darf ich mit dem b17 Führerschein schon traktoren bis 45 kmh fahren?
3 Antworten
im BF17 ist der L-Führerschein eingeschlossen.
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-l-und-t-8738.htm
danke :)
Meines Wissens nach, darf man mit der Führerscheinklasse L nur Traktoren mit einer bbH von 40 km/h fahren. Mit Anhänger darf man mit dieser Führerscheinklasse nur 25 km/h fahren. Solltest du erwischt werden mit einem Traktor mit einer bbH über 40 km/h oder mit Anhänger schneller als 25 km/h, so ist dieses Fahren ohne Führerschein. Um ein Trecker mit 45 km/h fahren zu dürfe, brauchst du die Führerscheinklasse T.
Nein, darfst du nicht. BF17 enthält AM und L http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t_neu.htm