Chat-Verläufe mit Folgen?

7 Antworten

Guten Tag,

allgemein ist der Besitz von Betäubungsmitteln gem. §§ 1,3,29 BtMG strafbar, unabhängig der Menge. Geringe Menge hat "nichts" mit der Strafbarkeit zu tun!! Geringe Menge bedeutet nur, dass der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, z.B. bei einem Ersttäter, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dies "kann" er tun, muss er aber nicht.

Sollten Sie bisher noch nicht in Erscheinung getreten sein, stehen die Chancen aber sehr gut, dass sie milde davon kommen.

Was die Beschlagnahme des Handys angeht, so war diese absolut legitim und nicht wie hier mehrfach behauptet rechtswidrig!! Der Besitz von Cannabis ist eine Straftat, egal um was für eine Menge es sich zunächst handelt. Dies alleine ist Grundlage für weitere Maßnahmen, z.B. die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel dienen könnten gem. § 94 der Strafprozessordnung.

Auch eine Beschlagnahme nach dem Polizeirecht wäre im Einzelfall möglich.

Sie haben aber die Möglichkeit beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen diese Beschlagnahme einzulegen. Aber ich sehe hier nicht, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Sie war legitim.

Dennoch könnte es ratsam sein sich anwaltlichen Rat einzuholen!

Mfg.

Also wenn sie direkt dein Handy beschlagnahmt haben, wird es schon keine geringe Menge gewesen sein. Von daher gehen wir mal davon aus, es war keine geringe sondern eine anständige Menge. Wenn sich dann auf dem Handy Informationen über deine Geschäfte finden, die Straftaten beweisen lassen, wirst Du hoffentlich für diese zur Rechenschaft gezogen und angemessen bestraft werden.

MoNoHomo 
Fragesteller
 26.11.2013, 11:56

Es waren 1,3 Gramm ;) Also geringe Menge.

PrettyClever  26.11.2013, 12:01
@MoNoHomo

Wenn es so wäre, auf welcher Grundlage hätten sie wohl den Verdacht für den Handel mit BTM begründen können, um zu rechtfertigen dass sie dein Handy konfiszieren? Oder bist Du Wiederholungstäter`? Wenn es bei einem Ersttäter so eine geringe Menge war und du denen trotzdem dein Handy gegeben hast, bist Du es auch ein Stück weit selber schuld. Vielleicht kannst du über einen Anwalt jedoch erwirken lassen dass du das Handy wieder bekommst und die daraus gewonnenen Informationen vor Gericht nicht verwendet werden dürfen wenn das Einkassieren deines Handys rechtswidrig war.

MoNoHomo 
Fragesteller
 26.11.2013, 12:07
@PrettyClever

Mein Freundskreis ist der Grund :) Ja ich bin Ersttäter , aber der Polizist der mich erwischt hat, geht sehr radikal vor in Sachen Drogen.

PrettyClever  26.11.2013, 12:08
@MoNoHomo

In dem Fall hättest Du dein Handy gar nicht abgeben müssen. Wie gesagt, mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen: Die unrechtmäßigen Informationen dürfen nicht gegen dich verwendet werden!

MoNoHomo 
Fragesteller
 26.11.2013, 12:13
@PrettyClever

Das ist doch mal eine Gute Nachricht!!!! :)

Ich werde mich sofort mit ihm in Verbindung setzten ! :) DANKESCHÖN :D

Zumindest wird das als Beweismittel geltend gemacht werden können.....demnach können sie dir je nach Inhalt Handel evt. nachweisen....weiß ja nicht was drin steht....wie lautet denn die Anklage ?

Ich empfehle einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger je nach Anklage der Staatsanwaltschaft.....der kann dich da sehr gut beraten. Wenn Du nachweislich einen Anwalt nicht bezahlen kannst, kannst Du dir einen beistellen lassen.......

Wie weit ist die Sache denn bisher ?

MoNoHomo 
Fragesteller
 26.11.2013, 11:56

Bisjetzt ist mir nur bekannt , der Verstoß gegen das BTMG, aber ich glaube er will mir noch den handel von Cannabis und Amphetaminen nachweisen. (Was ich nicht getan habe!)

Es hat sich noch nichts neues ergeben, das Handy liegt bei der Staatsanwaltschaft.

benjaminbbaum  26.11.2013, 11:58
@MoNoHomo

Dann warte erstmal ab.....wenn die Chatverläufe sich nur auf deinen eigenen Konsum belaufen, dann sollte es dabei bleiben. Wenn die allerdings offen legen, dass Du oder wer anders handelt, wirst Du vielleicht auch noch Zeuge gegen deine Kumpels oder wer immer da mit dir gechattet hat.

Bevor keine Anklage passiert, würde ich die Füße still halten. Wenn das allerdings kommt, kümmer dich um einen guten Strafverteidiger.....

MoNoHomo 
Fragesteller
 26.11.2013, 12:05
@benjaminbbaum

Ich hab einen Anwalt seit dem Abend , an dem ich erwischt wurde.

Danke für deine guten Antworten :)

Ja, ich glaube schon. Ein Bekannter musste sich vor Gericht verantworten weil sein Kumpel SMS über ihr Handy schrieb...

Die Verläufe werden den Beamten deutlich machen um welche und wie vielen Personen es sich handelt ..

Die Folgen sind mir nicht bekannt