DSGVO, Vermieter macht Räumungsklage öffentlich?

8 Antworten

Vermieter macht Räumungsklage öffentlich? Nein, das hat das Gericht schon vorher gemacht. Es gab eine Räumungsklage und vermutlich auch ein Räumungsurteil. Damit war die Sache schon öffentlich.

Somit konnten die Vermieter den Nachbarn gegenüber gar nicht mehr ein Geheimnis verletzen. DSGVO-Verletzung scheidet schon deswegen aus, weil hier nicht irgendwelche elektronisch gespeicherten persönlichen Daten in systematisierter Form an Unberechtigte weiter gegeben wurden.

Rufmord ist es auch nicht, wenn der Inhalt des Briefes den Tatsachen entspricht. Euer Ruf ist eher in Gefahr, wenn zwar alle mitbekommen haben, dass Ihr zwangsgeräumt wurdet, aber niemand weiß, weshalb und deswegen alle möglichen Geschichten in Umlauf kommen.

Nun weiß jeder Bescheid und Du darfst davon ausgehen, dass die meisten vorher schon das meiste mitbekommen haben. Den Weg zur Polizei kannst Du Dir also sparen.

Arbeitsplatzverlust bedeutet ja nicht Totalausfall vom Einkommen. Du sprichst vom "Wir", wer ist die andere Person oder Personen? 'Du hast offenbar keine kommunalen Hilfen in Anspruch genommen und bist sehenden Auges in die Kündigung gelaufen. Und nun schreist du hier herum und beschimpfst den ach so bösen Vermieter.

Und Ja, du hast sogar teilweise Recht, denn die Unterbrechung der Wasser- und Stromversorgung ist unzulässig und nennt sich Verbotene Eigenmacht. Schnellstens eineeinstweilige richterliche Anordnung vom Amstgericht erwirken, Prozesskostenholfe beantragen und eventuell einen Anwalt konsultieren, es gehtaber auch ohne RA.

Eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, verklag ihn auf Schmerzensgeld. Mit der Polizei hat das nichts zu tun, da Zivilrecht.

Dein Nachbarn werden auf den Vermieter zugegangen sein, was das den soll mit der Räumung. Er wollte den Sachverhalt klarstellen. Meine Persönliche Meinung ist das Datenschutz = Tätersschutz ist. Der Täter bist hier ganz klar du, jobverlust hin oder her.

Rufmord ist das sicherlich nicht, da es sich um Fakten handelt.

CelineRe999 
Fragesteller
 08.10.2020, 19:16

Die Nachbarn wussten davon nichts! Wäre ja komisch wenn 8 Nachbarn gleichzeitig Fragen mh? Und ausgerechnet die Nachbarn mit denen wir kontakt haben keinen Brief bekommen haben weil unser Vermieter genau weiß das wir mit denen in Kontakt stehen

verreisterNutzer  08.10.2020, 19:18
@CelineRe999

Nachbarn kriegen alles mit und vorallem das was sie nicht sollen..

CelineRe999 
Fragesteller
 08.10.2020, 19:23
@verreisterNutzer

Es ist ja noch keine Zwangsräumung gekommen wie sollen die was mitbekommen haben mh?

imager761  09.10.2020, 08:40
@CelineRe999

Nun rede doch nicht um den heißen Brei. Du unterstellst dem VM schlimme Dinge, wenn du damit schon zur Polizei gehst. Da ist es sein gutes Recht, die wahren Kündigungsgründe seinen Mietern bekannt zu geben.

Sorry das grenzt an Rufmord. Und nein das ist garantiert nicht zulässig.

DaKaBo  08.10.2020, 20:12

Von Rufmord spricht man, wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden...

Martinsky1987  08.10.2020, 22:58
@DaKaBo

Und vor allem gibt es gar keinen Straftatbestand der Rufmord heißt