Vermieter entdeckt Schäden nach Wohnungsübergabe?

6 Antworten

Mache es dir doch einfach.

Melde diesen Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung mit den vorliegenden Informationen.  Diese wird dann deinem Vermieter schreiben und die Schadenserstattung ablehnen.

albatros  25.07.2018, 14:59

Die PHV wird ihm den Vogel zeigen, dafür kommt sie nicht auf!

Unterfranke61  25.07.2018, 15:01
@albatros

Mietsachschäden sind in jeder Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Und seine PHV wehrt in diesem Fall den Schaden für ihn ab und dies bedeutet dann auch, dass er nichts zahlen muss.

Und er hat damit auch keinen Ärger.

Nachträglich können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, also solche, die man bei der Übergabe nicht direkt hat sehen können. Offensichtlich sichtbare Schäden (wenn man sorgfältig hin geschaut hätte) kann der Vermieter jetzt nicht mehr monieren.

Aber davon mal abgesehen käme es im Streitfall auch noch auf den genauen Schaden an, also was genau kaputt ist und wie es entstanden ist. Als Mieter hat man nur selbst verschuldete Beschädigigungen zu ersetzen, nicht aber Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Und wenn man irgend etwas durch eine Tür trägt, dann ist es normal, dass man mal damit leicht anstreifen kann und eine leichte Kratzspur entstehen kann. So etwas zählt unter Abnutzung.

JeannyX 
Fragesteller
 24.07.2018, 22:34

Es handelt sich um Kratzspuren einer Katze (seiner Ansicht nach). Ich hatte auch mal eine Katze für einige Tage zu Besuch bei mir, das ist ihm bekannt...

Renick  25.07.2018, 06:52
@JeannyX

Allein dass die Kratzspuren von einer Katze kommen sagt nichts aus. Man müßte das Ausmaß sehen. Ich kenne ein Gerichtsurteil, nach dem der Mieter die Reparatur des durch die Katze verkratzten Parkettbodens nicht bezahlen musste, weil das Gericht dies als normale vertragsgemäße Abnutzung ansah.

Nein - bei Schäden am Türrahmen handelt es sich nicht um verdeckte Mängel, die der Vermieter auch nachträglich noch in Rechnung stellen kann. Den Schaden hätte man wohl sehen können.

Er hätte dies bei der Übergabe protokollieren müssen.

Im Nachhinein kann er nur versteckte Mängel, z.B. wenn Schimmel überstrichen wurde, geltend machen.

das Protokoll ist ausschlaggebend. Pech für den Vermieter