Darf der Vermieter unseren Balkon betreten?

11 Antworten

Das darf der Vermieter selbstverständlich nicht. Das ist Hausfriedensbruch. Wenn Sie das nachweisen können (Fotos, Zeugen), dann können und sollten Sie ihn bei der Polizei anzeigen.

Meiner persönlichen Meinung nach darf er es nicht, da es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

Die entscheidende Frage ist, ob der Balkon im Mietvertrag als Teil der Mietwohnung verzeichnet ist. Ist er das nicht, dann ist der Balkon trotz Trennwand als Gemeinschaftsfläche wie das Treppenhaus zu sehen.

ich glaube dass er das nicht darf

Nein darf er nicht.