Brief von einem Vermieter bei Vermietergesellschaft?

6 Antworten

Da steht nur dass ich den zu räumen habe, und der ab dem 02.07.2017 abgeschlossen wird, bzw. das Schloß getauscht wird. 

Wenn der Keller mitvermietet ist, dann muss er Dir auch zur Verfügung stehen.

Um Kosten zu sparen würde ich erst mal wie folgt vorgehen:

Schreibe die Vermieter per Einwurfeinschreiben an und widerspreche der Aufforderung zur Räumung des Kellers mit der Begründung, dass der mitvermietet ist und kein entsprechender triftiger Grund zur Räumung genannt wurde.

Fordere die Vermieter auf sie mögen Dir bitte schriftlich erklären warum Du Deinen Keller räumen sollst.

Ferner weise darauf hin, dass Du ohne entsprechende wirksame Begründung nicht räumen wirst und Du Anzeige erstatten wirst, wenn man Deinen Keller betritt oder ohne rechtliche Grundlage räumt.

So lange es nicht um eine Willenserklärung, z. B. Kündigung, geht müssen nicht alle Personen einer Vertragspartei im Schreiben genannt sein und unterschreiben.

Warum sollst Du denn den Keller räumen?

Ist er Bestandteil des Wohnungsmietvertrages kann er nicht separat gekündigt werden.

Eine Teilkündigung wäre schlicht unwirksam. Reaktion (Widerspruch) eigentlich nicht notwendig.  

epona74 
Fragesteller
 07.05.2017, 15:45

Also müsste als Überschrift ,,Kündigung" stehen, damit Beide unterschreiben müssen...

Nun ja, Wiederspruch nicht nötig ist gut....

Und dann komm ich am Stichtag von der Arbeit nach Hause und meine Sachen sind weg???.

anitari  07.05.2017, 15:53
@epona74

Was steht denn nun in dem Schreiben?

Und dann komm ich am Stichtag von der Arbeit nach Hause und meine Sachen sind weg???.

Das wären dann gleich 2 Straftaten. Hausfriedensbruch und Diebstahl.

epona74 
Fragesteller
 07.05.2017, 16:08
@anitari

Konkret steht dort.... Betreff Räumung des Kellers bis zum 01.07.2017. spätestens am 02.07.2017 werden meine Sachen vollständig entsorgt und mir die Kosten auferlegt

anitari  07.05.2017, 16:11
@epona74

Und warum soll der Keller geräumt werden?

Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen:-(

Kündigung und Räumung sind 2 verschiedene Sachen.

epona74 
Fragesteller
 07.05.2017, 16:38
@anitari

Das weiß ich nicht. Ist kein Grund angegeben.  

epona74 
Fragesteller
 07.05.2017, 16:41
@epona74

Da steht nur dass ich den zu räumen habe, und der ab dem 02.07.2017 abgeschlossen wird, bzw. das Schloß getauscht wird. 

johnnymcmuff  08.05.2017, 20:57
@epona74

Schließt Du Deinen Keller eigentlich ab?

Ja das ist O.K. (mit einer Unterschrift).

Derjenige haftet im Innenverhältnis gegenüber seinem Bruder für seine Taten. Das kann Dir egal sein.

Du hast einen Vertrag und faktisch einen Vermieter. Oder kannst Du dem einen Bruder kündigen dem anderen aber nicht und zahlst dann die halbe Miete? Der Gedankenspiele sind keine Grenzen gestellt. Stell Dir vor es wären derer vier? Und einer hat 40% Anteile. Absurd.

Oder steht in Deinem Vertrag etwas anderes? Würde mich wundern.

Von der Kellräumung abgesehen.

anitari  07.05.2017, 15:56

Stell Dir vor es wären derer vier?

Dann müßte alle 4 die Willenserklärung, z. B. Kündigung, abgeben und unterschreiben.

Du hast einen Vertrag und faktisch einen Vermieter.

Das sind in dem Fall 2 Personen.

DietmarBakel  07.05.2017, 16:05
@anitari

Du hast recht. Wenn das Schreiben eine "Kündigung" ist/war, dann ist sie unwirksam.

Zur Klarstellung: Beide Brüder bilden eine Vermieterpartei bestehend aus 2 Vermietern. Gegenseitige Bevollmächtigung vorausgesetzt kann jeder der Vermieter für den anderen als Vermieter handeln.

Eine Aufforderung zur Räumung des Kellers kann durchaus rechtens sein, wenn feuergefährliche Mittel im betreffenden Keller gelagert werden oder Anhäufung von Sperrmüll zu Ungezieferbefall geführt hat. Hier wird keine Begründung genannt, daher ist diese Aufforderung unbeachtlich.

Zur Sicherung deines Eigentums im Keller sollte dein Keller mit einem Sicherheitsschloss verschlossen sein. Dem vorwitzigen Vermieter solltest du nicht nur widersprechen sondern auch mitteilen, dass Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch unmittelbar nach Aufbrechen des Kellers von dir zur Strafanzeige gebracht werden. Fordere den Vermieter auf derartige Nötigungen (ebenfalls Straftat) in Zukunft zu unterlassen. 

Brief als Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden. 

epona74 
Fragesteller
 07.05.2017, 18:29

Der Brief ist soweit schon fertig, auch mit Androhung einer Anzeige und Schadensersatzklage .....

Einen Grund der aus meinem Verschulden herrührt, wie Ungeziefer oder Brennbare Flüssigkeiten , gibt es nicht. Es sind in erster Linie Werkzeuge und Gartengeräte dort gelagert. Mal abgesehen davon, hat der Vermieter keinen Blick in den Kellerraum geworfen, seid ich hier eingezogen bin. Er kann also gar nicht wissen, was dort gelagert ist.

Ich bin mir halt nur nicht sicher wer meinen Brief bekommen soll.

Beide Vermieter, oder nur der, der mich auch angeschrieben hat, und ob ich in dem Brief auf die zweite fehlende Unterschrift aufmerksam machen soll.

Gerhart  08.05.2017, 18:19
@epona74

Da du hier pauschal zur Kellerräumung aufgefordert wurdest ohne dass eine Begründung mitgegeben wurde, solltest du dieser Aufforderung widersprechen und nachdücklich die Konsequenzen einer unberechtigten Räumung mitteilen. Der Brief geht nur an den Versender der Räumungsaufforderung als Einwurfeinschreiben.

Mögliche gerichtliche Ausseinandersetzungen verlangen die Beteiligung aller Vermieter und Mieter.

... also zwei Vermieter stehen im Vertrag, somit müssen auch zwei schrieben und unterschreiben oder es gibt Vollmachten. Schicke das Ding als Irrläufer zurück und gut ist.

Eine BK-Abrechnung bekommen ja auch alle Mieter und nicht nur einer.