Polizei wirft Handel mit Drogen vor?
Hallo, mir wird der Handel mit Drogen (Cannabis) vorgeworfen. Sie können es jedoch „eigentlich“ nicht beweisen. Wurde erwischt auf der Straße. Hatte nur eine geringe Menge dabei, ein paar Tütchen und ein Glas zur Aufbewahrung. Bargeld war auch nur sehr wenig zu dem Zeitpunkt in meinem Portmonee vorhanden. Auf dem Handy befinden sich auch keine Nachrichten, die einen Handel beweisen könnten. Nun ist meine Frage... ich habe demnächst eine Vorladung. Was kann mir die Polizei großartig? Womit ist zu rechnen?
4 Antworten
Ein paar Tütchen - mit was? Was Du als geringe Menge bezeichnest, muß für die Polizei nicht wirklich eine geringe Menge sein. Bei Cannabis wird die Grenze über den Nettogehalt an THC in der in Besitz befindlichen Menge bestimmt. Die Grenze für eine nicht geringe Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wurde vom BGH bei 7,5 g THC gezogen (bei Cannabis mit 10% THC wäre damit bei einer Menge von mehr als 75 g die Grenze überschritten), wobei bei einer entsprechenden Menge regelmäßig zunächst auf Handel verfolgt wird. Allerdings bedeutete diese Menge immer, daß ein Verbrechen vorläge. Ansonsten ... könnte es Zeugen geben, die dich belasten.
(Ach ja: eine geringe Menge nach § 29 Abs. 5 BtMG beinhaltet bei Cannabis je nach Land 6 oder 10 g).
Du sagtest "mehrere Tütchen", eine Tüte, so habe ich gelesen, enthält bei Cannabis ca. 2 g. Was denn nun? ;) Oder bezogen auf THC-Gehalt, also im Kontext von § 29a StGB "gering" (dann wären es mit 10% 15 g)?
Kurz und knapp: Nimm dir einen Anwalt und geh nicht zur Vernehnung.
Tjaaa, kommt auf den Staatsanwalt und den Richter an, ob er darin eine Handelsabsicht erkennen kann. Wenn Du zum Beispiel 5 kleine Tütchen bei hattest, in verkaufsüblichen Mengen, sieht es duster aus. :D
Was machst du eigentlich so einen Quatsch? Bei Gras verdienst doch nix...geh lieber in den Lidl Regale einräumen und überlass den Drogenhandel unseren zugewanderten Fachkräften. Die wollen auch von was leben. :D
Ich verkaufe auch kein Gras. Ich konsumiere es lediglich. Das ist ja die Sache. Dieser Vorwurf stimmt nicht.
Tja...da hilft es nur überzeugend vor Gericht aufzutreten. :D Es hilft wenn man keine Vorstrafen in diesem Bereich hat. Viel Glück. :D
Ich habe eine Vorladung nicht zum Gericht, sondern zur Polizeiwache :D aber Dankeschön :)
Zum Anwalt gehen. Nicht zu den Bullen gehen. Niemals alleine zu den Bullen gehen wenn man schuldig ist! Immer alles den Anwalt verhandeln lassen.
Aber zumindest wissen wir jetzt, daß es nicht ein paar Tütchen Kokain o.ä. waren :D, in der Frage wurde das Betäubungsmittel nicht benannt.
Oh tut mir leid habe ich ganz vergessen :/ ja Cannabis :D An kokain habe ich eher keine Interesse ^^
Die Polizei wird Dir sagen wo es lang geht.
Ich habe es bei der Fagenstellung komplett vergessen. Ja Cannabis. Ich hatte circa 1,5g noch bei, also aufjedenfall geringe Menge :D