Wir haben eine sehr störendere Nachbarin. Was kann man da machen?


03.05.2020, 22:28

Ergänzung: Sie ist ständig laut am telefonieren. Lässt dabei die Haustür offen und streiten oft mit ihrem Sohn. Auch mitten in der Nacht was uns beim schlafen stört

4 Antworten

Sie hat in zwischen eins bis zwei Mahnungen bekommen.

ps wir haben überlegt einen Beschwerde Brief an den Vermieter zu schreiben. Würde das für eine Mahnung reichen?

irgendwie widersprichst du dir selbst.

Nur weil sich jemand Beschwert ist das kein Grund für eine Kündigung.

Nein denn wenn sie inzwischen zwei hat kann der dritte für die Kündigung sorgen. Dies ist jedem recht der da mit drin hängt. Außer sie selbst natürlich

Ganz einfach zum RA ! Der schickt ihr 1 UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG. Die Verstöße sind darin einzeln benannt und für den Wiederholungsfall jeweils mit 1.500€ strafbewehrt ! Diese U-Erklärung muss sie in ca. 10 Tagen UNTERSCHRIEBEN an den RA zurücksenden UND die RA-Kosten dafür (136,39€ bei

RA) bezahlen.

Macht sie das nicht (wie gerade mein Junkie-Nachbar) lässt man 1 UNTERLASSUNGS-KLAGE folgen. Über ihren GELDBEUTEL kann man selbst jeder Dumpfbacke das notwendige MindestMaß an Vernunft einflößen !

2 wichtige GRUNDVORAUSSETZUNGEN:

1. Nächtliche RUHESTÖRUNGEN, zwischen 22:00 und 07:00 Uhr und

2. Beweise, also möglichst ZEUGEN dafür !

GesamtkostenAntei bei Bedürftigkeit: 0 bis max. 15€ !

Die Störerin wird vmtl. jahrelang Monatsraten von der Gerichtskasse abgezogen bekommen.

Hört sich extrem verlockend an. Und im ehrlich zu sein die alte ist sogar Prostitueirte und geht im Haus auch ab und zu ihr Gewerbe nach. Beweise dafür habe ich. Ich werde mich darum kümmern

Vielen vielen Dank ich weiß die Hilfe sehr zu schätzen

@Yaskoyy

Bitteschön, gerne doch ! DAS ist der beste und erfolgreichste Weg und auch noch fast kostenlos für Ärmere/Bedürftige, also die Leistungen von Sozialamt oder JC bekommen ...und selbst wenn man als Normalverdiener die Gerichtskosten vorschießen müsste, kann das nicht sooo viel sein UND man bekommt das als Gewinner ja zurückerstattet.

Meine U-Klage ist jetzt schon ü1 Monat auf dem Amtsgericht und dann bekommt höchstwahrscheinlich auch erst Mal der Angeklagte die Möglichkeit schriftlich auf die Klage zu erwidern. Ich bin jetzt insgesamt (seit RechtswegBeginn) schon im 3. Monat, will sagen, das dauert, vor allem am Gericht. Die Schritte davor dauerten alle gut 2 Wochen.

Ich selber habe einen Vorflur von dem nur 4 Wohnungstüren abgehen, also meine und 3 weitere.

3 Dinge dulde ich da nicht:

1. Nächtliche Ruhestörungen (22-7 Uhr),

2. DrogenHANDEL und

3. Prostitution.

1. weil ich nachts schlafen will, 2. und 3. weil ich die FREMDEN männlichen Kunden nicht kenne und diese bewaffnet sein können bzw. überwiegend sind.

2. und 3. habe ich rausschmeißen lassen und 1. ist eben noch bei Gericht anhängig.

Auf diesem Weg und dann sogar mit nachweisbarer gewerblicher Prostitution kannst du mit dem Gerichtsurteil in der Hand DANACH LEICHT den VM zwingen die Alte fristlos zu kündigen ODER der VM macht sich selber STRAFBAR wegen vorsätzlicher DULDUNG VON GEWERBSMÄSSIGER PROSTITUTION !

...und spätestens dann, falls die Alte zwangsgeräumt werden muss und dies dauert erneut ca. ½ Jahr, kann man den VM gleichfalls zwingen den KUNDEN der Alten HAUSVERBOT zu erteilen. Er kann auch dich schriftlich dazu ermächtigen, dass du ihn hinsichtlich aussprechen von Hausverboten vertritts, wenn er z.B. weiter weg wohnt. Dann hättest du stellvertretend fùr den Eigentümer das Recht die Polizei zu rufen, wenn sich jemand nicht an das Hausverbot hält, also sich illegal auf dem Grundstück aufhält.

Yaskoyy, bis hierhin, FALLS du dich für diesen effektiven Weg entscheidest, kannst du mir Bescheid geben, du bekommst dann danach genaue Infos, auf welche Dinge (alles nicht dramatisch) du zum Anfang achten solltest. Ich bin da sehr erfahren, weil ich es selber schon einige Mal (und immer voll erfolgreich) durchgezogen habe.

Also, wenn du willst, sprich mch einfach irgendwo wieder an. Ich helfe jedem ...bis zum Erfolg !

Solche Nachbarn sind echt die Hölle, hatte ich früher auch schon das ein oder andere Erlebnis. Jedoch ist es schwierig dagegen vorzugehen, wenn die Nachbarin sich "nur" über tatsächliche Ereignisse aufregt, die einem normalen Menschen egal wären, sie jedoch stören. Dann kann sie sich so viel beschweren wie sie möchte, da greift das Recht auf freie Meinungsäußerung. Erst wenn sie Sachen erfindet oder falsch darstellt wird es relevant, dann könnte eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede in Betracht kommen und das würde auch eine Abmahnung rechtfertigen.

Interessant. Wissen sie es ist tatsächlich so etwas passiert. Der Vermieter hat uns erzählt das sie im krankhaft war und uns anzeigen möchte weil wir gerillt haben. Uns die hätte schaden davon genommen. Im Bericht steht lediglich das sie einen gerötet Hals hat. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen das man vom grillen einen so großen Schaden nimmt wie sie es darstellt. Angeblich hätte sie Atem Probleme ect.. Ps wir haben ganz normal gegrillt ohne viel Rauchentwicklung.

@Yaskoyy

Ja, aber auch da fehlt wieder die Beweislage. Wenn sie sich einbildet durch das Grillen Schaden genommen zu haben stellt das keine strafbare Handlung dar. Solchen Leuten kommt man mit rechtlichen Mitteln meistens nur sehr schwer bei.

@DerJoergi

Ich verstehe

Du kannst Dich beschweren so lange Du willst, wichtig ist ein Zeitprotokoll der Störungen. Wenn sie herumlärmt, ohne sich an Ruhezeiten zu halten etc.

Ansonsten kann man nicht viel tun, dafür gibt es den Mieterschutz. Es dauert sehr lange, bis man gegen einen Nervmieter etwas unternehmen kann.