Mit Marihuana in NRW erwischt, Vorladung in BW - Geringe Menge?

4 Antworten

Moment mal, warum denn in BW? Du (das warst doch du?) wurdest in NRW erwischt, nach §9 StGB zählt der Ort der Tat (oder irre ich mich hier?), mithin müsste das Verfahren in NRW anlaufen und nicht bei dir in BW?

bzw. hab ich das mit der Übermittlung evtl. übersehen? Folglich gelten doch aber immer noch die Bestimmungen in NRW...

@JuraErstie

§ 9 StGB regelt lediglich den Ort an dem die Tat begangen wurde.

Zuständiges Gericht für den Täter ist immer das Gericht, in dessen Bezirk der Beschuldigte polizeilich gemeldet ist. Hier also ein Amtsgericht in BW .

Ja aber in NRW wurde er gefasst, in NRW wurde die Tat begangen, in NRW zählt es als geringe Menge, in BW jedoch nicht mehr, der Ort der Tat ist hier für mich entscheidend!

@JuraErstie

Der in BW lebende Fragesteller muss vor einem Gericht ( wenn das Verfahren nicht eingestellt wird ) in BW gestellt werden.

Ob dann das BW- oder das NRW-Recht in Bezug auf BtmG Richtlinien und Mengen angewendet wird, ist eine andere Sache. 

Daher ja meine Verwunderung. Die örtliche Regelung dürfte hier m.E.n. dir größte Rolle spielen. Im Endeffekt müsste hier die Regelung aus NRW greifen, im Umkehrschluss könnte man ja auch jeden Deutschen inhaftierten, der einst in Amsterdam ein Gramm zu viel hatte...

@JuraErstie

Genau das meine ich, eigentlich müsste es nach NRW-Recht laufen, da diese "geringe Menge" aber kein RECHT ist, weiß ich nicht wie das jetzt ist..

Grds. ist bei allen Straftaten der Ort der Tat entscheidend, diesen § gibt es nicht umsonst. Ein Anwalt müsste da schon eher bescheid wissen (ich bin leider nur ein Jura-Student und habe mich mit Landesrecht noch nicht genauer befasst)

Dann such mal nach den gf-Nutzer "TheGrow", der weiss es sicherlich mehr.

Nicht hingehen, du musst dort nicht hin sondern erst, wenn das Gericht oder der Staatsanwalt dich lädt. Davor wollen die bloß ein leichtes Geständnis aus dir quetschen

Die Frage ist nur ob ich nicht einen Guten Eindruck erwecken sollte, wenn es sowieso schon sehr knapp mit der geringen Menge wird. Wenn ich eine Gute Begründung liefern kann, ist das vielleicht besser..

Alles bei der Polizei würde im Falle eines Verfahrens gegen dich verwendet werden. Im Rahmen der Ermittlungen und nicht im Rahmen eines Geständnisses. Erwarte nichts, wenn du da jetzt alles zugibst, Juristen werden dich, sofern nicht befangen, aus einer gänzlich neutralen Sicht betrachten. Vor dem Gesetz ist jeder gleich

@SchizoSync

Sad:  Die Antwort und der Kommentar von Schizo sind absolut hervorragend.  :)

Polizisten wollen fast immer nur ein Ermittlungsverfahren schnell und in ihren Augen perfekt abschließen.

Also vor allem einen Täter dingfest machen. Mit der Wahrheit und den tatsächlichen Geschehen nehmen es die Polizisten oft nicht so genau.

Sie stellen in Vernehmungen Fragen oft so, dass man in Verlegenheiten kommt, quasi gesteht oder sich in Widersprüche verstrickt.

Daher auf keinen Fall bei der Polizei aussagen. Es ist keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Auch nicht nach einer schriftlichen Vorladung.

Generell niemals gegenüber der Polizei etwas sagen, wenn du Beschuldigter bist oder einen anderen Beschuldigten decken möchtest.

Du musst Polizisten nur deinen Personalausweis vorzeigen ( selbst das ist keine Pflicht ) oder aber Angaben nach § 111 OwiG machen. ( absolute Pflicht, Verstoß wäre eine Ordnungswidrigkeit und kann auf dem Polizeirevier enden, wenn man nicht schon dort zugegen ist )

Auch vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft sind nur Angaben nach § 111 OwiG Pflicht. Zu allen anderen kannst du schweigen. Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar.

Schweigen sollte man immer, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Die Justiz muss deine Schuld, nicht du deine Unschuld beweisen.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Ein derart grober Verstoß gegen das BTMG wird auch in BW bestraft.

Wenn Du unter 18 bist, steht Dir - soweit ich weiß - die Beratung durch die Jugendgerichtshilfe, möglicherweise auch durch einen Pflichtverteidiger zu. Telefonier ein wenig rum...