Mit B17 Führerschein Anhänger fahren?

4 Antworten

Ja, darfst du.

Sicher? Und wie viel?

@Topphi

◦Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ◦Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Anhänger plus Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

@Strolchi2014

und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und das Zugfahrzeug muss den Anhänger ziehen dürfen. ;)

ansonsten kein Problem, hab ich auch gemacht ^^

@MetalforEver
...und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Vielleicht haettest du mal in die neuen Vorschriften reinschauen sollen, die seit 19. Januar 2013 gelten. Da hat die Leermasse nichts mehr zu suchen.

Nein, du brauchst einen Hängerführerschein.

Falsch !

Warum braucht man mit Klasse B einen Haengerschein? Es gibt doch auch Anhaenger, die man mit Klasse B ziehen darf, OHNE Klasse BE zu haben. Und bei BF17 hat man ja die Klasse B, auch wenn ein Begleiter dabei sein muss.

Klasse B17 - begleitetes Fahren

Der Führerschein der Klasse B17 oder auch begleitetes Fahren genannt, kann ab 17 Jahren erworben werden und ermöglicht dem Inhaber das Führen eines Fahrzeugs der Klasse B in Begleitung. Mindestalter 17 Vorrausetzung keine Miterwerb M, S, L Gesamtmasse max. 3,5t

Nach der Prüfung erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung, die nur innerhalb Deutschlands gilt. Das Führen eines PKW ist nur mit den in der Fahrberechtigung eingetragen Begleitern erlaubt. Begleiten darf jeder, der seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist, mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister hat.

Der Kartenführerschein der Klasse B muss zum 18. Geburtstag bei der Verkehrsbehörde beantragt werden. Bis zu 3 Monate nach Erreichen des 18. Lebensjahrs darf mit der Prüfbescheinigung gefahren werden, danach muss der Kartenführerschein vorliegen.

Die Klasse B berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen maximal eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg oder eine zulässige Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs aufweisen. Das Gespann darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

quelle: http://www.fahrschule-gerz.de/klassen/ueberblick/pkw/b17-begleitetes-fahren

Schoen kopiert. Und jetzt waere es noch gut, eine Stelle zu finden, wo nicht der alte Text von 2012 steht sondern der neuere ab der Aenderung vom 19. Januar 2013. (ist ja auch schon mehr als ein Jahr her)
Als antwort auf die gestellte Frage waere das aber auch sowieso etwas lang, da ja nur nach dem Anhaenger gefragt war.

B17 bedeutet nur, dass du einen Begleiter dabei haben musst. Du hast aber eine vollwertige Klasse B, mit der du auch die entsprechenden Anhaenger ziehen darfst.