Mietrecht: Müssen bei einer Mietkündigung beide Vertragspartner unterschreiben, damits gültig ist?

5 Antworten

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Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen selbstverständlich beide Mieter die Kündigung unterschreiben, denn der Mv kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung deinerseits wäre unwirksam.

Die Kündigung muss übrigens bis zum 3. Werktag im Juni (03.06.) beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis am 31.08. endet.

Beide Mieter können nur gemeinsam kündigen.

Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag Juni (also 3. Juni) beim Vermieter sein und nicht bis 31.5. Ihr hättet dann fristgerecht zum 31. August 2015 gekündigt.

Es müssen beide kündigen. Will einer die Wohnung behalten, muß er einen neuen Mietvertrag machen. Das gilt auch, wenn er einen neuen Mitbewohner bekommen sollte.

Drakkari 
Fragesteller
 28.05.2015, 11:17

OK, beide müssen kündigen. Aber muss die Unterschrift beider Mieter auf einer Kündigung sein, oder reichts wenn ich meine Kündigung heut rausschick, und er morgen seine eigene verschickt?

Anders gesagt, reichts wenn wir 2 separate Kündigungen schicken, oder muss es eine Kündigung mit 2 Unterschriften sein?

TrudiMeier  28.05.2015, 11:24
@Drakkari

Es sollte schon ein Kundigungsschreiben sein, denn obwohl der gleiche Zweck verfolgt wird, ist jede Teilkündigung für sich unwirksam. Zumal du nicht davon ausgehen kannst, dass die Kündigung deines Freundes fristgerecht beim Vermieter eingeht.

albatros  29.05.2015, 02:35
@Drakkari

Das wären jeweils unwirksame Kündigungen. Ihr könnt nur gemeinsam kündigen. Das heißt, auf einem Kündigungsschreiben die Unterschrift beider Mieter. Auch als Absender müssen beide Personen namentlich aufgeführt sein.

Warum sollten bei einem MietVERTRAG andere Regeln gelten als bei allen anderen Verträgen. Einen Mieterbonus gibts auch nicht. 

Drakkari 
Fragesteller
 31.05.2015, 22:29

Und der Preis für die dümmste Antwort geht an Tabaluga1961!! Glückwunsch, haben Sie überhaupt nachgedacht bevor Sie das geschrieben haben?

Es müssen alle PERSONEN der Vertragspartei die kündigen möchte unterschreiben.

Ansonsten ist es eine unwirksame Teilkündigung.

Um zum 31.8.2015 zu können reicht es noch wenn die Kündigung am 3.6.2015 beim Vermieter ist.

Bitte nicht per Einschreiben + Rückschein, dass könnte in die Hose gehen.

Wenn Einschreiben dann Einwurfeinschreiben.