Geringe Menge Cannabis in Bayern sichergestellt. Wird das Verfahren gegen mich eingestellt?

5 Antworten

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Hallo

Da es ja in Bayern in Sachen Cannabis eine 0-Toleranz-Politik gibt

na dann lese mal diesen Link:

http://www.drug-infopool.de/gesetz/bayern.html

Die Staatsanwaltschaft kann bei einem gelegentlichen Umgang mit Betäubungsmitteln in geringer Menge nach § 31 a BtMG von Strafverfolgung absehen, wenn das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch bestimmt war und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Die Bayerische Justiz macht von dieser Möglichkeit in Übereinstimmung mit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch. Als „geringe Menge“ behandeln die bayerischen Staatsanwaltschaften nur Cannabis-Mengen bis zu drei Konsumeinheiten von jeweils 2 Gramm, also insgesamt maximal 6 Gramm.

wann es nicht eingestellt wird steht weiter unten im Link

das war das strafrechtliche, was aber auf dich zukommen wird ist das Verwaltungsrecht, siehe:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

Wenn der Verdacht des Konsums besteht (z.B. bei Besitz), so kann die Behörde natürlich noch nicht die FE entziehen; sie muss den Fall aber untersuchen. Dies tut sie, indem sie ein äG anordnet, um zu testen, ob der Betroffene auch konsumiert.

danke für den Stern

Also bei mir in NRW würde das wohl ganz sicher eingestellt werden, nur habe ich sehr oft von Horrorgeschichten aus Bayern gehört :D 

Aber das müsste bei einer so geringen Menge und dem Geständnis eingestellt werden. 

Ich glaube nicht das es eingestellt wird. Selbst als Beifahrer kannst du mit der Führerscheinstelle ein Problem bekommen.

Ich besitze keinen Führerschein. Und ich wurde auch keinem Urin/Bluttest unterzogen.

@stormblast666

wenn du pech hast wirst du als urteil bekommen dass sobald du führerschein machen willst musst du 1 jahr pissen und mpu

ja leider is das mit bayern so eine sache in schleswig holstein kommt das auf erster line auf den thc gehalt an und dann kann man 14,9gramm thc haben (sprich also bis zu 30gramm marihuana)

boah. Bayern ist so eine Sache... In NRW zu 100%. Mit gesundem Menschenverstand würde ich sagen, dass die Anzeige fallen gelassen wird.

gesunder Menschenverstand - bayrische Justiz. Finde den Fehler :)

Hahahah. Wohl wahr...