Mietrecht! Muss ich den Strom weiterlaufen lassen?

11 Antworten

Auch wenn Du vorzeitig ausziehst, hast Du eine Obhutspflicht, was bedeutet, dass zumindest die Heizung soweit aufgedreht sein muss, dass keine Schimmelgefahr besteht und wenn andere Funktionen, z. B. Zwangsbelüftung, unbedingt Strom benötigen, darf man diesen selbstverständlich nicht einfach abschalten.

Bis zum Ende des Mietvertrags musst Du auch alle Betriebskosten weiter bezahlen. Aber: Wenn Du Anfang Februar den Schlüssel bereits abgibst, kann der Vermieter von Dir die verbrauchsabhängigen Kosten nicht mehr verlangen, denn er hätte dann alle Möglichkeiten, sehr viel Strom zu verbrauchen oder die Wohnung ständig auf 25° C aufzuheizen. Deshalb unbedingt alle Zähler ablesen und direkt mit dem Vermieter vereinbaren, dass ab diesem Zeitpunkt die verbrauchsabhängigen Kosten durch ihn getragen werden. Da man sowieso ein Übergabeprotokoll macht, wo auch die Zählerstände eingetragen werden, sollte man diesen Zusatz direkt anfügen und dann beide unterschreiben.

Der strom muss bis zum auslaufen des mietvertrages gezahlt werden. Der vermieter muss nicht fuer den strom auskommen. Du kannst allerding den zaehlerstand aufschreiben, wenn niemand in der wohnung ist wird ja nicht mehr gross verbraucht. Die miete muss ja auch den ganzen monat gezahlt werden selbst wenn man am 1. Oder 2. auszieht. Sobald neue mieter einziehen wird der messstand erneut aufgeschrieben und dieser wird dann bei der kuendigung angegeben.

Warum sollte der Vermieter den Strom für Dich zahlen so lange der Mietvertrag noch läuft?

Ist die Beheizung der Wohnung von Strom abhängig schon gar nicht.

Du sollst den Strom ja nicht "abbestellen" - du teilst deinem Versorger nur mit, dass du ab Anfang Februar nicht mehr dafür aufkommst. Der Strom läuft weiter - aber halt nicht auf deine Rechnung.

... und wer bezahlt bis Mietende die Zähler-/Grundgebühr?

@schleudermaxe

Du. Bis zum Datum Schlüsselübergabe. Der Stromverbrauch bleibt ja bei 0, also nur geringste Kosten von unter 10 Eur.

Ich verstehe deine Frage so, dass der V. meint, dass du deinen Vertrag mit dem Stromversorger auch erst zum Ende deiner Mietzeit kündigen sollst/darfst. Das sehe ich auch so, wer sollte sonst für eine Differenz zwischen Auszug und Mietende bezahlen? Du solltest aber beim Auszug den Zählerstand festhalten und von einem Zeugen gegenzeichnen lassen.

Der beste Zeuge ist der Vermieter