Darf ich als 14Jähriger Jugendlicher meine Dienstleistungen auf Ebay Kleinanzeigen anbieten?
Mit Dienstleistungen meine ich in der nachbarschft helfen ggf auch in einem größeren Umfeld.
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Schüler ab 13 dürfen leichte Aufgaben übernehmen, wie Zeitung austragen, Rasenmähen, Babysitten etc. Hierbei maximal zwei Stunden am Tag und nur von 08:00 - 18:00.
Klar darfst du das, spricht nichts dagegen.
Nein das darfst du nicht
Bley1914
25.01.2017, 16:51
@Texaner71
Das ist richtig . Ich meine auch bei e-Bay Kleinanzeigen darf er nicht mal ein Konto haben, Bley 1914
Doch, das darf er:
Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der
Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter
Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch
nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen,
Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit
Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie
Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind
erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Quelle: http://www.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs-1.html