Darf ich mit dem B17-Lappen auch mit 18 allein fahren?

6 Antworten

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Hallo Lonski

das gesetz dazu:

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Lonski 
Fragesteller
 09.10.2015, 13:39

Vielen Dank! :)

ginatilan  09.10.2015, 15:21
@Lonski

danke für den Stern

Hallo.

Es wäre besser es du holst erst deinen  "Führerschein" ab.

Da es viele  Halbwahrheiten oder sogar falsche  Aussagen gibt.(Wissen)

Ab dem 18. Geburtstag kannst du max. 3Monate mit dem rosafabigen ohne Begleitung fahren, aber nur in Deutschland und Östereich.

ginatilan  07.10.2015, 15:20

und Östereich

falsch

wenn er ab 18 in Ö fahren will benötigt er trotzdem noch eine Begleitperson

Kreidler51  07.10.2015, 15:21
@ginatilan

Nein benötigt er nicht.

ginatilan  07.10.2015, 15:23
@Kreidler51

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Quelle Link aus meiner Antwort

jetzt was dazu gelernt?

Kreidler51  07.10.2015, 15:27
@ginatilan

Östereich erkennt den BF 17 aber an wie in Deutschland sonst macht das kein anderes Land.

ginatilan  07.10.2015, 15:33
@Kreidler51

da hast du ja auch Recht, bei der Frage geht es aber um was anderes

Franticek  07.10.2015, 15:34
@Kreidler51

Achtung! Laut Verkehrsministeriums in Wien dürfen Deutsche mit BF17 auch nach dem 18. Geburtstag mit dieser Bescheinigung in Österreich fahren, jedoch muss dort weiterhin eine Begleitperson dabei sein. Diese Auskunft gab es offiziell auf die Anfrage für das größte Fachforum für Straßenverkehr, für Verkehrsportal.de.

ginatilan  07.10.2015, 15:36
@Franticek

, jedoch muss dort weiterhin eine Begleitperson dabei sein.

genau, und das will Kreidler anscheinend nicht verstehen:-)

Drei Monate darfst du soweit ich weis mit dem B17 noch Fahren ....

Kann aber auch nur ein Monat sein weis ich nicht genau...

Auf jedenfall auch nicht schlimm musst eine Strafe von 20 Euro ca zahlen wenn du trz damit weiter fährst

ab 18 kannst du noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung und Perso fahren und zwar ab 18. Geburtstag 00.00 Uhr.

ohne die "lästigen" Begleitpersonen