Bullterrier Thüringen?
Hallo ... ich habe mir einen Bullterrier zugelegt...
Nun habe ich nochmal genauer die Gesetzgebung gelesen u da steht das ich den Hund nur halten darf wenn ich besondere Ausnahmen nachweisen kann...
Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will?
Antwort: Die Anforderungen sind im Einzelnen in § 4 Abs. 1 ThürTierGefG geregelt. Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
Nachweis der erforderlichen Sachkunde,Zuverlässigkeit,Vollendung des 18. Lebensjahres,Abschluss einer Haftpflichtversicherung,Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist,Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann,Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
Chip habe ich... Haftpflicht U Test wollte ich machen...
Was meint ihr? Soll ich die lieber als mini Bulli anmelden? Ich möchte nicht züchten...
Lg u Danke.. .
6 Antworten
Wie groß ist denn der Hund?
Selbst wenn du ihn als Miniatur Bullterrier anmeldest zählt die Größe.
Selbst wenn du zwei Miniatur Bullterrier kreuzt und der Welpe größer als der Standart ist zählt er als ein normaler.
Du solltest ehrlich sein und mit den Konsequenzen leben.
Für dich ist das nicht schlimm, aber für den Hund.
Wenn er Glück hat kommt er dann aber in ein verantwortungsvolles zuhause.
Ach da fällt mir noch so ein kleiner Nachtrag ein, genau wegen solcher Typen wie dir gibt es diese verschärften Gesetze. Weist du ich wäre nicht ich wenn ich dir nicht noch einen mitgeben müßte
Soll ich die lieber als mini Bulli anmelden?
für wie dumm hälst Du die Behörden? Glaubst Du die kennen solche Mauscheleien nicht?
die Sachkunde muß natürlich VOR Antragstellung und Anschaffung eines solchen Hundes absolviert und dem Amt vorgelegt werden und NICHT erst hinterher, denn das Amt prüft dann erst ob Du für die Haltung eines solchen Hundes überhaupt geeignet bist.
d.h. ohne Genehmigung des Amtes ist die Anschaffung/Haltung eines Listenhundes nicht erlaubt/illegal!
dieses Gesetz macht schon Sinn, denn sonst könnte sich ja jeder Hanswurst einfach so, so einen Hund holen.
Unwissenheit schützt übrigens auch hier vor Strafe nicht!
Auch wenn das jetzt nicht die Antwort auf die Frage ist, würde mich interessieren wo du ihn her hast? Ich bin auf der Suche nach einem Standard Bullterrier und momentan hat kein Züchter Welpen. Vielleicht magst du mir den Züchter sagen?
Aber meine Meinung ist auch bei der Wahrheit zu bleiben. Als Standard musst du zwar Auflagen erfüllen, aber das ist ja alles machbar. Aber wenn du ihn als Mini anmeldest, wird das schnell auffliegen und dann hast du keine glaubwürdige Basis mehr ihn zu halten. Dann lieber gleich ehrlich und die ganze Sache kann noch gut gehen.
Würde mich freuen zu wissen wo momentan Welpen sind.
und selbst wenn du ihn so anmeldest spätestens beim Wesenstest fällt es auf da du diesen mit deinem Hund auch noch ablegen mußt. Viel Spass
du glaubst auch noch an den Wheinachtsmann, Die Mitarbeiter sind nicht von gestern, was so mancher Hundebesitzer schon ist gel Schlaubi
wenn es ein Miniatur ist brauch man keinen Wesenstest...! so viel dazu...