Mietrecht - "Hinterhältige" Mieterin - Maßnahmen möglich?

6 Antworten

Unsere Vermutung: Die Mieterin hat unberechtigterweise den Brief
geöffnet, den Inhalt gelesen und danach uns kontaktiert mit dem Vorwand,
dass der Vermieter da gewesen wäre.

Richtig, das ist lediglich eine Vermutung! Beweisen könnt ihr es nicht.

Dies kann aber rein logisch nicht
gewesen sein, da immerhin Ostermontag (gesetzlicher Feiertag) ist.

Na und? Der Vermieter kann auch an Ostern kommen...

Wonach sieht das aus? Und logisch gesehen: Welche rechtlichen
Schritte können wir gegen die neue Mieterin einleiten?

Gegen die Mieterin gar nichts, ihr könnt lediglich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Unser Briefkasten ist leider defekt, da wir kein Schloss für den Briefkasten besitzen.

dann lasst Euch vom Vermieter einen Schlüssel geben. Oder baut das Schloss aus, geht zum Schlüsseldienst und kauft ein Schloss mit Schlüsseln.

So, wie es aussieht, hat der Vermieter wohl nochmal bei der anderen Mieterin nachgefragt und die wird Stein und Bein geschworen haben, dass da noch 3 weitere Personen ständig ein und ausgehen und auch über Nacht geblieben sind. Sie wird weiter angeführt haben, dass sie sich durch die Anwesenheit dieser ihr völlig unbekannten Personen bedroht fühlt.

Wem soll der Vermieter glauben?

Ich halte es jedenfalls für völlig daneben, eine Wohnung, die man gerade nicht selbst nutzen kann, gleich anderen zur Nutzung zu überlassen. Woher, wenn man selbst nicht gerade in der Nähe ist, will man denn wissen, was dabei alles so passiert? Und auch, wenn eigentlich nichts passiert, reicht es schon aus, wenn andere Hausbewohner Märchen erfinden.

Unser Briefkasten ist leider defekt, da wir kein Schloss für den Briefkasten besitzen.

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.

Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also

nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei

Wochen].

- Kündige dem Vermieter an, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen wirst und
die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen
werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder
die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls

entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen

gemindert werden. 

Mietminderung ab dem Zeitpunkt der Kenntnissetzung.


Welche rechtlichen Schritte können wir gegen die neue Mieterin einleiten?

Würde ich mir sparen, da man Beweise braucht und wahrscheinlich hier Aussage gegen Aussage stehen würde.

Heute haben wir das Schreiben der fristlosen Kündigung erhalten.

Was wurde als Grund angegeben?

Dies kann aber rein logisch nicht gewesen sein, da immerhin Ostermontag (gesetzlicher Feiertag) ist.

Der Vermieter kann ihn auch persönlich vorbeibringen.


NeoGriever 
Fragesteller
 28.03.2016, 19:29

1. Das mit dem Briefkasten ist ein "akzeptierter", nicht zwingend reparaturbedürftiger kleiner Fehler an dem Haus. Das ist verkraftbar.

2. Als Grund wurde angegeben: Untervermietung an 5 Asylanten ohne Absprache mit der Hausverwaltung (was hat der eig. damit zu tun? Unabhängig davon haben wir die Hausverwaltung über die 2, zwar ausländischen Personen, jedoch keine Asylanten, informiert, dass diese dort für EINE WOCHE bei uns übernachten durften. Von Untervermietung kann man nur sprechen, wenn man dafür auch Geld bekäme und die Personen auch dauerhaft in der Wohnung wohnen würden. Diese waren jedoch nur zur Übernachtung von Abends bis Morgens in der Wohnung.) sowie Auszug aus der Wohnung und Einzug in die Wohnung der Eltern. (Was allessamt nicht stimmt. Es wurde sogar explizit der Grund genannt, warum wir derzeit "zu besuch" bei der mutter meiner freundin sind.)

3. Das mit dem Brief wird zur Anzeige gebracht. Grund: Wir sind seit tagen nicht mehr dort gewesen. Der Brief lag IM treppenhaus. Die Haustür (von draußen ins treppenhaus) ist eine Sicherheitstür mit verstärktem Schloss. Eine Glasscheibe daneben ist mit Stahldraht verstärkt. Einbruch ohne Spuren = unmöglich. Der bereits geöffnete Brief lag IM treppenhaus. Somit kann nur eine Person diesen geöffnet haben, welche auch definitiv Zutritt zum Haus hat. Was nur die Mieterin sein konnte. Darüber hinaus war unser Vermieter definitiv NICHT da. Somit konnte die Mieterin die Information für den (korrekten) Auszugstermin nur aus dem Brief herausgelesen haben.

Mal davon abgesehen, dass die Frau schlichtweg schon von Anfang an scharf aus das gesamte Haus war. Seit diese Frau eingezogen ist, haben wir NUR Stress dort. Kündigung hier. Vermieter dort. usw. ... Aber erst SEIT diese Frau in das haus eingezogen ist ...

imager761  29.03.2016, 10:23
@NeoGriever

ad 1: Stimmt. Nur ist es dann euer Problem, wenn ihr den Inhalt eures Briefkasten grob fahrlässig jedermann zugänglich macht oder zugestellte Sendungen herausfallen können. So ein Schloss bekommt man in jedem Baumarkt und selbst mit zwei linken Händen verbaut, wenn man das verhindern wollte :-)

ad 2: Falsch. § 540 I 1 BGB bestimmt weder entgeltpflichtige Untervermietung noch Dauer des Logis, sondern
"ohne die Erlaubnis des Vermieters" den "Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen", selbst unentgeltlich. Und die hätte ausdrücklich (und im Zweifel beweislich!) erfolgen müssen.

ad 3: Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen. Das dürfte widerklagend einen Stafanzeige wg. Verleumdung hergeben, wenn man jemanden beschuldigt, etwas getan zu haben, nur weil man sich nicht vorstellen kann, dass es irgend jemand sonst gewesen sein kann. Letzte Warnung: Beschränke dich auf Anzeige gegen Unbekannt und vermeide öffentliche Behaptungen hierüber :-)

bwhoch2  29.03.2016, 10:34
@imager761

zu ad 3 will ich noch anfügen:

In einem völlig anders gelagerten Fall war ebenfalls eindeutig, wer hier eine schwerwiegende Straftat begangen hat. Es hätte lediglich einer schnellen Reaktion durch Polizei und Staatsanwalt bedurft, um das auch endgültig zu beweisen. Diese hatten jedoch keine Lust dazu und sie verzögerten die Sache und am Ende hieß es trotz aller schriftlichen Dokumente, Aufzeichnungen, Protokolle etc., dass dem Beschuldigten keine Straftat nachweisbar wäre. Das hätte jemand anders genauso gut sein könnten. Man machte sich also noch nicht einmal die Mühe, sich mit den Dokumenten auseinander zu setzen, geschweige denn noch eingehender zu ermitteln. Und dann kann man sich noch so sicher fühlen, man hat dann einfach keine Chance und muss froh sein, wenn man nicht noch eine Verleumdungsklage an den Hals bekommt.

Ich würde mich mal an einen Rechtsanwalt wenden (seid Ihr im Rechtsschutz?).

Wonach das aussieht: Möchte die Dame vielleicht Freunde von sich in Eure Wohnung bekommen? Ist sie einfach eine der Sorte "ich kontrolliere alles"?

Was ich machen würde: Postfach mieten und Post dorthin umleiten lassen; Briefkasten schnellstmöglich reparieren, freundlichen Kontakt zu der Dame halten, damit sie nicht aus "Rache", Frust, was auch immer, Euch noch weiter schikaniert, noch mal mit dem Vermieter reden bzgl. Gründen für die Kündigung und dem Verhalten der Dame.

Auf jeden Fall aber Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen oder/ und mal bei einem Mieterschutzverein nachfragen!