Bedrohung durch Nachbarn - Vermieter sagt Anzeige ist einzige Option?

9 Antworten

Wenn es so zutrifft, dann werden dir die rechtlichen Möglichkeiten sicher bekannt sein: Es wirksam beweisen können, was strafbar ist, zur Anzeige bringen, nach erfolgreicher Feststellung (durch die Polizei, durch glaubwürdige Zeugen oder auch per Gerichtsverhandlung) bei Nichtabhilfeschaffung Mietminderung usw.).

Doch unter dem Strich bringt das alles erfahrungsgemäß kaum etwas bis gar nichts. Eher wird alles noch viel schlimmer.

Der nervenschonendste aber auch recht teure Weg ist es, sich eine andere Wohnung zu suchen. Was ich selbst in einem solchen Fall tun würde, darf ich dir aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen leider nicht sagen.

Ja sowas liest man recht oft. Nur garantiert mir natürlich keiner das am nächsten Wohnort es nicht wieder ein Problem gibt und ich es eigentlich hier sehr schön finde und ich nicht der Meinung bin, das man sich immer Vertreiben lassen sollte.

Als Vermieter sehe ich mich schon in der Pflicht, wo es wirklich bedrohlich wird, einzuschreiten und ggf. mit einer Abmahnung und evtl. später auch mit fristloser Kündigung zu reagieren.

So etwas, wie Du schreibst, würde ich aber nicht zum Anlass nehmen, um irgendwas zu machen.

  1. kann die Nachbarin sowieso nicht rüber kommen.
  2. wird sie es nicht schaffen, Dir in die Fresse zu hauen, denn Du bist stärker und außerdem nun schon vorgewarnt.
  3. würde das die Nachbarin abstreiten, jemals sowas gerufen zu haben.

Ich würde tätig werden, wenn eine solche Szene oder gar ein gewalttätiger Übergriff z. B. im Hausflur vorgekommen wäre. Dass dann eine solche Bedrohung oder ein solcher Übergriff auch bei der Polizei angezeigt wird, wäre mir schon sehr recht und je nach Einzelfall auch Voraussetzung, um hinterher tätig zu werden.

Wer so etwas nicht bei der Polizei anzeigt, dem ist die Sache dann doch nicht ernst genug oder hat selbst Dreck am Stecken.

Im Übrigen ist es für eine fristlose Kündigung, die man in der Konsequenz bei Wiederholung aussprechen muss auch wichtig, dass diese hieb- und stichfest ist und eine Anzeige bei der Polizei verstärkt die Sache natürlich.

Übrigens schreibe ich aufgrund schlimmer Erfahrungen in einem Haus, die wir dann tatsächlich mit fristlosen Kündigungen lösen konnten. Im ersten Fall war auch die Polizei eingeschaltet (mehrfach) und im zweiten war die einmalige heftige Drohung der Mieterin für uns Anlass genug, um sie sofort fristlos zu kündigen. Wichtig dabei: Es gab eine Reihe von Zeugen. Die Frau hat gedroht, ihren Nachbarn die Wohnung in die Luft zu sprengen. Da die Frau unberechenbar war, mussten wir handeln.

Fristlose Kündigung und dann noch einen Aufhebungsvertrag mit einer kleinen Abfindung nachgeschoben und das Problem war gelöst.

Demnach währe es ja okay mich beleidigen zu lassen, solang die das von ihrer Wohnung aus tut, aber nichtmehr, wenn sie zu uns in den Hausflur rüberkommt? (Das Haus hat zwei Eingänge, zwei Hausflure, die besagte Nachbarin ist also nie in unserem Hausflur) .

Mir geht das nur auf den geist weil die sich seit (ich habs grad rausgesucht) Juni 2017 immer wieder aufführen.

Zeugen haben wir keine, gibt nur mir und meine Verlobte. Die in der Wohnung über uns bekommen das nicht mit und die Wohnung über unseren Nachbarn steht leer.

@MrMixAlpak
Demnach währe es ja okay mich beleidigen zu lassen, solang die das von ihrer Wohnung aus tut, aber nichtmehr, wenn sie zu uns in den Hausflur rüberkommt?

Nein, so ist es nicht gemeint. Das ist natürlich nicht ok, aber was willst Du tun?

Für mich als Vermieter besteht doch das Problem, dass bei dieser Situation niemand was mithört, der ggf. Zeuge sein könnte. Zudem sind weitere Parteien in dem Haus nicht betroffen. Vermieter sind überdies keine Kindergärtner und Mieter, die erwachsene Menschen sind, können solche Probleme auch unter sich aus machen. Was soll ich mich da einmischen.

Wäre es nun tatsächlich so, dass eine Partei ruhig ist und die anderen nicht durch Krach in dem hellhörigen Haus belästigt, während die andere Parte ständig laut rumschreit, hat man es mit einer Lärmbelästigung und damit Störung des Hausfriedens zu tun, gegen die sich die gestörte Partei mit einem Lärmprotokoll und Beschwerde beim Vermieter wehren kann. Nun müßte der Vermieter tätig werden und zum Beispiel eine Abmahnung aussprechen. Ggf. im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung. Häufig wehrt sich aber dann die störende Partei und behauptet steif und fest, ihrerseits ständig durch Lärm aus der anderen Wohnung belästigt zu werden. Geht es wegen der Kündigung dann womöglich vor Gericht (Räumungsklage!), wäre wiederum die Beweislage sehr dünn, wenn nur eine Nachbarpartei belästigt wurde. Ganz schön schwierig das Ganze!

Passiert so eine Störung aber in der Öffentlichkeit eines Treppenhauses, sodass andere auch noch mithören und als Zeuge ggf. aussagen würden, käme auch der Beleidung und Bedrohung eine ganz andere Bedeutung zu und wenn durch den Streit zweier Parteien auch noch andere Parteien in Mitleidenschaft gezogen werden, ist es für Vermieter wirklich an der Zeit, einzuschreiten, wenn er nicht in kurzer Zeit das ganze Haus entmieten will. So ein Fall hätte aber dann eine ganz andere Qualität und auch vor Gericht würde der Vermieter ganz anders da stehen.

Hoffentlich verstehst Du jetzt besser, was ich meine.

@bwhoch2

Ich hatte das schon verstanden dass es schwierig ist da tätig zu werden, aber was sollen wir dann machen? Wenn wir nichts unternehmen passiert auch nichts. Wir haben das jetzt 1,5 Jahre lang ignoriert deren benehmen und es ist schlimmer geworden, nicht besser.

@MrMixAlpak

Nehmt so etwas als ganz normale Lärmbelästigung. Führt ein Lärmprotokoll und meldet jede derartige massive Störung dem Vermieter. Mit Eurem Protokoll und Euren Beschwerden bleibt ihm am Ende nichts anderes übrig, als die andere Mieterin damit zu konfrontieren, sie abzumahnen und am Ende vielleicht auch wirklich zu kündigen. Unternimmt der Vermieter nichts, startet Ihr mit Mietminderung. Das solltet Ihr aber dann schon von einem Anwalt machen lassen.

Dein Smartphone hat eine Mikrofon- und Aufnahmefunktion, mit der du verbale Angriffe festhalten könntest. Wenn es seit über einem Jahr diese Belästigungen gibt, dann ist das doch keine Einbahnstraße. Was lag vor?

Sobald du belastbare Beweise hast kannst du Anzeige und Klage auf Unterlassung machen. Diese Beweislage kann auch der Vermieter zu einer Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens gegen die Störer/Krakeeler verwenden um im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen.

Den vermutlichen Psychopathen solltest du deine Möglichkeiten miteilen - Einwurfeinschreiben!!

Smartphone haben weder meine Verlobte noch ich (ja es gibt Menschen die keine Smartphones haben ;)

Der Grundkonflikt bzw. der Auslöser des Konfliktes war/ist das bevor wir hier eingezogen sind eine ältere Dame in der Wohnung gelebt hat, die sehr wenig gemacht hat, wenig durch die Wohnung gelaufen ist usw. alles in allem so der ideale Nachbar.

Jetzt sind wir da und wir bewegen uns nunmal, schauen mal Fernsehen etc. aber immer in ganz normaler, eher etwas leiserer Laustärke.

Aber das Haus ist sehr hellhörig und deshalb sind unsere Nachbarn von uns wohl ziemlich genervt.

Da ihr bedroht werdet, würde ich schon die Polizei informieren, auch sagen, dass das schon mehrfach vorkam und dann bei jeder weiteren Drohung dort anrufen (für eventuelle spätere Verhandlung etc., damit man nachweisen kann, dass es nicht einmalige Ausrutscher waren). Wäsche würde ich nur noch auf dem Balkon etc. trocknen und nicht mehr in frei zugänglichen Orten, wo die Nachbarn dran können (wer weiß, was die sonst noch machen).

Gibt es einen Grundkonflikt?

Wenn ja, wäre ggf. ein Schiedsmann (Ombudsmann) eine Möglichkeit, um mal mit den Nachbarn zu rden. Man wendet sich an dne Schiedsmann, der lädt meines Wissens die Nachbarn dann zum gemeinsamen Gepsräch ein. Das wäre ein Schritt vor der Polizei. Dabei könntet ihr klären, was denn das Problem der Nachbarn ist und ob es eine Lösung gibt, mit der beide Seiten leben können.

Der Grundkonflikt bzw. der Auslöser des Konfliktes war/ist das bevor wir hier eingezogen sind eine ältere Dame in der Wohnung gelebt hat, die sehr wenig gemacht hat, wenig durch die Wohnung gelaufen ist usw. alles in allem so der ideale Nachbar.

Jetzt sind wir da und wir bewegen uns nunmal, schauen mal Fernsehen etc. aber immer in ganz normaler, eher etwas leiserer Laustärke.

Aber das Haus ist sehr hellhörig und deshalb sind unsere Nachbarn von uns wohl ziemlich genervt.

@MrMixAlpak

Dann könnte vielleicht ein Schiedsgespräch helfen, bei dem der Schiedsmann auch erklärt, was eine angemessene Nutzung der Wohnug ist!

lärmtagebuch schreiben, mietminderung rein knallen und eine anzeige gegen den nachbarn. Der vermieter wird schon merken das du im recht bist, wenn er merkt welche rechte er hat sich die fehlende miete rein zu holen oder gegen den ausfall auf andere weise vor zu gehen.

Ein mieterschutz verein wäre hier vielleicht eine geeignete anlaufstelle für die ersten schritte und beratung

Lärmtagebuch hatten wir schon geschrieben und auch dem Vermieter gegeben, hatte wohl nichts gebracht.

Nen Mieterschutzverein können wir uns nicht leisten aktuell.

@MrMixAlpak

wie, ihr habt dem das gegeben. Damit läuft man doch nicht zum vermieter, das wird als anlage zur mietminderung genutzt um den anspruch nach zu weisen. Ihr habt hoffentlich nicht das original weg gegeben.

  • Ihr habt anspruch darauf, euch in euer wohnung "zurück zu ziehen" und "zur ruhe zu kommen", wenn das nicht geht dann wird die störung angemessen lange dokumentiert und ein anspruch an mietminderung geltend gemacht.
  • ich würd auch nur nen dickes graues fragezeichen überm kopp schweben haben, wenn ich der vermieter wäre.
  • Ihr braucht ne rechtsberatung glaub ich.
@xxfistexx

Nein der Vermieter hatte versucht mit seinem Anwalt gegen die Nachbarn vorzugehen und bat uns um das Lärmprotokoll. Das ganze haben wir am Computer geschrieben und ihm per Mail geschickt, haben es also noch.