Darf ich mit dem B-Führerschein Traktoren mit anhänger fahren (Schwarzes-Kennzeichen)?

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Hallo.

Die Führerscheinklasse L ist mit einer und-Verknüpfung an Fahrzeuge gebunden, die Landwirtschaftlichen Zwecken dienen UND zu solchen Zwecken eingesetzt werden. Nicht darunter fallen z.B. Fahrten zu Oldtimertreffen etc.

Wenn Du den Traktor privat nutzt, fällt er somit (vermutlich) unter die Klasse B, also weniger als 8 Sitze, mehrspurig und unter 3,5t. Für die Klasse B wurden die Anhängerregelungen aufgrund einer EU-Anpassung vereinfacht. Somit müssen Zugfahrzeug und Anhänger nur unter 3,5t in der Summe der zulässigen Gesamtmassen fallen. Die tatsächliche Masse zählt hier nicht! Sollte die Zugmaschine bereits 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, darfst Du aber dennoch einen Anhänger mit 750kg zulässigem Gesamtgewicht mitführen. Durch eine kleine Zusatzprüfung ist es möglich die Schlüsselzahl "B96" in den Führerschein eingetragen zu bekommen. Dann darfst Du auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg einen Zug mit einer Gesamtmasse von bis zu 4250kg führen. Willst Du größere Züge fahren (Zugmaschine UND Anhänger jeweils bis 3,5t) bleibt Dir nur die Klasse BE, was eine eigene Führerscheinausbildung erfordert.

Die Kennzeichenfarbe ist im übrigen für die Fahrerlaubnisfrage unerheblich. Ein grünes Kennzeichen gibt lediglich Auskunft über eine Steuerbefreiung.

Gruß aus Köln

Hallo,

ich bin zufällig durch eine andere Frage auf diese gestoßen.

Auch wenn die Frage schon älter ist möchte ich darauf hinweisen, dass die Antwort einen Fehler enthält. Es könnte ja sein, dass diese noch öfter gefunden und gelesen wird.

Für die Klasse B darf die zulässige Gesamtmasse NIE 3.500 kg überschreiten, ob mit oder ohne Anhänger.

Man darf also an ein Kraftfahrzeug, das schon alleine 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat, keinen Anhänger mehr anhängen - auch keinen bis 750 kg.

Der entsprechende Text in der Fahrerlaubnis-Verordnung wird leider oft falsch verstanden.

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Viele Grüße

Michael

@19Michael69

Du hast aber auch nicht verstanden man darf immer einen 750 kg anhänger mitnehmen nur wenn der anhänger schwerer ist darf die Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht 3500 kg überschreiten

@Baxemillian

Ja, sorry - das ist richtig.

Ich finde den Text in der FeV aber auch sehr missverständlich geschrieben, sodass man meinen könnte, der Satz beginnend mit "sofern" bezieht sich auf beides.

Gruß Michael

mit Klasse L darf man mit einen Anhänger fahren

ein auflauf gebremster Anhänge darf 8t zul. Gesamtmasse nicht überschreiten

ein druckluft gebremmster Anhänger darf 8t zul. Gesamtmasse überschreiten

dabei darf die gesammtmasse vom Traktor und anhänger 40t nicht überschreiten

der unterschied zur Klasse T besteht darin das man mit einem Traktor bis 60km/h und zwei Anhänger fahren darf mit zwei Anhänger darf man dann auch nicht schneller als 25km/h fahren daran hält sich aber kaum einer dran und kontrollen sind auch selten bin schon ofter ohne Führerschein gefahren

falsch,traktor nennst sich zugmaschine und darf 2 anhänger ziehen

Kommt drauf an wie schnell der Traktor fährt. Wenn er weniger als als 25km/h schnell ist darfst du fahren. Bei schnelleren Traktoren bin ich mir nicht ganz sicher wie das rechtlich aussieht... Da gehen die Meinungen auseinander: Ich hab mal auf dem Amt angerufen und die meinten, dass man mit einem Traktor, der 40km/h fahren könnte, auch mit dem Klasse B Führerschein gefahren werden kann wenn du nur max 25km/h fährst. Aber wie gesagt hab ich da auch schon anders gehört.
Ohne Anhänger darfst du alle fahren, die 40km/h schnell sind. Ich fahr jetzt schon länger Traktor und hab die Erfahrung gemacht dass man damit fast nie angehalten. Also denke ich mal kannst du fahren was du willst und das stört keinen.

Der Führerschein L ist für Traktoren.

In dem Führerschein B ist L enthalten, also ja, man darf mit "B" den Traktor fahren.

... und das hier zum Thema Anhänger (für Führerschein B): Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Das mit den Anhängern gilt nur für Fahrzeuge, für die man den klasse B Führerschein benötigt. Bei Traktoren entfällt das.

der L ist da mit drin enthalten.bei landwirtschaftlicher nutzung kannst 2 anhänger a 8 ton ziehen bist 25kmh zulassungsfrei mit auflaufbremse