz kann er erst beim Auszug verlangen und da hätte er dann auch schlechte Karten.

Er darf Euch natürlich auftragen, dass ihr die Silikonfugen im Bad im Auge behaltet. Mit Schäden meint er sicher nicht, die Schäden an den Silikonfugen, sondern Nässeschäden durch Undichtheiten und da hat er Recht, aber das weiß man als Mieter so auch.

Nehmt seine "Vorschriften" als wohlgemeinte Ratschläge. Macht das, was nötig und allgemein erlaubt ist und dann kann Euch nichts passieren. Seid ihr erst mal eingezogen, kann er zwar die Wohnung von Zeit zu Zeit kontrollieren. Wenn er dann beanstandet, dass ihr durch eine Badfliese gebohrt habt, kann er auch nicht verlangen, dass ihr das gleich repariert. Erst beim Auszug und das könnt ihr dann zurück weisen. Er kann Euch deswegen nicht kündigen.

Seid ihr erst mal eingezogen, kann er zwar die Wohnung von Zeit zu Zeit kontrollieren

In diesem Fall, würde ich raten, den Vermieter, sobald die Wohnung eingerichtet ist, auf einen Kaffee einladen, damit er sieht, dass er sich keine Sorgen machen muß  Mit einem Vermieter gut auszukommen hat nur Vorteile...Vor allem hat man ein ruhiges Leben - wie ich mich darum beneide :-) Ich kann auch seine Bedenken verstehen...wenn man hier immer so liest, dann möchte man kein Vermieter sein. lg

OMG. Viel Spaß in deiner Neuen Wohnung. Aber wenn der Mietvertrag in Kraft ist, musst Du ihn nicht mehr in die Wohnung lassen.