Abfindung vom Vermieter wegen Rauswurf?

11 Antworten

Wenn du dem Vermieter jetzt die einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.10.2018 oder später vorschlägst, hast du eine gute Verhandlungsposition bezüglich finanzielle Unterstützung aber nur, wenn du bereits vorgesorgt hast und eine neue Wohnung mit Mietvertrag gefunden wurde.

Die Kündigungsfrist ist ja deutlich zu kurz gewesen. Geht der Vermieter auf deinen Vorschlag nicht ein, muss er eben 3 Monate bis zum 31.01.19 warten. Dann muss er aber auch keine Zuwendungen an dich vornehmen.

Das Ganze setzt voraus, dass die Kündigung formal in Ordnung ist.

Der Anwalt müsste wissen, dass die KF bei dieser Mietdauer 9 Monate beträgt und nicht 6. Trotzdem bleibt die Kündigung insgesamt rechtswirksam (so mein Wissensstand), vorausgesetzt, die EBK ist rechtlich in Ordnung.

Ein finanzieller Ausgleich wäre auszuhandeln für den Fall, dass du vor Ablauf der gesetzlichen KF von 9 Monaten bereit wärest, auszuziehen.

Na, da kümmert sich jemand zeitnah um solche Nebensächlichkeiten wie Wohnung u.ä.

Aber ggf. ist die Kündigung wg. Verletzung der Kündigungsfristen unwirksam

https://www.mieterbund.de/index.php?id=466

Der genannte Link ist nicht geeigenet, deine Auskunft zu belegen, dass die Kündigung unwirksam sein soll. Davon steht in der Information nichts. Tatsächlich ist es nämlich so, dass sich bei Angabe einer falschen Kündigungsfrist die Vertragslaufzeit automatisch auf die richtige Kündigungsfrist verlängert. Vorausgesetzt natürlich, dass die Kündigung ansonsten formell in Ordnung ist.

Nein, ihr habt keinen Anspruch, eine Entschädigung vom Eigentümer zu fordern. Vorausgesetzt, dass die Kündigung formell und inhaltlich in Ordnung ist, gilt der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist als beendet.

Die Kündigungsfrist ist jedoch 9 Monate. Ihr habt also 3 Monate länger Zeit als bisher gedacht. Durch die falsche Angabe ist die Kündigung nicht unwirksam, sondern die Kündigungsfrist verlängert sich automatisch.

Zu beachten ist auch, dass der Eigentümer die Kündigung erst dann aussprechen kann, wenn er im Grundbuch eingetragen wurde. Hat er zu einem früheren Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen, wäre die Kündigung unwirksam.

Man kann aber möglicherweise mit dem Eigentümer über eine Abfindung verhandeln. Ich schrieb ja oben, es sind 9 Monate Kündigungsfrist. Man könnte dem Vermieter anbieten, dass man trotzdem nach den 6 Monaten raus ist, wenn er einen Zuschuss zu den Umzugskosten dazu gibt. Aber das ist Verhandlungssache, einen Anspruch hat man nicht.

Warum sollte ein neuer Wohnungsbesitzer einem alten Mieter Entschädigung zahlen? Die kündigung wegen Eigenbedarf ist gerechtfertigt. Entschädigung kann man verlangen wenn der Eigentümer gelogen hat und man die Wohnung demnächst bei Airbnb wiederfindet.

Warum sollte ein neuer Wohnungsbesitzer einem alten Mieter Entschädigung zahlen?

Besitzer ist nach wie vor der Fragesteller.

Die kündigung wegen Eigenbedarf ist gerechtfertigt.

Joa aber fehlerhaft und damit unwirksam. Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate, da die Mietdauer 8 Jahre oder länger beträgt.

Entschädigung kann man verlangen wenn der Eigentümer gelogen hat und man die Wohnung demnächst bei Airbnb wiederfindet.

True. Aber man kann auch pokern und den Vermieter einfach mitteilen, dass die alte Kündigung fehlerhaft ist und man daher davon ausgeht, dass aktuell eine Räumungsklage keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte.

Man schlägt vor dennoch auszuziehen, wenn der Vermieter sich verpflichtet

  • Die Kaution bei Übergabe vollständig auszuzahlen
  • Auf evtl. Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zu verzichten
  • die Kosten des Umzugs zu tragen
  • die Kaution der neuen Wohnung
  • und eine evtl. Differenzmiete für 1 Jahr

Man muss halt pokern. Ansonsten darf der Vermieter halt eine neue Kündigung ausstellen und mind. 9 Monate warten bis er einziehen kann.

@kevin1905

<ich verstehe nicht weshalb sich der Vermieter auf so viele Forderungen einlassen soll. Die sind doch allesamt nur freiwillig! Daher braucht er ja nur zu warten, eine Ordentliche Kündigung einreichen und nicht zu geben!

@albatroz1101

Es ist halt ein Pokerspiel. Man setzt sehr viel und bekommt am Ende etwas.

Wenn ich eine Sache verkaufe die 1.000,- € wert ist, setze ich auch erstmal 2.000,- € als Verkaufspreis an und lasse mich dann auf maximal 1.200,- € runterhandeln.

Kunde hat das Gefühl er habe 800,- € gespart und ich habe das Wissen 200,- € mehr zu haben, als die Sache wert war.

@kevin1905

Wer ordnungsgemäß kündigt hat gar keinen Verlust!

@albatroz1101

Korrekt aber ist hier ja nicht passiert, die Frist ist offensichtlich fehlerhaft.

Entweder muss der Vermieter 3 Monate Geduld haben und Mieteinnahmen oder er muss entgegen kommen.