Chatverläufe und Aussage ausreichendes Beweismittel?
Nehmen wir an Dealer X wurde vor kurzem von der Polizei erwischt. Die Polizei hat das Handy beschlagnahmt und hat somit alle Chatverläufe. Dealer X sagt bei der Polizei aus und verrät sämtliche Kunden. Käufer X bekommt einige Wochen später einen Brief zur Vorladung von der Polizei aufgrund der Chatverläufe/Aussage. Tatzeitraum bezieht sich auf genau einen Monat des vergangenen Jahres, also schon über 1 jahr her. Meine frage ist nun ob der Käufer nun wegen mangelnder beweismittel ohne strafe davon kommt oder ob die Aussage und die Chatverläufe vom dealer x als beweis reichen? Und wenn sie reichen, was passiert wenn der Käufer x die aussage vom dealer x verneint? Gibt es sonst eine möglichkeit aus so einer situation STRAFFREI herraus zu kommen? p.s. ist jetzt der 3. btmg vorfall obwohl er seit 1,5 jahren nix mehr mit cannabis zutuen hat
1 Antwort
Das interesse an an einemKÄUFER dürfte viel zu gering sein als das sie diesen belasten.
Vorausgesetzt es geht in den texten um kleine Mengen. Sind es jedoch größere die darauf schließen lassen das der Käufer selber ein dealer sein könnte, dann sieht die Sache wohl anders aus.
Es kommt daher wohl ziemlich darauf an wie genau der Chatverlauf aussieht.
Wenn nur Eigenverbrauch zu vermuten ist wird man sich kaum die Mühe machen es zu verfolgen. Es mag nicht auszuschließen sein, aber die Chancen das der Käufer nicht strafrechtlich belangt wird aufgrund der Nachrichten ist sehr hoch.