Ist für Katzenhaltung eine Genehmigung des Vermieters erforderlich?

10 Antworten

Ja und nein. Wenn in einem Mietshaus einer Mietpartei bereits das Halten von Hund oder Katze erlaubt wurde, kommt ein Vermieter in Erklärungsnot, wenn er/sie das anderen Mietern untersagen möchte.  Es kann dennoch untersagt werden, wenn beim anderen Mieter eventuell besondere Gründe für die Erlaubnis vorlagen. Aber in der Regel ist es schon so, dass wenn einmal Tierhaltung gestattet oder auch nur geduldet wurde, ein Verbot wenig Chancen hat, vor Gericht zu bestehen.


Wir brauchen vor allem die Einwilligung des Vermieters.

Genau - denn Katzen gelten in der Rechtsprechung nicht als Kleintiere. Die Genehmigung bräuchtet ihr nur dann nicht, wenn der Mietvertrag ausdrücklich die Haltung von Katzen erlaubt .

Jetzt habe ich gehört, dass der Vermieter die Katzenhaltung nicht verweigern kann, wenn andere Mieter, also unsere Nachbarn, Katzen besitzen und dafür eine Genehmigung haben. Ist das richtig?

Nein, so ist das nicht richtig. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn allerdings ein anderer Mieter eine Erlaubnis zur Haltung von Katzen hat, müsste er eine gute und plausible Begründung liefern, euch das zu untersagen.

Trotzdem wären wir gerne auf der sicheren Seite.

Die Sicherheit kannst Du hier nicht bekommen. Niemand kennt Deinen Vermieter so genau, dass er Dir hier Sicherheit geben könnte.

Was kann Euch passieren? Ihr nehmt die Katzen zu Euch und wenn sie Euch doch noch verboten werden, gebt ihr sie wieder ab. Nutzt die Zeit bis dahin, einen Platz für sie zu finden für den Fall, dass ihr sie nicht behalten dürft.

Trotzdem wären wir gerne auf der sicheren Seite. Jetzt habe ich gehört, dass der Vermieter die Katzenhaltung nicht verweigern kann, wenn andere Mieter, also unsere Nachbarn, Katzen besitzen und dafür eine Genehmigung haben. Ist das richtig?

Nein, so ist das nicht richtig.

Nur weil die Nachbarn Tiere haben bedeutet das nicht, das man einen Freibrief hat.

Auch wenn nichts im Mietvertrag  zu Tierhaltung steht, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.

Mit entsprechender Begründung kann der Vermieter Hunde- oder Katzenhaltung verbieten.; aber nicht die Kleintierhaltung, die bedarf auch keiner Zustimmung.

Generell dürfen Haustiere nicht verboten werden (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 168/12). Allerdings müssen die Belange von Mieter, Vermieter und Nachbarn berücksichtigt werden. Außerdem kommt es auf die Größe des Tiers, sein Verhalten und auf die Wohnungsgröße an.

 

www.immobilien-einblick.de/haustiere

 

Ebenfalls kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht (Tierhaltungerlaubt / erfordert Zustimmung / verboten). Selbst bei einem Verbot können Katzen ebenfalls erlaubt sein. Solange von ihnen keine Störung / Gefahr ausgeht (BGH, Urteil vom 14.11.2007, LG Freiburg WuM 1997, S. 175). 2 Katzen sollten also ok sein (18 Katzen in Wohnung rechtfertigen beispielsweise eine Kündigung, Augsburger Amtsgericht).

Gruß