Garage trotzdem beim Haus?

13 Antworten

Der Vorvermieter sagte die Garage gehört zum Haus und deshalb ist sie inklusive in der Miete.

Dann hätte die Garage in den Vertrag mit aufgenommen werden müssen, oder sonst wie dokumentiert werden müssen, dass die Garage zu eurer Nutzung ist. Da dies fehlt, darf der neue Eigentümer die Garage künftig für sich beanspruchen.

Es bleibt dir nur, mit dem neuen Vermieter zu verhandeln und ihn zu überzeugen, euch die Garage weiterhin zu überlassen, eventuell auch mit einer Zahlung für die Garagenmiete.

schelm1  14.03.2018, 12:16

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Die Mietsache im Mietvertrag wird wohl als ein EFH (hier Reihenhaus) ausgewiesen sein. In der Regel gibt es für das gemietete Grundstück mit Haus eine Flurkarte. Ist in der Flurkarte eine Garage + Haus eingezeichnet, dann ist vermutlich die Garage Bestandteil des Grundstückes und somit gemietet, ohne dass es einer besonderen Erwähnung im Mietvertrag bedarf.

Nimm deinen Mietvertrag und besorge dir eine Flurkarte vom Grundstück > dann weisse Bescheid. Steht die Garage nicht auf dem Grundstück, dann hat der Vermieter Recht.

Bei uns hat sich der Hausbesitzer geändert

Nur so am Rande: ihr als Bewohner seid die Besitzer. Du meinst den Eigentümer. Rechtlich gesehen sind Eigentum (wem gehört etwas) und Besitz (wer hat die tatsächliche Gewalt über etwas) zwei paar Schuhe.

Ein Mietvertrag über Wohnraum verpflichtet keinen Vermieter, seinem Mieter auch einen Garagenstellplatz zur Verfügung zu stellen.

Wenn sie nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, habt ihr auch keinen Anspruch, die Garage zu nutzen. Mündliche Vereinbarungen sind zwar auch wirksam, aber da ist ja das Problem mit der Beweisbarkeit...

Allgemein muss die Garage im Mietvertrag als mitvermietetes Teil erwähnt sein bzw. es muss einen separaten Mietvertrag über die Garage geben, so dass der neue Hauseigentümer zunächst einmal Recht hat. Wenn es eine solche Erwähnung nicht gibt, ist die Garage regelmäßig nicht mitvermietet und die Nutzung durch euch wurde bisher nur geduldet.

Bei bestimmten, wenigen Ausnahme-Konstellationen könntet ihr eventuell dennoch einen Ansatzpunkt haben. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an und ein Rechtsstreit ließe sich wohl nicht vermeiden, so dass ihr euch, wenn ihr diesen Weg gehen wollt, ganz sicher professionelle Beratung einholen solltet.

Bei bestimmten Haustypen wie zum Beispiel einen Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte, bei denen die Garage im mitvermieteten Garten liegt, kann im Einzelfall nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen sein, dass auch die Garage Teil des Mietgegenstands ist, selbst wenn sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wird. Insofern wäre also erst einmal die Frage, was für ein Haus ihr habt und wo die Garage liegt. Und selbst dann ist es eben eine Einzelfallentscheidung, die ggf. ein Gericht treffen müsste.

Na ja, und da ist denn noch die Frage, ob ihr das Verhältnis zum neuen Eigentümer gleich mit einem Prozess beginnen wollt. Vielleicht könnt ihr euch ja irgendwie einigen, in dem ihr für die Garage eine kleine Mietzahlung anbietet?

Ich gehe davon aus, daß Ihr ein Haus gemietet habt. Demnach seid Ihr die Hausbesitzer - der Eigentümer hat sich geändert.

Wenn in dem von Euch gemieteten Einfamilienhaus eine Garage integriert ist, muss diese im Mietvertrag nicht extra aufgeführt werden.