Tierhaltung Katze in Mietwohnung?

7 Antworten

Natürlich kann ein Vermieter eine Katzenhaltung verbieten, aber NUR mit einem guten, triftigen Grund.

Denn eigentlich gehört die Hunde-/Katzenhaltung zur freien Lebensgestaltung dazu.

Wenn der Vermieter also keine Katze erlaubt, dann muss er euch einen wirklich guten Grund nennen. Nur, "nein, will ich nicht" reicht leider nicht aus.

ABER was ein guter Grund ist, obliegt dann leider nicht eurer Entscheidung. DAS kann dann nur ein Anwalt oder eben ein gerichtliches Verfahren entscheiden.

Ob die viele Zeit, die Nerven und das Geld das wert ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Das Verhältnis zum Vermieter ist dann auf jeden Fall dahin - und das ist meistens ziemlich unerfreulich für die Zukunft.

Wenn Ihr Zeit und Geld habt, könnt Ihr gegen die Entscheidung klagen und auch das Verhältnis zum Vermieter dadurch verschlechtern.

Wenn Ihr z.b. eine Wohnungskatze haben möchtet, kann ich die Haltung des Vermieters nicht nachvollziehen bzw. dann dürfte es schwierig sein dass dieses Verbot vor Gericht stand hält.

Wohnt Ihr zufällig zusammen mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?

Dann würde ich mir das erst recht überlegen ob ich Klage.

Warum?

Weil der Vermieter dann erleichtert kündigen kann.

Der Vermieter muss plausible Gründe für seine Entscheidung nennen können. In der Regel solltest du vor Gericht Recht bekommen, falls du es darauf ankommen lassen möchtest

Mit welchem Grund hat er die Haltung abgelehnt?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

Was steht denn im Mietvertrag über die Tierhaltung?