Brief von Anwalt nach Negativ-Bewertung bei eBay

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du mit Deiner Bewertung bei der Wahrheit geblieben bist, hast Du nichts zu befürchten und kannst getrost auch den Brief des Anwalts ignorieren. Wenn der Verkäufer Geld von Dir haben will, muß er dann klagen. Und dann wird er belegen müssen, warum Deine Behauptung nicht stimmen kann. Wird schwer, wenn Du den Beweis für das Gegenteil hast....

Jerryex20 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:44

Darf ich dann auch die vom Anwalt an mich belasteten Gebühren und Auslagen von ca. 155,- EUR einfach ignorieren?

skyfly71  29.10.2012, 18:46
@Jerryex20

Ja, natürlich. Denn Du schuldest die Anwaltsgebühren natürlich nur, wenn der Verkäufer im Recht wäre. Ist er ja aber nicht. Wenn er dann zum Anwalt rennt, muß er den auch selbst bezahlen.

Gar nichts!! Nehme die Bewertung raus, gehe zur Verbraucherzentrale und Melde diesen Vorfall. Die werden sich kostenlos kümmern.

Jerryex20 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:43

Wenn ich auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter Rechtsberatung suche, dann finde ich die Information je angefangene 30 min. 15,- EUR. Kann ich das wirklich kostenlos machen?

Nekinderkinder  29.10.2012, 19:51
@Jerryex20

natürlich nicht kostenlos! Und die Preise sind auch je nach Fragenkatalog unterschiedlich.

Da es sich hier um einen Händler handelt, also einen gewerblichen Verkäufer erstmal eines vorneweg.

Hier liegt wahrscheinlich ein Gewährleistungsfall vor, und da dies keine 6 Monate her ist, liegt die Beweislast beim Händler, heißt er muss dir nachweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist und NICHT durch einen Material- oder Herstellungsfehler.

Kann er dies nicht hast du Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatz der Uhr. Ist dies in absehbarer Zeit nicht möglich kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Durchaus ein Fall für einen Rechtsanwalt bzw. die Verbraucherberatung.

Jerryex20 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:41

Das Ungerechte an der ganzen Sache ist nur, dass ich dann nach solch einem Unglückskauf auch noch auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleibe. Nicht mal die Rechtsberatung beim Verbraucherschutz ist kostenlos. Das ist doch zum aus der Haut fahren - oder?

kevin1905  29.10.2012, 20:08
@Jerryex20

Wenn du vor Gericht gewinnst muss die Gegenseite deine Kosten tragen, außergerichtlich nicht zwingend.

Tja, es gibt tatsächlich Fälle wo die Verkäufer nur auf einen Rechtsstreit aus sind. Liegt jetzt in deinem Ermessen das durch zu ziehen und eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben oder deine Bewertung zurück zu nehmen. Ich würde bei einem Streitwert von 8,-€ die Bewertung zurück nehmen und eine schlechte , neutrale Bewertung abgeben.

Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, das ist nicht teuer. Hier kann man dazu nichts konkretes sagen da der genaue Wortlaut Deiner Negativbeurteilung nicht bekannt ist und zudem Rechtsberatungen nicht erlaubt sind.