Mietrecht - Vermieter verschafft sich eigenständig Zugang

6 Antworten

Solange du es mietest, ist es auch dein Grund und Boden und das hat der Vermieter zu akzeptieren. klar kann er vorbeikommen und nach dem rechten sehen, dazu verpflichtet ihn reinzulassen bist du aber nicht auf Grund des Grundgesetzes keine Ahnung welcher Artikel genau aber Schutz der eigenen Wohnung.

Rede bitte am besten mit ihm, dass das so nicht geht und dass du auch in Zukunft das nicht mehr wünscht. Sollte er sich nicht daran halten. Dokumentier das mit Fotos oder Videos und melde dich bei einem ortsansässigen Mieterverein. Die werden dir weiterhelfen.

Sollte er mal auch bei Aufforderung nicht gehen, hol die Polizei und lass sie einen Platzverweis aussprechen. Hört sich drastisch an, aber die Polizei wird so was wahrscheinlich gewohnt sein.

Zu den Handwerkern. Das solltest du in Ruhe mit Ihnen besprechen. Wenn der Vermieter ihnen gesagt hat, sie können das dort abstellen, klär sie auf, dass du der Mieter bist und das er ihnen nicht einfach sagen kann, was sie wo dürfen.

Als letztes der Kellerraum. Den kann er haben solange du den duldest oder er im Mietvertrag enthalten ist bzw. er explizit vom Mietvertrag ausgeschlossen ist. Dies erlaubt ihm aber nicht, Zutritt zum Kellerraum zu haben, wenn er dafür keinen externen Zugang hat. Sollte dies nicht so sein. benötigt er dein Einverständnis, jedesmal, wenn er durch dein gemieteten Bereich möchte.

Sofern die Garage baubedingt nicht ooder nur eingeschränkt nutzbar ist, können Sie die Miete für die Garage kürzen. Strom muß der Handwerker aus einer Steckdose des Vermieters, zumindest aber nicht aus Ihrer Steckdose, beziehen. Schalten Sie dazu die Steckdose aus. Haus und Garten kann der Vermieter nach belieben mitbenutzen, soweit doch nicht, wie glauben, Ihen ein explizites Alleinnutzungsrecht an der gesamten Fläche zugestanden wurde. Lediglich in Ihren gemieten Wohnräumen hat der Vermieter außerhalb seiner vertaglich begründeten Rechte nichts zu suchen! Im Übrigen sollte ein klärendes freundliches Gespräch helfen.

Schlechter Rat. Der Vermieter tut was fürs Haus bzw. Garage. Daran sollte man ihn nicht hindern. Wenn er Lagerraum braucht und man den zur Verfügung stellen kann, ist das schon in Ordnung. Der Stromverbrauch wird nicht so viel sein, dass es sich lohnt, sich darüber zu streiten. Hier könnte man aber einen Zwischenzähler einstecken. Hat normalerweise ein Handwerksbetrieb.

Natürlich sollte man dem Vermieter schon sagen, dass man eigentlich gewünscht hätte, dass er wenigstens Bescheid sagt.

Im übrigen: Habt ihr den Garten mitgemietet, sollte der Vermieter nur nach Absprache mit Euch was drin machen. Hilft er bei der Gartenpflege mit, ist es doch ein Vorteil, wenn der dafür nichts berechnet. Aber er sollte dabei nicht aufdringlich sein, sondern nur dann kommen, wenn es mit Euch abgesprochen ist. Dafür muss er einfach Verständnis haben.

@bwhoch2

Im Übrigen sollte ein klärendes freundliches Gespräch helfen.>

...

Schlechter Rat.

Das sollten Sie mal erklären!?!

Ich komme aus der Schweiz also weiss ich nicht genau, wie es in Deutschland ist, jedoch in der schweiz gibt es einen artikel namens "duldungspflicht". Der besagt, dass der Mieter auch unangekündigt arbeiten am haus ausführen kann, und sich auch zutritt verschaffen. Vielleicht mal googeln, ob dies in deutschland auch der fall ist. Beim recht lohnt es sich immer zu überlegen, wie haben sich die verfasser der mietrechts mal überlegt. Ich denke dies ist ein grenzfall, aber bin mir sicher , wenn Sie ihn ansprechen, wird er verständnis haben

Alles was im mietvertraglich vereinbart wurde muss uneingeschränkt genutzt werden können, bzw. da hat der Vermieter seine Rechte abgetreten.

Er darf also den Garten ohne Eure Zustimmung nicht betreten.

Ich würde ihm persönlich sagen, dass Ihr Euch in Eurer Privatsphäre gestört fühlt und er das bitte zu unterlassen hat.

Ist die Garage genauso zu sehen wie die Wohnung?

Ja.

Wie sieht es mit dem Strom aus, der uns ja quasi geklaut wird?

Ja das ist Stromklau und ich würde es untersagen oder er soll sich an den Kosten beteiligen.


HEUTE: Darf der Vermieter meinen Garten betreten, verändern oder selbst nutzen?

Der Mythos:

Ein Vermieter darf jederzeit den mitvermieteten Garten oder die mitvermietete Terrasse betreten, begutachten und untersuchen. Er kann dort Feiern abhalten, die Bepflanzungen ändern oder eine Garage bauen.

Die Klärung:

Wenn im Mietvertrag eine Terrasse, ein Balkon oder ein Garten zur alleinigen Nutzung durch den Mieter mitvermietet ist, dann ist der Mieter auch der Hausherr. Die Definition von „Miete“ ist eine zeitweilige (vollständige) Besitzüberlassung des Mietobjekts gegen Geldzahlung (§ 535 Abs. 1 BGB).

Der Mieter ist also Besitzer des Gartens oder der Terrasse und kann selbstverständlich darüber bestimmen, wer sich wann hier aufhalten darf. Anderes gilt bei gemeinschaftlichen Grünanlagen oder Gärten, die nicht mitvermietet sind.

Natürlich hat der Vermieter das Recht, ab und zu sowohl die Wohnung als auch mitvermietete Außenbereiche zu besichtigen – das ist meistens im Mietvertrag vereinbart. Allerdings muss er sich vorher beim Mieter anmelden und einen Termin vereinbaren. Leider hält sich der Irrglaube mancher Eigentümer, „auf meinem Grundstück darf ich machen, was ich will“, hartnäckig.

Unsere Vereinsmitglieder berichteten sogar von Fällen, in denen der Vermieter in dem vermieteten Garten Parties feierte, ein anderer Vermieter begann kommentarlos, die Stauden des Mieters herauszureißen, in einem wieder anderen Fall wollte der Vermieter, der auf dem Nachbargrundstück wohnte, eine Garage auf dem Mietergarten errichten. All dies sind Dinge, die der Mieter als Gartenbesitzer nicht dulden muss. Schlimmstenfalls müssen Sie als Mieter die Polizei um Hilfe bitten. Normalerweise wird der Vermieter aber seine Planungen zumindest ankündigen. Dann sollten Sie sich beraten lassen und prüfen, ob und welche genaue Gartenfläche mietvertraglich an Sie überlassen wurde.

Und wie darf ich als Mieter meinen Garten nutzen?

Oft herrscht auch Streit darüber, was Sie als Mieter in Ihrem Garten dürfen und was nicht. Jedenfalls dürfen Sie einen Sandkasten anlegen, Gartenmöbel oder ein Pavillonzelt aufstellen. Ist ein Garten an Sie mitvermietet, aber keine Regelung über die Gartenpflege getroffen, ist gesetzlich der Vermieter zur Pflege und Instandhaltung des Gartens verpflichtet. Allerdings wird bei Anmietung eines Einfamilienhauses davon ausgegangen, dass der Mieter selbst die Gartenarbeiten verrichtet. Ist der Vermieter zuständig, so darf er ja auch - eine Vertragsregelung vorausgesetzt - die Betriebskosten der Gartenpflege an Sie weitergeben. Wenn Ihnen als Mieter die Gartenpflege obliegt, darf der Vermeiter nicht anordnen, was Sie zu tun und zu lassen haben, sofern Sie den Garten nicht vollständig verwildern lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2004, I-10 U 70/04). Bei größeren Gärten haben Sie auch das Recht, ein kleines Gartenhaus oder einen Komposthaufen anzulegen. Wichtig ist dabei: Bei Mietende müssen Sie den Garten im Zweifelsfall so zurückgeben, wie übernommen. Vor größeren Investitionen sollten Sie also mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, dass Sie Pflanzen, Gebäude oder Anlagen nicht wieder abreißen müssen und ggf., ob und wieviel Ersatz Ihnen der Vermieter für die Werte bezahlt.

http://www.dmbzossen.de/?nr=1512

Alle Räume und Flächen die vertraglich zu Eurer Mietsache gehören hat der VM nicht unerlaubt und/oder unangemeldet zu betreten.

Er hat auch noch einen Kellerraum mit Werkzeug bei uns im Haus, ist das überhaupt zulässig?

Außerhalb Eurer Wohnung, natürlich.