Welche Strafen erwarten einen beim Handel mit Cannabis, Speed und Teilen?

5 Antworten

Das kommt darauf an ...

... wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Der § 29 BtmG sieht für Handel, Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, ab zwei Jahren, wie bei anderen Haftstrafen auch, ohne Bewährung!

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. (...)

In besonders schweren Fällen ist liegt Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (...) gewerbsmäßig handelt. (...)

Was ist gemeint mit gewerbsmäßigem Handel, wenn man mit anderen Zusammen verkauft?

@Gazo552

Auf "gewerbsmäßigem Handel" wird geschlossen, wenn man mind. 3 mal was verkauft hat.

(...) als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird die Strafe sicher noch erhöhen.

@herja

OK danke

Mindestens eine Bewährungsstrafe, bei Chemie hört der Spaß auf

Bei mir waren es 100 xtc Pillen hab 1 Jahr haartest und 120 sozialstunden . Ich denke du bekommst wsl noch 1 we Knast oder wenn du Pech hast eine Woche und vllt 200 sozialstunden. Kommt drauf an welchen Eindruck du dem Richter vermittelst du wie alt / vorbestraft du bist. Also mind 2 Tage Knast 1 Jahr Drogentest und denke mal 200 sozialstunden

Wurde davor insgesamt 2 mal erwischt mit Cannabis aber ist nichts passiert

Ich kennte jemanden der hat kilos von speed und ecstacy von deutschland in die schweiz geschmuhggelt wurde erwischt aber läuft noch frei rum trotz ähnlichen vorstrafen ziemlich komisch

ne, deutschland halt

also kann sein dass nur Bewährung kommt oder so?

Das sind aber relative genaue Zahlen für "irgendeine Beispielsperson" ... XD

Ja nur so als Beispiel xD