Ab wann muss ich bei eBay-Kleinanzeigen ein Gewerbe anmelden?


09.03.2021, 08:41

Verkaufen will ich demnächst Bücher mit Preislage zwischen 1-5€ und altes Kinderspielzeug für 5-15€. Es handelt sich hierbei nur um gebrauchten Privatbesitz und Besitz aus der Familie. Ich würde alles für weniger als den Kaufpreis anbieten.

6 Antworten

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

"Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie diverse dienstleistende Unternehmen. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeübt. "

Wobei Nachhilfe eine ganz graue Zone ist: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/nachhilfelehrer

Es hängt somit ein wenig von den konkreten Umständen ab, ob es als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.

Also mal wieder die Langversion:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Trome 
Fragesteller
 09.03.2021, 08:55

Bedeutet die Gewinnerzielungsabsicht, dass ich Produkte für eine kleinen Preis kaufe und für einen höheren Preis verkaufe? Denn die Dinge, die ich verkaufen will sind aus Privatbesitz und gebraucht. Ich habe auch nicht vor, diese für den Neupreis oder teurer anzubieten. Mehr steht in der Ergänzung meiner Frage.

Ratefuchs007  09.03.2021, 09:28
@Trome

Ankauf, um ein Produkt teurer zu verkaufen ist das klassische Beispiel für gewerbliches Handeln.

Warum klickst Du nicht mal meine Links an, nimmst Dir Zeit und liest, was da geschrieben steht?
Dann wird nämlich ein Großteil deiner Fragen beantwortet und aus diesem Grund stelle ich genau diese Links ein.

Trome 
Fragesteller
 09.03.2021, 10:17
@Ratefuchs007

Ich betreibe aber keinen An- und Verkauf. Des Weiteren habe ich mich mit den Links schon beschäftigt und einige sich widersprechende Aussagen gefunden.

"Danach gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich." https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Die Gewinnerzielungsabsicht scheint also keine Rolle zu spielen. Ich kann ja langfristig auch keinen Gewinn erzielen, wenn ich die Bücher vor 5 Jahren gekauft habe und heute nur noch 20% des ehemaligen Preises wieder rausbekomme.

"Die Höhe der Einnahmen und der zeitliche Umfang spielen in der Regel keine Rolle, wenn die Tätigkeit dauerhaft und auf Gewinnerzielung angelegt ist." https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Beständig lade ich nichts hoch. Wenn ich etwas finde, was weg kann, wird es zum Spottpreis angeboten und wenn nicht dann nicht. Ich bin finanziell davon nicht abhängig.

Des Weiteren deuten viele Punkte darauf hin, dass ich Privatverkäufer bin. Meine Einnahmen werden sich monatlich auf maximal 50-150€ und werden nie die 17.500€ pro Kalenderjahr erreichen (Angabe von eBay). Des Weiteren verkaufe ich nur unterschiedliche Produkte aus meinem Privatbesitz (Bücher, DVDs, Antiquitäten,...). Viele Produkte wurden für den privaten Gebrauch und nicht für den Weiterverkauf gekauft. Ich bastel auch keine Produkte, die ich weiterverkaufen will, mache keine Werbung, habe keinen Onlineshop und lade monatlich maximal 20-30 Anzeigen hoch. Dabei vereinzelt und nur durch Zufall Neuware.

Fazit: Anhand der Quellen kann ich mich als ein Privatverkäufer identifizieren. Trotzdem werde ich Kontakt zu einem Steuerberater aufsuchen und mich von diesem noch einmal genauer beraten lassen.

Silo123  09.03.2021, 12:02
@Trome

Der Steuerberater wird Dich sicher als Privatverkäufer klassifizieren Und steuerrechtlich dürfte das das Finanzamt keineswegs interessieren, da kein Gewinn

Wichtig wäre das aus ganz anderen Gründen (Abmahnungen) und da wäre ein Anwalt der bessere Ansprechpartner. Und die Höhe der Einnahmen macht es auch nicht aus. Das wichtigste , worauf Du in Deinem Fall achten solltest , wäre das Wörtchen nachhaltig. Da solltest Su in Deiner Situation das größte Augenmerk legen.

Ich selbst verkaufe im Moment Massen auf ebay, eindeutig privat aber in ein paar Monaten ist das auch vorbei, für mich: je eher, desto besser, im Moment habe ich über 100 aktive Angebote und bin mit dem Einstellen noch nicht mal fertig.

Trome 
Fragesteller
 09.03.2021, 12:05
@Silo123

Danke für die Antwort😀 Welche Bedeutung hat denn das Wort nachhaltig in dem Bezug?

Silo123  09.03.2021, 12:20
@Trome

über langen Zeitraum, fortlaufend....

Trome 
Fragesteller
 09.03.2021, 12:40
@Silo123

Ok, ja da muss ich wirklich ein Auge drauf werfen. Ich denke aber, dass bei meinen Verkäufen ein Ende absehbar ist. Ich habe jedes Produkt ja meist nur einmal, also kann ich jetzt nicht in Massen das gleiche Produkt anbieten (also nachdem ein Laptop verkauft wurde gleich den nächsten anbieten usw.). Irgendwann ist dann alles weg und meine Verkäuferkarriere zeitweise rum.

Wenn du ausrangierte Dinge (egal wie viele) verkaufst, ist das kein Gewerbe, da du sie ja nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erworben hast. Wenn du aber Dinge erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, musst du das von Anfang an anmelden.

Für die Nachhilfe müsstest du eigentlich ein Gewerbe anmelden. Das macht aber in der Realität keiner.

das ist eigentlich sog. Vermögensumwandlung. Die Häufigkeit bei ca. 100 Inseraten könnte schon das Ordnungsamt dazu verlanlassen, mal nachzuschauen

Wenn Du etwas regelmäßig tust mit einer Gewinnerzielungsabsicht, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.